Scheiß auf Art 5 GG

Der Bundestag hat das Delikt der „Volksverhetzung“ verschärft. In einem völlig intransparenten Verfahren.

Man muss sich fragen, welche Absicht dahintersteckt, bestimmte Ansichten zu Kriegsgeschehen zu bestrafen und bestimmte Sichtweisen gesetzlich abzusichern. (zu einer Uhrzeit, zu der die Öffentlichkeit im Bett liegt, unter einem Tagesordnungspunkt, der mit dem Inhalt null und nichts zu tun hat, ohne weitere Ankündigung und ohne erste Lesung und auch ohne Aussprache).

Letztendlich schiebt man mit so einem Gesetz jeglicher Recherche und Forschung von Journalisten und Historikern einen Riegel vor. Die stärkste politische Macht definiert, Ereignis xy sei ein Kriegsverbrechen. Wer dann den Gegenbeweis erbringen möchte, hat schon die Staatsanwaltschaft am Hals. („Es genügt für die Strafverfolgung … , dass eine Staatsanwaltschaft bestimmte Handlungen als Kriegsverbrechen einstuft.“)

Das darf nicht sein.

Vermutlich würde heutzutage die Brutkastenlüge und die Täuschung über Saddams Massenvernichtungswaffen gar nicht mehr auffliegen, weil die recherchierenden Journalisten längst auf der Anklagebank säßen. (bis Russland die Wahrheit über Katyn zugab, vergingen 50 Jahre)

Ein gefährliches Unterfangen, das die Rechtsstaatlichkeit aushebeln könnte.

Etwa, wenn der zur Entscheidung berufene Staat selbst Kriegspartei (gewesen) ist. Zudem beispielsweise, wenn Staatsanwälte zu unterschiedlichen Einstufungen gelangen.

Und, ab wann ist es denn eine „gröbliche“ Verharmlosung? Wenn ich sage, dass die Kriegsverbrechen Russlands in der Ukraine schlimm sind, es aber dauernd mindestens ebenso schlimme, ist das schon eine Verharmlosung? Oder ist es vielmehr eine gröbliche Verharmlosung der anderen Kriegsverbrechen, wenn wir uns ausschließlich den Verbrechen gegen die Ukraine widmen und nicht denen, die z.B. im Jemen verübt werden?

Der Grat zu einem Abrutschen in totalitäre Formen ist an der Stelle sehr schmal, weil die Definitionsgewalt teils bei der Regierung liegt und jegliche Form eines demokratischen Diskurses mit Angst belegt wird, bzw. den Diskussionsrahmen in eng gefasste Narrative absteckt.

Kopf ab, Gas her

Saudi-Arabien hat die größte Massenexekution seiner Geschichte durchgeführt, als es an einem Tag 81 Männer wegen Terrorvergehen tötete. Das staatliche Fernsehen des Landes sagte, dass die Kriminellen, darunter Mitglieder von Al-Qaida, „in die Fußstapfen des Satans“ getreten seien.

Insgesamt starben bei der Massenhinrichtung 73 Saudis, sieben Jemeniten und ein Syrer, von denen einige zu Al-Qaida, der Gruppe Islamischer Staat und Unterstützern der jemenitischen Houthi-Rebellen gehörten. 

Die Zahl der Hingerichteten übertraf sogar die einer Massenhinrichtung im Januar 1980, bei der 63 Militante starben, nachdem sie für die Eroberung der Großen Moschee in Mekka, der heiligsten Stätte des Islams, im Jahr 1979 verurteilt worden waren – der schlimmste militante Anschlag, der je auf das Königreich verübt wurde.

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) reist an der Spitze einer 30 Personen umfassenden Delegation von Managern und Unternehmern nach Saudi-Arabien. Dort wird über aktuelle Energieprojekte verhandelt.
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) reist an der Spitze einer 30 Personen umfassenden Delegation von Managern und Unternehmern nach Saudi-Arabien. Dort wird über aktuelle Energieprojekte verhandelt.

Es ist unklar, wie die Männer starben, aber Saudi-Arabien neigt dazu, Menschen im Rahmen seiner Todesstrafe zu enthaupten.

Kronprinz Mohammed sagte, dass ein „hoher Prozentsatz“ der Hinrichtungen gestoppt worden sei, dass aber die Todesstrafe für bestimmte Verbrechen beibehalten werden müsse, weil sie im heiligen Buch des Islam, dem Koran, festgeschrieben sei.

