Die Sehnsucht nach dem bequemen Gegner

Es gehört zu den faszinierendsten Eigenheiten moderner Demokratien, dass sie sich regelmäßig ihrer eigenen Liberalität versichern, um anschließend mit bemerkenswertem Eifer darüber nachzudenken, wie sich politische Konkurrenten möglichst elegant aus dem Wettbewerb entfernen ließen. Kaum liegt ein umfangreiches Gutachten auf dem Tisch, wird aus einer juristischen Prüfung in Windeseile eine moralische Offenbarung. Plötzlich scheint das Urteil bereits gesprochen, noch bevor auch nur ein Richter einen Blick auf die Unterlagen geworfen hat. Die schiere Seitenzahl ersetzt den Beweis, die Lautstärke ersetzt die Argumentation, und wer den Umfang eines Aktenordners bewundert, verwechselt Fleiß mit Überzeugungskraft. Es entsteht jene eigentümliche Atmosphäre, in der Papiergewicht offenbar als Indikator verfassungsrechtlicher Wahrheit gilt. Tausendfünfhundert Seiten – das klingt beeindruckend. Auch ein Telefonbuch war früher beeindruckend. Niemand wäre jedoch auf die Idee gekommen, darin die letzte Instanz staatsrechtlicher Weisheit zu vermuten.

Die Magie der Gutachten

Das moderne Gutachten besitzt ohnehin beinahe sakramentalen Charakter. Kaum trägt ein Dokument einen wissenschaftlich klingenden Titel, wird es von einem Teil des politischen Betriebs behandelt wie einst steinerne Gesetzestafeln. Es genügt, eine ausreichend komplizierte Sprache zu wählen, Fußnoten in beeindruckender Zahl zu stapeln und den Anschein größtmöglicher Objektivität zu erzeugen, schon verwandelt sich politische Wertung in vermeintlich unumstößliche Erkenntnis. Die alte Versuchung der Macht, politische Konflikte nicht mehr politisch auszutragen, sondern sie in den Bereich scheinbar objektiver Notwendigkeiten zu verschieben, erlebt dabei eine bemerkenswerte Renaissance. Nicht mehr Bürger sollen entscheiden, sondern Expertisen. Nicht mehr Argumente sollen überzeugen, sondern Autorität soll beeindrucken. Das Ergebnis erscheint häufig schon festzustehen, bevor überhaupt die entscheidende Frage gestellt wurde.

Zwischen Moral und Verfassung

Dabei besteht gerade im Verfassungsrecht ein fundamentaler Unterschied zwischen moralischer Ablehnung und juristischer Bewertung. Eine politische Forderung kann provozieren, irritieren oder empören, ohne deshalb verfassungswidrig zu sein. Demokratie war nie dafür gedacht, ausschließlich angenehme Positionen zu verwalten. Im Gegenteil: Sie beweist ihre Stabilität gerade dadurch, dass sie auch Positionen aushält, die heftigen Widerspruch hervorrufen. Wer beginnt, politische Programme bereits deshalb unter Generalverdacht zu stellen, weil sie den Zeitgeist oder die eigene Weltanschauung verletzen, verschiebt den Maßstab gefährlich. Dann entscheidet nicht mehr das Recht über die Grenze des Zulässigen, sondern das jeweilige gesellschaftliche Klima. Und Klimate sind bekanntlich wetterabhängig.

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Wenn Kontrolle plötzlich verdächtig wird

Besonders eigentümlich wird die Debatte dort, wo selbst parlamentarische Kontrollinstrumente in den Verdacht geraten, demokratiegefährdend zu sein. Kleine Anfragen gehören zum parlamentarischen Alltag. Sie sind Ausdruck des Kontrollrechts der Opposition und gehören zu den elementaren Mechanismen repräsentativer Demokratie. Regierungen werden gefragt, Behörden antworten, Informationen werden offengelegt. So schlicht funktioniert parlamentarische Kontrolle seit Jahrzehnten. Erst wenn die falschen Absender auftauchen, verwandelt sich dasselbe Instrument plötzlich in einen angeblichen Angriff auf die Demokratie. Der Vorgang erinnert an einen Schiedsrichter, der dieselbe Regel je nach Trikotfarbe unterschiedlich auslegt und anschließend behauptet, dies diene ausschließlich der Fairness des Spiels.

