Erfolgsbilanz Lewisch

Gutachten 1: „der Bestechlichkeitsparagraph 304 sei für Strasser “hier nicht anwendbar”. 2014 wurde Strasser aber zu drei Jahren Haft nach dem Bestechlichkeitsparagraphen 304 verurteilt.

Gutachten 2: Grasser wegen Korruption zu acht Jahren – sein Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gutachten 3: Auch für die „Einkaufsgemeinschaft“ Lyoness erstellte Lewisch ein Gutachten. Er war sich sicher: Bei Lyoness handelt es sich um kein illegales Schneeballsystem. Später bewerteten verschiedene Gerichte, darunter der Oberste Gerichtshof, das Lyoness-Modell als genau das: ein Schneeballsystem.

Gutachten 4: XX Kanzler Kurz.

Er schmückte sein Gutachten mit dem Logo der Universität Wien – die distanzierte sich aber umgehend davon.

Peter Lewisch ist Senior Counsel der Kanzlei „Cerha Hempel“. Miteigentümerin der Kanzlei ist Edith Hlawati – sie ist die Nachfolgerin von Thomas Schmid als ÖBAG-Vorstand.

Und der Kreis schließt sich.

„Operation Dauerfurz“

Es gibt für mich nur zwei Möglichkeiten,

entweder es sind das wirklich die blöden, primitiven Idioten aus der Meidlinger Mittelschicht, die Positionen erreicht haben, die sie nie hätte erreichen dürfen,

ODER ABER, das sind wirklich ausgefuchste, clevere Arschlöcher, die einen Masterplan haben, den wir nicht erkennen können, oder unsere Fantasie ist so eingeschränkt, dass wir es nicht glauben mögen.

Einem von mir wenig geschätzten homophoben Massenmörder, heute bekannt unter dem Kürzel CHE wird folgender Ausspruch zugeschrieben: “ Seid realistisch, fordert das Unmögliche!“.

Dann könnten wir spielen, dass das zum Beispiel ein Bewerbungsschreiben für die Führungsrolle in einer Visegrád-EU ist? Nicht einmal ein BM Nehammer ist geistig so derangiert, real daran zu glauben, jetzt noch nach Afghanistan abschieben zu können (die den Flughafen kontrollierenden US-Truppen würden 1-mal lachen, 2-mal warnen und dann den Nehhamer-Jet abschießen).

Also was steckt dahinter? Die Bewerbung für den VS-SD (Visegrád Sicherheitsdienst)?

Ich kann es schwer sagen, aber da ist etwas, dass sehr wohl etwas – wie gesagt, dass es nicht nur das Geilomobil ist – dass einem doch nachdenklich machen sollte.

Btw. : Der Name der Operation der Evakuierung der US-Botschaft in Saigon war: „Operation Frequent Wind“ frei übersetz, kann man das auf die österreichische Politik anwenden; „Operation Dauerfurz“!

KOSTE ES WEN ES WOLLE

Kurz will sich auf „juristische Spitzfindigkeiten“ nicht einlassen. Außerdem würden manche Verordnungen ohnehin nicht mehr in Kraft sein, sollte sie der Verfassungsgerichtshof später aufheben. Sie waren es dann aber doch, das Höchstgericht hob sie auf.

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger nennt den parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Löwinger-Bühne„. Der Fraktionsführer der ÖVP im Ausschuss, Andreas Hanger, nennt den Ausschuss ein „Kraut und Rüben„-Gremium und der Vorsitzende, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP), spricht sich in einem Interview sogar für die Abschaffung der Wahrheitspflicht in Untersuchungsausschüssen aus. Das wurde in der Tageszeitung Die Presse unter „Lizenz zum Lügen“ abgelegt. Pointe am Rande: Sobotka berief sich auf Untersuchungsausschüsse des deutschen Bundestags, in denen es auch keine Wahrheitspflicht gebe. Was nicht der Wahrheit entspricht.