Erfolgsbilanz Lewisch

Gutachten 1: „der Bestechlichkeitsparagraph 304 sei für Strasser “hier nicht anwendbar”. 2014 wurde Strasser aber zu drei Jahren Haft nach dem Bestechlichkeitsparagraphen 304 verurteilt.

Gutachten 2: Grasser wegen Korruption zu acht Jahren – sein Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gutachten 3: Auch für die „Einkaufsgemeinschaft“ Lyoness erstellte Lewisch ein Gutachten. Er war sich sicher: Bei Lyoness handelt es sich um kein illegales Schneeballsystem. Später bewerteten verschiedene Gerichte, darunter der Oberste Gerichtshof, das Lyoness-Modell als genau das: ein Schneeballsystem.

Gutachten 4: XX Kanzler Kurz.

Er schmückte sein Gutachten mit dem Logo der Universität Wien – die distanzierte sich aber umgehend davon.

Peter Lewisch ist Senior Counsel der Kanzlei „Cerha Hempel“. Miteigentümerin der Kanzlei ist Edith Hlawati – sie ist die Nachfolgerin von Thomas Schmid als ÖBAG-Vorstand.

Und der Kreis schließt sich.

„Corona hin oder her, wir fahren volle Kraft“

Im August 2017 spendet der oberösterreichische Industrielle Stefan Pierer (KTM) genau 436.563 Euro an die türkise ÖVP des Sebastian Kurz für den Wahlkampf. Pierer verspricht sich von Kurz eine bessere Industriepolitik.

Im Mai 2019 eröffnet Pierer die Motohall an seinem Firmensitz in Mattighofen. Das rund 40 Millionen Euro teure Bauwerk stellt nur KTM-Motorräder aus, nennt sich „Erlebniswelt“, will aber auch ein „Museum“ sein. Als Museum erhält die Motohall 4,5 Millionen Euro Förderung vom Land Oberösterreich. 1,8 Millionen kommen aus dem Kulturbudget des Landes OÖ. Das erzürnt die freie Kulturszene.

Ende März schickt KTM (inzwischen Pierer Mobility) wegen Corona seine 3.600 österreichischen Beschäftigten in Kurzarbeit und nimmt dafür Staatshilfe in Anspruch. Gleichzeitig schüttet KTM für 2019 7 Millionen an Dividende aus. Rund 63 Prozent davon entfallen auf Hauptaktionär Pierer.

Bubi, armes Bubi

Kurz-Anwalt für Einvernahme durch Richter statt WKStA – wo kämen wir hin, wenn das Bubi gleich behandelt würde?

Suppan rechnet damit, dass die Vernehmung des Kanzlers bald stattfindet, „wobei die Strafprozessordnung eigentlich fordert, dass diese Einvernahme durch einen Richter stattzufinden hat, weil es um einen besonderen Fall und eine besondere Persönlichkeit geht“.

“Yes, you can… but only if you’re quiet”

Der Gesetzentwurf über Polizei, Kriminalität, Strafzumessung und Gerichtswesen („Police, Crime, Sentencing and Courts Bill), der am 9. März 2021 veröffentlicht wurde und die am Dienstagabend seine zweite Lesung passierte, signalisiert einen schwerenAngriff auf das Recht zu protestieren. In der Begründung heißt es, dass „Veränderungen in den Taktiken, die von bestimmten Demonstranten angewandt werden, zum Beispiel sich an Gebäude oder Fahrzeuge zu kleben, Brücken zu blockieren oder anderweitig den Zugang zu Gebäuden wie dem Palace of Westminster und Zeitungsdruckereien zu behindern, einige Lücken in der aktuellen Gesetzgebung aufgezeigt haben„.

Zehn Jahre Strafe für Belästigung

Der Gesetzentwurf stellt erhebliche Probleme für das Recht auf Protest dar. Ein neuer gesetzlicher Straftatbestand der öffentlichen Belästigung sieht eine Höchststrafe von 10 Jahren für jeden vor, der eine Handlung vornimmt, die vorsätzlich oder rücksichtslos der Öffentlichkeit ernsthaften Schaden zufügt oder sie in die Gefahr eines solchen Schadens bringt. Die vorgeschlagene Definition von „ernsthaftem Schaden“ (‘serious harm’) beinhaltet, dass eine Person „ernsthafte Belästigung, ernsthafte Unannehmlichkeiten oder ernsthaften Verlust von Annehmlichkeiten“ (‘serious annoyance, serious inconvenience or serious loss of amenity’) erleidet.

