Nach § 717a wird folgender § 717b samt Überschrift angefügt:

„Vorbereitung der Neuordnung der Verwaltungskörper

§ 717b. Vorbereitungshandlungen, die im Hinblick auf erst in der Zukunft liegende Gesetzesänderungen im Bereich der Sozialversicherungsgesetze erforderlich sind, können bereits vor dem In-Kraft-Treten des jeweiligen Bundesgesetzes durchgeführt werden, wenn andernfalls eine fristgerechte Umsetzung nicht möglich wäre und der Gesetzesvorschlag bereits in parlamentarischer Behandlung steht, …

Hartinger-Klein-2

Anmerkung: Vorbereitungshandlungen sind alle Handlungen, die dazu dienen die spätere Ausführung der strafbaren Tat möglich zu machen, abzusichern oder zu erleichtern, wie z.B. etwa Beschaffen einer Waffe oder Nachmachen eines Nachschlüssels.

Aus gegeben Anlass ad AMS

Ich habe Arbeitslosigkeit aus 3 Perspektiven betrachtet: Als parlamentarischer Mitarbeiter eines Sozialsprechers im Parlament, als AMS-Senior-Expert Trainer in den (sogenannten) Aktivierungskursen und nun als AMS-Kunde.

Das ganze System dient letztlich den großen Anbietern von AMS-Maßnahmen, nicht mal den Trainern (Stw.: BABE), und schon gar nicht denen, die sich in der sozialen Hängematte der Notstandshilfe (noch) die Sonne auf den Bauch scheinen lassen.

Kombiniert mit der genialen Dreifaltigkeit aus Zwang, 12 Stunden Tag und 60 Stunden Woche in Kombination mit zunehmend prekären Beschäftigungsverhältnissen schafft man nun (wieder) den „„doppelt freien Arbeiter(© K. Marx)

btw: jeder der meint, wer ein Job will findet einen, ist eine zynische Rektalöffnung!