“Yes, you can… but only if you’re quiet”

Der Gesetzentwurf über Polizei, Kriminalität, Strafzumessung und Gerichtswesen („Police, Crime, Sentencing and Courts Bill), der am 9. März 2021 veröffentlicht wurde und die am Dienstagabend seine zweite Lesung passierte, signalisiert einen schwerenAngriff auf das Recht zu protestieren. In der Begründung heißt es, dass „Veränderungen in den Taktiken, die von bestimmten Demonstranten angewandt werden, zum Beispiel sich an Gebäude oder Fahrzeuge zu kleben, Brücken zu blockieren oder anderweitig den Zugang zu Gebäuden wie dem Palace of Westminster und Zeitungsdruckereien zu behindern, einige Lücken in der aktuellen Gesetzgebung aufgezeigt haben„.

Zehn Jahre Strafe für Belästigung

Der Gesetzentwurf stellt erhebliche Probleme für das Recht auf Protest dar. Ein neuer gesetzlicher Straftatbestand der öffentlichen Belästigung sieht eine Höchststrafe von 10 Jahren für jeden vor, der eine Handlung vornimmt, die vorsätzlich oder rücksichtslos der Öffentlichkeit ernsthaften Schaden zufügt oder sie in die Gefahr eines solchen Schadens bringt. Die vorgeschlagene Definition von „ernsthaftem Schaden“ (‘serious harm’) beinhaltet, dass eine Person „ernsthafte Belästigung, ernsthafte Unannehmlichkeiten oder ernsthaften Verlust von Annehmlichkeiten“ (‘serious annoyance, serious inconvenience or serious loss of amenity’) erleidet.

Die Aussicht, dass Straftaten aufgrund der Verursachung (oder der bloßen Gefährdung) von „ernsthaften Belästigungen“ begangen werden können, ist sowohl absurd als auch beängstigend.

Neben der Änderung des Public Order Act 1986 zur Verschärfung der polizeilichen Kontrolle von Protesten führt dieser Abschnitt auch einen neuen gesetzlichen Straftatbestand der „absichtlichen oder rücksichtslosen Verursachung öffentlichen Ärgernisses“ (“intentionally or recklessly causing public nuisance”) ein.

Personen, die dieser neuen Straftat für schuldig befunden werden, zu der auch die Verursachung von „ernsthaftem Ärger“ (“serious inconvenience”) oder „ernsthaften Unannehmlichkeiten“ (“serious annoyance”) gehört – oder auch nur die Verursachung des Risikos, dass besagter Ärger und besagte Unannehmlichkeiten eintreten -, können mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden, werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bei einer Verurteilung auf der Grundlage einer Anklage oder 12 Monaten bei einer Verurteilung im Schnellverfahren bestraft.

An anderer Stelle des Gesetzentwurfs sind ähnlich hohe Strafen für die Beschädigung von Statuen und Denkmälern vorgesehen, vermutlich als Reaktion auf das Umstürzen der Statue des Sklavenhändlers Edward Colston durch Black Lives Matter-Demonstranten in Bristol. Nach dem vorgeschlagenen Gesetz könnten diese Demonstranten mit zehn Jahren Gefängnis rechnen. Dies ist – wie viele Abgeordnete der Opposition während der Debatte betonten – eine längere Strafe als die für Gewaltverbrechen gegen lebende Menschen. In der Tat ist es doppelt so lang wie die Höchststrafe für Körperverletzung (fünf Jahre).

Wie der Labour-Abgeordnete Peter Kyle am Montag betonte, würde ein „wütender Mob„, der eine Statue in den Hafen von Bristol wirft „und sich dann umdreht und eine Frau oder ein Kind ins Wasser wirft„, für das erste Vergehen härter bestraft als für das zweite.

Labour-Abgeordnete Peter Kyle

Keine Regierung sollte jemals ein Signal aussenden, dass die Sicherheit einer Statue in unseren Gesetzen einen höheren Stellenwert hat als die Sicherheit von Frauen„, sagte Nick Thomas-Symonds und fügte hinzu, dass „dieser Gesetzentwurf nun auf jede Form von Mahnmalen ausgedehnt wurde, einschließlich Statuen von Sklavenhändlern.“

Dieses Thema ist größer als die Demokratie, …

Ende Demokratie“ statt „Ende Gelände„?

Roger Hallam, Extinction-Rebellion (XR)-Gründer, schlägt vor, immer wieder das öffentliche Leben in den Hauptstädten zu stören. «Folgt man diesem Plan für eine oder zwei Wochen, ist es wahrscheinlich, dass ein Regime zusammenbricht oder zu großen Strukturveränderungen gezwungen ist, wie historische Beispiele zeigen.»