Die Aussicht, dass Straftaten aufgrund der Verursachung (oder der bloßen Gefährdung) von „ernsthaften Belästigungen“ begangen werden können, ist sowohl absurd als auch beängstigend.

Neben der Änderung des Public Order Act 1986 zur Verschärfung der polizeilichen Kontrolle von Protesten führt dieser Abschnitt auch einen neuen gesetzlichen Straftatbestand der „absichtlichen oder rücksichtslosen Verursachung öffentlichen Ärgernisses“ (“intentionally or recklessly causing public nuisance”) ein.

Personen, die dieser neuen Straftat für schuldig befunden werden, zu der auch die Verursachung von „ernsthaftem Ärger“ (“serious inconvenience”) oder „ernsthaften Unannehmlichkeiten“ (“serious annoyance”) gehört – oder auch nur die Verursachung des Risikos, dass besagter Ärger und besagte Unannehmlichkeiten eintreten -, können mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden, werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bei einer Verurteilung auf der Grundlage einer Anklage oder 12 Monaten bei einer Verurteilung im Schnellverfahren bestraft.

An anderer Stelle des Gesetzentwurfs sind ähnlich hohe Strafen für die Beschädigung von Statuen und Denkmälern vorgesehen, vermutlich als Reaktion auf das Umstürzen der Statue des Sklavenhändlers Edward Colston durch Black Lives Matter-Demonstranten in Bristol. Nach dem vorgeschlagenen Gesetz könnten diese Demonstranten mit zehn Jahren Gefängnis rechnen. Dies ist – wie viele Abgeordnete der Opposition während der Debatte betonten – eine längere Strafe als die für Gewaltverbrechen gegen lebende Menschen. In der Tat ist es doppelt so lang wie die Höchststrafe für Körperverletzung (fünf Jahre).

Wie der Labour-Abgeordnete Peter Kyle am Montag betonte, würde ein „wütender Mob„, der eine Statue in den Hafen von Bristol wirft „und sich dann umdreht und eine Frau oder ein Kind ins Wasser wirft„, für das erste Vergehen härter bestraft als für das zweite.

Labour-Abgeordnete Peter Kyle

Keine Regierung sollte jemals ein Signal aussenden, dass die Sicherheit einer Statue in unseren Gesetzen einen höheren Stellenwert hat als die Sicherheit von Frauen„, sagte Nick Thomas-Symonds und fügte hinzu, dass „dieser Gesetzentwurf nun auf jede Form von Mahnmalen ausgedehnt wurde, einschließlich Statuen von Sklavenhändlern.“

So sind wir nicht! DOCH !

Verwirrt von all den Skandalen? Ich fasse jetzt mal grob zusammen, was in den letzten zwei Jahren so passiert ist.

Los gehts:

SZ, Spiegel und Falter veröffentlichen ein Video auf dem der spätere Vizekanzler einer Fake- Oligarchennichte Milliardenaufträge verspricht, wenn sie ihm die Krone kauft. Er legt offen, dass seine Partei „am Rechnungshof vorbei“ über Vereine Spenden kriegt

Die Justiz findet solche Vereine. Fünf Stück. Manche kriegen von der Novomatic bis zu 200.000 Euro. Das Geld wandert zum Teil direkt in die Taschen von FPÖ- Abgeordneten

Der Leibwächter Straches und eine FPÖ-Sekretärin legen Geständnisse ab und geben zu, dass Strache privat Spesen in sechsstelliger Höhe der Partei verrechnet hat zum Teil für Privatparties. Er bestreitet.

Ein Video taucht auf, auf dem man Johann Gudenus (damaliger FPÖ-Klubchef) beim Koksen sieht.

Es tauchen Fotos mit Geldtaschen auf, die sich angeblich in Straches Kofferraum befunden haben. Dem Verdacht nach Geld für den Kauf eines FPÖ-Mandats (Schellenbacher). War nicht strafbar.

Razzien bzw. Sicherstellungen bei Casinos AG, Novomatic, Löger, Fuchs, Strache, Gudenus, Pröll, Schmid und anderen. Handies werden ausgewertet. Verdacht auf Untreue in großem Stile. WKStA ermittelt.