Den – um es vorsichtig zu formulieren – saloppen Umgang mit Rechtsfragen entspricht ein ebensolcher mit dem Parlamentarismus, den man als verächtlich bezeichnen muss. Dafür sind die Attacken auf das Kontrollorgan Untersuchungsausschuss nur der sichtbare Ausdruck. Ob Finanzminister Blümel unbeschuht in Socken durch den Plenarsaal geht; ob parlamentarische Anfragen unvollständig beantwortet, Gesetze so spät geliefert werden, dass eine Überprüfung durch die drei Oppositionsparteien fast unmöglich ist; ob Blümel im Ausschuss 83-mal Erinnerungslücken angab oder Bonelli sich an keine „Wahrnehmungen“ erinnern konnte – vieles deutet auch hier auf ein gestörtes Verhältnis hin.

QR-Fotoalbum

Jetzt neu – vom erfolgreichen Programmierer-Team des Kaufhaus Österreich. Innovation ist etwas anderes! Fehlende Verbindung zu ELGA, ID Austria, Handysignatur. Jeden Test oder Impfung händisch einspielen, man soll ein Zertifikat ausdrucken, es dann fotografieren, um es dann wiederum in der App offline zur Verfügung zu haben?

Da braucht man doch keine bescheuerte App dazu…das Zertifikat kann ich auch so fotografieren und das Foto des QR Codes vorzeigen. An Überflüssigkeit kaum zu übertreffen. Da bin ich schneller, wenn ich die Zertifikate am Handy gab oder bei ELGA oder über die Homecare Seite der Stadt Wien aufrufe.

Vermittlung vor Qualifizierung

ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher droht Arbeitslosen: Wenn sie Jobs nicht annehmen, soll das Arbeitslosengeld oder die darauf folgende Notstandshilfe gekürzt oder sogar gestrichen werden. Der Arbeitsminister will Jobsuchende stärker unter Druck setzen und durch Sanktionen “motivieren”. Wenn die Vermittlung durch das AMS nicht klappt, soll es Sanktionen für die Jobsuchenden geben.

Das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe können bei der Verweigerung einer zumutbaren Arbeit sechs Wochen, im Widerholungsfall acht Wochen gestrichen werden“, heißt es aus dem Arbeitsministerium.

Als zumutbare Jobs zählen etwa auch die umstrittenen Stellen in der Bäckerei-Branche. Dort müssen Angestellte für 1.200€ netto und weniger oft mehr als 40 Wochenstunden, an Wochenenden, nachts und frühmorgens arbeiten. Die 6-Tage-Woche ist für viele Arbeitnehmer in Bäckereien Alltag.

Auch ein sogenanntes „degressives“ Arbeitslosengeld – je länger man auf Jobsuche ist, desto weniger Geld gibt´s – kann sich Minister Kocher vorstellen. Das Arbeitslosengeld in Österreich zählt mit 55% des letzten Netto-Lohns ohnehin schon zu den niedrigsten in ganz Europa. Andere Länder wie Belgien (90%), Portugal (75%) oder Schweden (70%) zahlen deutlichen mehr.

Das durchschnittliche Arbeitslosengeld liegt in Österreich bei rund 980€ und damit deutlich unter der Schwelle für Armutsgefährdung (1.286 Euro). Martin Kocher verdient als Minister übrigens ein Brutto-Monatsgehalt von 18.094€.

Willkommen in der Matrix

Regierung will Superdatenbank bauen, etwa Daten zu Arbeitslosen über das AMS, Informationen aus dem Familienbeihilfenregister, von der Sozialversicherung, dem Fremdenregister oder dem Kfz-Register. All die Informationen sollen über das Data-Center der Forschung künftig bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.

Grüne und Datenschutz ist ja sowas von 90ern, oder wie?

Neues aus Marienthal: „AUSGESTEUERT“ – Renaissance eines Begriffes

Für die Jüngeren unter uns. In Österreich wurden in den Jahren der Ersten Republik jene Personen als »Ausgesteuerte« bezeichnet, die arbeitslos waren und deren Unterstützung durch die zeitlich begrenzte Arbeitslosenversicherung ausgelaufen war. Diese Menschen blieben sozial ihrem Schicksal überlassen, konnten höchstens auf öffentliche Fürsorge oder private Wohltätigkeit hoffen. Die Ausgesteuerten fielen nicht mehr in die österreichische Arbeitslosenstatistik, so dass die Zahlen über Arbeitslose durch das stark anwachsende Heer der Ausgesteuerten insbesondere in den 1930er Jahren vollkommen unzuverlässig und in ihrer Aussagekraft stark gemindert wurden.