Wenn eine Gesellschaft so unmoralisch handelt, wird Demokratie irrelevant

Roger Hallam

Aus Sicht von XR haben der Parlamentarismus und die Parteiendemokratie beim Klima- und Umweltschutz versagt. Demnach soll eine nationale Bürgerversammlung die Macht übernehmen. Sie hätte vielleicht tausend Mitglieder, ausgewählt nach dem Zufallsprinzip für eine Amtsperiode von zwei Jahren. Ihre wichtigste Aufgabe wäre es, die Klimapolitik schnell zu ändern. Gleichzeitig soll sie regionale Bürgerversammlungen schaffen, um die Macht zu dezentralisieren. Eine neue Verfassung würde die Legitimität dieser Versammlungen garantieren.

So soll’s gehen:

  • Tausende von Menschen sind bereit, für den Protest und die Sache ins Gefängnis zu gehen – so demonstrieren sie wirksam den Ernst der Lage.
  • Die Proteste konzentrieren sich auf die Hauptstadt eines Landes, wo zumeist auch die Regierung sitzt.
  • Die Aktivisten brechen kollektiv das Gesetz, denn das stellt die Regierung vor ein Dilemma, bei dem der Protest nur gewinnen kann: Entweder sie tut nichts und bestätigt damit den Protest. Oder sie geht mit Gewalt oder Verhaftungen dagegen  vor – und erzeugt automatisch eine enorme Aufmerksamkeit.
  • Die Aktionen müssen Tage oder gar Wochen dauern. Als Vergleich eignet sich ein Streik: Wenn die Belegschaft einen Tag lang streikt, zuckt das Management der Firma mit den Schultern. Zieht sich der Streik aber länger hin, wird sich das Management auf Verhandlungen einlassen, bevor die Firma pleite geht.
  • Das Ganze muss Spaß machen, um lange genug zu funktionieren.

Und XR-Mitbegründerin Gail Bradbrook sagt: „Das ist eine Rebellion. Es ist okay, wenn die Leute ein bisschen Spaß haben wollen und ein bisschen tanzen, aber das ist keine Party. Wir wollen eine politische Krise auslösen.“

(siehe: «Common Sense for the 21st Century»)

KICKELEI

In Wien werden 100 Polizisten weniger für Sicherheit auf der Straße sorgen. Kickl kürzt bei der Polizei. Und das, obwohl das Innenministerium um 180 Millionen mehr Budget bekommen hat.

Aber, nun-ja, Alles Glück dieser Erde liegt nun mal auf dem Rücken der Pferde .

„Was’n rechts today?“

Ein Brandanschlag auf eine Wuppertaler Synagoge sei kein antisemitischer Akt, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf zu Beginn 2017. Begründung: Wer in Deutschland versucht, eine Synagoge in Brand zu setzen, ist kein Antisemit, sondern ein Israelkritiker, der mit seiner Kritik zu weit gegangen ist. 
Täter waren drei jungen Männer palästinensischer Herkunft. Wären die Täter Thüringischer Herkunft (Kevin, Kai-Uwe & co.) gewesen, bezweifle ich das der Richterspruch gleichlautend gewesen wäre 

Können wir uns nicht darauf einigen, dass es absolute NoGos gibt, unabhängig der Gesinnung oder Herkunft?

Kunst, Blasphemie und Meinungsfreiheit

APA: Bei einer Veranstaltung mit dem islamkritischen Künstler Lars Vilks in Kopenhagen ist es am Samstag zu einer Schießerei gekommen. Laut Medienberichten wurde dabei ein Zivilist getötet, drei Polizisten wurden verletzt. Mindestens 40 Schüsse wurden abgefeuert. Auch Frankreichs Botschafter Francois Zimeray nahm an der Veranstaltung teil.

Mit automatischen Waffen wurde ein Kulturhaus im Stadtteil Österbro, in dem der schwedische Mohammed-Karikaturist Lars Vilks und zahlreiche andere Menschen über Kunst, Gotteslästerung und Meinungsfreiheit diskutierten, unter Beschuss genommen. Die Polizei geht davon aus, dass der Angriff Vilks galt, der schon mehrfach Ziel von Anschlägen war. Die dänische Regierung sprach von einem „Terrorakt“. Vilks blieb wie auch Zimeray unverletzt.

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UPDATE:

In der Nacht kam es vor einer Synagoge und später dann auf einem Bahnhof zu weiteren Schusswechseln. Dabei wurden zwei weitere Menschen getötet. Die Schüsse in der Nacht vor der Synagoge in Kopenhagen trafen demnach einen jungen jüdischen Wachmann tödlich in den Kopf. Das sagte der Vorsitzende der jüdischen Gemeinde, Dan Rosenberg Asmussen, dem dänischen Sender TV2 News. „Er war Mitglied der jüdischen Gemeinschaft und kontrollierte die Menschen, die in die Synagoge zur Feier einer Bar Mitzwa kamen“, sagte Asmussen.

Während bereits eine landesweite Großfahndung nach den flüchtigen Tätern lief – ursprünglich ging man von mehereren Attentätern aus -, eröffnete ein bewaffneter Mann am Bahnhof Noerreport das Feuer auf die Polizei, die ihn daraufhin erschoss.