Erste Hinweise auf Gesetzeskauf, erste Anklage gegen Strache liegt im BMJ. Gesetzeskauf durch GLückspielfirmen wird geprüft. Verdacht auf Falschaussage durch Casinos CEO Glatz-Kremser.

Erste Hinweise auf Bestechungszahlungen durch Novomatic (über Verein ISP). Novo dementiert. Vereine können aber keine plausiblen Gegenleistungen für die Zahlungen darlegen.

WKStA findet heraus, dass die Novomatic auch mehr als 100.000 Euro an das „Alois Mock Institut“ zahlte. Vorstand: Wolfgang Sobotka, ÖVP-Finanzlandesrat (NÖ), Innenminister, Parlamentspräsident, Präsident des U-Ausschusses.

Bei Novo-Eigentümer Graf finden sich Schenkungslisten. Millionengeschenke an ehemalige und amtierende CEO, AR, aber auch an Ehefrauen von Entscheidungsträgern (etwa rot geführter Spielapparatebeirat)

WKStA findet heraus dass etwa 1 Million an Richterin und Sobotka-Mitarbeiterin Tina L. geht (Nichte Grafs). War auch im Kabinett Sobotka. Eine Million geht an Ex- Lebensgefährtin von Gio Hahn, die als AR im Unternehmen arbeitet.

Kurz-Spezi lässt inkognito 5 Festplatten des Kanzleramts schreddern. WKStA will ermitteln, ein Polizist rückt aus, der der Behörde verschweigt, dass er als ÖVP- Politiker kanditierte und Strache ein SMS schickte („Die Republik braucht Dich! Wann kommt Rücktritt vom Rücktritt?“) Der Vorgesetzte von diesem Beamten weiss von diesem SMS, teilt es WKStA nicht mit und ist jetzt von Nehammer zum interimistischen Chef des BKA befördert worden.

Terroranschlag in Wien, vier Tote. U-Kommission stellt fest, dass BVT und LVT wegen BVT-Affäre nicht mehr gut zusammenarbeiten, Schlampereien wegen Parteibuchwirtschaft und Chaos im Innenministerium. Wiener LVT-Chef wird gefeuert (SPÖ-nahe), BVT-Chef (ÖVP-nahe) nicht.

Beamte wussten, dass Terrorist Kujtim F. Munition kaufte (er war vorbestraft und auf Bewährung draussen) unternahmen aber auch dann nichts, als er Dschihadis aus Deutschland traf.

Nach dem Terroranschlag Razzia gegen „Muslimbrüder“. Innenminister lässt sich bei der Aktion fotografieren. Polizisten gehen gegen einen Wissenschafter erstaunlich brutal vor. Danach: Neue Gesetze, härtere Strafen. Grüne machen mit.

Weitere Hinweise auf Bestechungsspenden durch Novomatic an ÖVP. SMS von Novo-Chef Neumann an Blümel mit Bitte um Treffen mit Kurz wegen 1.) Spende, 2. steuerliches „Problem in Italien“. Razzia bei Blümel & Novo-Chef. Blümels Frau geht mit seinem Laptop spazieren, als Justiz zur Hausdurchsuchung kommt.

U-Ausschuss findet heraus, dass geschredderte Festplatte möglicherweise aus Laptops von Kurz oder Blümel stammt. Schredderer wurde vorher befördert.

Nächster Verdacht: Geheimnisverrat im BMJ. Sicherstellung von Handies und Laptops bei Ex-Justizminister Brandstetter und Ex-Generalsekretär Pilnacek wegen Geheimnisverrat. Pilnacek suspendiert. Brandstetter bleibt VfGH-Richter

Ibiza-Anklägerin Jilek wirft ihren Job hin, weil parteipolitischer Druck zu groß und Berichtspflicht schikanös sei. Kogler hebt nun Berichtspflicht auf

ÖVP skandalisiert gegen WKStA (Behörde sei korrupt, spiele Akten raus und sei rot unterwandert). Kanzler wird als Zeuge vernommen, kann nichts davon beweisen. Verfahren eingestellt. Seine Quelle: Richard Schmitt (damals Fellner).

Arbeitsministerin Aschbacher legt in Amtszeit völlig lächerliche Diss vor (während sie Ministerin war): tritt zurück.

WKÖ hetzt in Krone gegen Plagiatsforscher. Und: Kaufhaus Österreich floppt. 1,2 Millionen Euro Schaden. Schramböck tritt nicht zurück.

Razzia bei Hygiene Austria. Rot-Weiss-Rote Masken in Wahrheit von „chinesischen Lohnarbeitern“ gefertigt.

