Scheiß auf Art 5 GG

Der Bundestag hat das Delikt der „Volksverhetzung“ verschärft. In einem völlig intransparenten Verfahren.

Man muss sich fragen, welche Absicht dahintersteckt, bestimmte Ansichten zu Kriegsgeschehen zu bestrafen und bestimmte Sichtweisen gesetzlich abzusichern. (zu einer Uhrzeit, zu der die Öffentlichkeit im Bett liegt, unter einem Tagesordnungspunkt, der mit dem Inhalt null und nichts zu tun hat, ohne weitere Ankündigung und ohne erste Lesung und auch ohne Aussprache).

Letztendlich schiebt man mit so einem Gesetz jeglicher Recherche und Forschung von Journalisten und Historikern einen Riegel vor. Die stärkste politische Macht definiert, Ereignis xy sei ein Kriegsverbrechen. Wer dann den Gegenbeweis erbringen möchte, hat schon die Staatsanwaltschaft am Hals. („Es genügt für die Strafverfolgung … , dass eine Staatsanwaltschaft bestimmte Handlungen als Kriegsverbrechen einstuft.“)

Das darf nicht sein.

Vermutlich würde heutzutage die Brutkastenlüge und die Täuschung über Saddams Massenvernichtungswaffen gar nicht mehr auffliegen, weil die recherchierenden Journalisten längst auf der Anklagebank säßen. (bis Russland die Wahrheit über Katyn zugab, vergingen 50 Jahre)

Ein gefährliches Unterfangen, das die Rechtsstaatlichkeit aushebeln könnte.

Etwa, wenn der zur Entscheidung berufene Staat selbst Kriegspartei (gewesen) ist. Zudem beispielsweise, wenn Staatsanwälte zu unterschiedlichen Einstufungen gelangen.

Und, ab wann ist es denn eine „gröbliche“ Verharmlosung? Wenn ich sage, dass die Kriegsverbrechen Russlands in der Ukraine schlimm sind, es aber dauernd mindestens ebenso schlimme, ist das schon eine Verharmlosung? Oder ist es vielmehr eine gröbliche Verharmlosung der anderen Kriegsverbrechen, wenn wir uns ausschließlich den Verbrechen gegen die Ukraine widmen und nicht denen, die z.B. im Jemen verübt werden?

Der Grat zu einem Abrutschen in totalitäre Formen ist an der Stelle sehr schmal, weil die Definitionsgewalt teils bei der Regierung liegt und jegliche Form eines demokratischen Diskurses mit Angst belegt wird, bzw. den Diskussionsrahmen in eng gefasste Narrative absteckt.

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