Das Urteil gegen drei Palästinenser mit deutscher Staatsangehörigkeit, die versuchten im Juli 2014 mit Molotow-Cocktails die Wuppertaler Synagoge in Brand zu setzen, ist rechtsgültig. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verwarf einen Antrag auf Revision. Damit sind nicht nur die Bewährungsstrafen abgenickt, sondern auch deren Begründung: Wer in Deutschland versucht, eine Synagoge in Brand zu setzen, ist kein Antisemit, sondern ein Israelkritiker, der mit seiner Kritik zu weit gegangen ist. Die örtliche Wuppertaler Gerichtsbehörde sagte in ihrer Entscheidung von 2015, dass die drei Männer mit ihrer Tat “auf den Gaza-Konflikt” mit Israel aufmerksam machen wollten. Das Gericht hielt den Angriff für nicht durch Antisemitismus motiviert.
Warum?
Weil brennende Synagogen in Deutschland nichts neues sind und zur Tradition gehören? Oder es erst zu verletzten oder gar Toten Juden kommen muss? So wie das Gericht in seiner Urteilsbegründung sagte: “es gab keine verletzten Mitglieder der Synagogengemeinde.”