In Österreich haben erst 241.620 Menschen die für einen vollständigen Impfschutz notwendigen Impfdosen erhalten.

#Ischgl und die inkonsequente Quarantäne, die tausende Infizierte ohne die nötige Warnung in Deutschland, Österreich und Europa verteilte, wäre dann auch noch zu erwähnen. Aber da fehlt mir der Platz

(Zusammenstellung: Florian Klenk/Falter)

Prophet Mohammed darf laut EGMR nicht pädophil genannt werden

Das Menschenrechtsgericht bestätigt die Verurteilung einer Österreicherin wegen Herabwürdigung religiöser Lehren Straßburg – Ein Urteil des Wiener Landesgerichts für Strafsachen gegen eine Österreicherin, die dem islamischen Propheten Mohammed pädophile Neigungen vorwarf, ist laut einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) zulässig. 

Pädophilie (von griechisch παῖς paîs „Knabe, Kind“ und φιλία philía „Freundschaft“) bezeichnet das primäre sexuelle Interesse an Kindern vor Erreichen der Pubertät.

Dem Hadith nach hat der Prophet Mohammed seine Lieblingsfrau Aischa geheiratet hat, als sie sechs Jahre alt, und die Ehe vollzogen, als sie neun war. Diesen „vorpubertären“ Vollzug würde ich – ohne heutiger Strafwürdigung (Vergewaltigung, Unzucht mit Abhängigen, …) per dieser Definition durchaus als pädophil bezeichnen.

Was daran die „Grenzen einer objektiven Debatte“ überschreitet und warum dies als „beleidigender Angriff auf den Propheten des Islam“ eingeordnet werden muss, entzieht sich jeder rationalen Beurteilung. Welche Sonderrechte hat der Prophet

Die österreichischen Gerichte befanden, dass die Frau es versäumt habe, ihr Publikum auf neutrale Art über den historischen Hintergrund zu informieren, wodurch eine ernsthafte Debatte zu diesem Thema nicht möglich gewesen sei. 

Also im historischen Kontext waren z.B. die Nürnberger Rassengesetze, also man muss ja die Zeit verstehen, man kann das nicht losgelöst vom Kontext, die Gesellschaft damals in Deutschland, also darüber gehört das Publikum schon informiert …… so in etwa?

Deutsches Gericht nennt Brandanschlag auf Synagoge “Kritik an Israel”

Das Urteil gegen drei Palästinenser mit deutscher Staatsangehörigkeit, die versuchten im Juli 2014 mit Molotow-Cocktails die Wuppertaler Synagoge in Brand zu setzen, ist rechtsgültig. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verwarf einen Antrag auf Revision. Damit sind nicht nur die Bewährungsstrafen abgenickt, sondern auch deren Begründung: Wer in Deutschland versucht, eine Synagoge in Brand zu setzen, ist kein Antisemit, sondern ein Israelkritiker, der mit seiner Kritik zu weit gegangen ist. Die örtliche Wuppertaler Gerichtsbehörde sagte in ihrer Entscheidung von 2015, dass die drei Männer mit ihrer Tat “auf den Gaza-Konflikt” mit Israel aufmerksam machen wollten. Das Gericht hielt den Angriff für nicht durch Antisemitismus motiviert.

Warum?

Weil brennende Synagogen in Deutschland nichts neues sind und zur Tradition gehören? Oder es erst zu verletzten oder gar Toten Juden kommen muss? So wie das Gericht in seiner Urteilsbegründung sagte: “es gab keine verletzten Mitglieder der Synagogengemeinde.

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Es gilt die „Unmutsvermutung“

Aus den Oberösterreichischen Nachrichten:

… Dessen Verbalattacken enthielten ein Foto und ein fiktives Zitat Adolf Hitlers: „Ich könnte alle Juden töten. Aber ich habe einige am Leben gelassen, um euch zu zeigen, wieso ich sie getötet habe.“

… Der Sprecher der Linzer Staatsanwaltschaft, Philip Christl, begründet die Einstellung mit dem Fehlen der subjektiven Tatseite: „Das Verbotsgesetz bestraft die Glorifizierung des nationalsozialistischen Gedankengutes. Die Aussagen des Verdächtigen waren aber keine Verherrlichung von Hitler, sondern vielmehr eine Unmutsäußerung gegenüber Israel.“

Unmutsvermutung