Eine Novelle soll das Epidemiegesetz und das Covid-Maßnahmengesetz ändern. Die Neuerungen wären weitreichend, Verfassungsjurist Funk spricht von einem „Hammer“.

Der Gesetzesänderungsantrag durchläuft nun die Begutachtungsfrist, diese endet am 9. März, dann kann es beschlossen werden. Ein Ablaufdatum gibt es nicht, die Gesetzesänderung wäre dann dauerhaft gültig – oder bis zur nächsten Novelle