Der ÖVP-Wirtschaftsbund hat nun Vorschläge ausgearbeitet, um diese Zustände möglichst schnell wieder zu erreichen.

So sollen Langzeitarbeitslose Jobs in ganz Österreich annehmen müssen und ihr Arbeitslosengeld soll auf unter 40 Prozent gesenkt werden. Weiters solle es auch eine zeitliche Begrenzung der Notstandshilfe geben. Damit bleibt für Arbeitslose nur mehr die Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung, für deren Bezug man allerdings praktisch keine Vermögenswerte haben darf. Außerdem sollen die Zuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslose fallen. Strenger sollen auch die Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose werden: Vermittelbare Positionen müssen derzeit normalerweise innerhalb einer Stunde vom Wohnort erreichbar sein. Diese Wegzeit sollte auf 1,5 Stunden ausgedehnt werden und bei Langzeitarbeitslosen gänzlich entfallen.

Bei Langzeitarbeitslosigkeit soll es möglich werden, Personen im ganzen Land zu vermitteln,“ heißt es im Wirtschaftsbund-Papier. Derzeit geschieht dies nur auf freiwilliger Basis. Auch für Beschäftigte sieht der Wirtschaftsbund Verschärfungen vor: Denn Arbeitnehmer im Krankenstand sollen teilweise arbeiten müssen – wenn sie nämlich trotz einer Krankheit bzw. einer Verletzung noch „eingeschränkt arbeitsfähig“ sind. Derzeit ist ein Arbeitnehmer entweder krank oder gesund. „Die Entscheidung lautet dann nicht krank oder gesund, sondern beispielsweise: 50 Prozent arbeitsfähig, nur einfache körperliche Tätigkeit.“

Arbeitslose, geht’s scheißen!

Der ÖVP-Wirtschaftsbund möchte, dass Langzeitarbeitslose Jobs in ganz Österreich annehmen müssen und ihr Arbeitslosengeld auf unter 40 Prozent gesenkt wird. Weiters solle es auch eine zeitliche Begrenzung der Notstandshilfe geben. Damit bliebe für Arbeitslose nur mehr die Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung, für deren Bezug man allerdings praktisch keine Vermögenswerte haben darf. Außerdem sollten laut Wirtschaftsbund die Zuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslose fallen. Strenger sollen auch die Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose werden: Vermittelbare Positionen müssen derzeit normalerweise innerhalb einer Stunde vom Wohnort erreichbar sein. Diese Wegzeit sollte auf 1,5 Stunden ausgedehnt werden und bei Langzeitarbeitslosen gänzlich entfallen. „Bei Langzeitarbeitslosigkeit soll es möglich werden, Personen im ganzen Land zu vermitteln,“ heißt es im Wirtschaftsbund-Papier. Derzeit geschieht dies nur auf freiwilliger Basis. Auch für Beschäftigte sieht der Wirtschaftsbund Verschärfungen vor: Denn Arbeitnehmer im Krankenstand sollen teilweise arbeiten müssen – wenn sie nämlich trotz einer Krankheit bzw. einer Verletzung noch „eingeschränkt arbeitsfähig“ sind. Derzeit ist ein Arbeitnehmer entweder krank oder gesund. „Die Entscheidung lautet dann nicht krank oder gesund, sondern beispielsweise: 50 Prozent arbeitsfähig, nur einfache körperliche Tätigkeit.“

Sie werden sich noch wundern, …

Eine Novelle soll das Epidemiegesetz und das Covid-Maßnahmengesetz ändern. Die Neuerungen wären weitreichend, Verfassungsjurist Funk spricht von einem „Hammer“.

Der Gesetzesänderungsantrag durchläuft nun die Begutachtungsfrist, diese endet am 9. März, dann kann es beschlossen werden. Ein Ablaufdatum gibt es nicht, die Gesetzesänderung wäre dann dauerhaft gültig – oder bis zur nächsten Novelle