Der Rechtsstaat ist kein Wunschkonzert

Juristen wie Elisa Hoven und Marco Vöhringer haben in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass ein Parteiverbot keineswegs durch die bloße Ansammlung möglichst vieler belastender Einzelbeispiele begründet werden kann. Entscheidend sei nicht die Dicke eines Aktenstapels, sondern die verfassungsrechtliche Gesamtbewertung nach den strengen Maßstäben des Grundgesetzes. Gerade hierin liegt eine wesentliche Erinnerung an die Funktionsweise des Rechtsstaates: Er kennt keine Punktekarte, auf der genügend politisch missliebige Äußerungen automatisch zum Verbot führen. Er verlangt vielmehr eine besonders sorgfältige Prüfung, weil ein Parteiverbot zu den schärfsten Eingriffen gehört, die eine freiheitliche Demokratie gegen politische Parteien überhaupt vornehmen kann. Wer diese Hürde gedanklich auf die Höhe gewöhnlicher parteipolitischer Auseinandersetzungen absenken möchte, verändert nicht nur den Maßstab für den aktuellen Fall, sondern den Charakter des Instruments selbst.

Die Inflation des Verdachts

Bemerkenswert ist dabei die beinahe inflationäre Verwendung existenzieller Begriffe. Wo früher politische Gegner als konservativ, sozialistisch, liberal oder populistisch bezeichnet wurden, erscheinen heute schnell Etiketten mit maximaler moralischer Sprengkraft. Die Sprache kennt kaum noch Abstufungen. Alles wird existenziell, alles wird historisch einmalig, alles wird zur letzten Verteidigung der Demokratie erklärt. Diese permanente Alarmbereitschaft erzeugt allerdings einen paradoxen Effekt: Je häufiger der Ausnahmezustand rhetorisch beschworen wird, desto gewöhnlicher wirkt er schließlich. Wer täglich den Untergang ankündigt, muss sich nicht wundern, wenn das Publikum irgendwann beginnt, auf die Wettervorhersage umzuschalten.

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Die bequeme Versuchung der Delegitimierung

Vielleicht liegt hierin überhaupt die eigentliche Versuchung der Gegenwart. Politische Konkurrenz ist mühsam. Sie verlangt Überzeugungsarbeit, Selbstkritik, bessere Programme und die Fähigkeit, Mehrheiten zu gewinnen. Weitaus angenehmer erscheint die Vorstellung, der Gegner sei gar kein legitimer Wettbewerber mehr, sondern lediglich ein demokratischer Betriebsunfall, dessen Existenz eigentlich schon den Beweis seiner Unzulässigkeit darstelle. Dann verwandelt sich die politische Arena in einen moralischen Gerichtssaal, in dem nicht mehr um Argumente gerungen wird, sondern um Reinheit. Der demokratische Gegner wird nicht widerlegt, sondern diagnostiziert. Nicht bekämpft, sondern katalogisiert. Nicht überzeugt, sondern delegitimiert. Der politische Diskurs erhält plötzlich die sterile Atmosphäre eines Labors, in dem jede unerwünschte Abweichung sorgfältig etikettiert und anschließend entsorgt werden soll.

Der Rechtsstaat lebt von Distanz

Der eigentliche Wert eines Rechtsstaates besteht jedoch gerade darin, dass er sich nicht von Sympathien oder Antipathien treiben lässt. Seine Stärke zeigt sich nicht im Umgang mit denjenigen, deren Ansichten allgemeine Zustimmung genießen, sondern im Schutz rechtsstaatlicher Verfahren auch dann, wenn sie zugunsten höchst unbequemer Akteure gelten. Verfassungsrecht verliert seinen Sinn in dem Moment, in dem es lediglich zum Instrument politischer Zweckmäßigkeit wird. Es schützt nicht deshalb, weil die geschützten Meinungen gefallen, sondern weil Freiheit ohne diesen Schutz ihren Namen nicht verdient.

Demokratie ist kein Beliebtheitstest

Eine Demokratie ist kein Wettbewerb um moralische Zertifikate und keine Bühne für pädagogische Umerziehungsprogramme. Sie lebt von Zustimmung, Ablehnung, Streit, Widerspruch und gelegentlich auch von schwer erträglichen Debatten. Gerade deshalb existieren Wahlen. Sie ersetzen das Ausgrenzen durch das Überzeugen und die moralische Selbstgewissheit durch die nüchterne Entscheidung der Bürger. Wer Millionen Wähler vor allem als Problem betrachtet, läuft Gefahr, den eigentlichen Kern demokratischer Legitimation aus den Augen zu verlieren. Stimmen verschwinden nicht dadurch, dass ihre Abgabe moralisch missbilligt wird.

Die unbequeme Pointe

Vielleicht liegt die größte Ironie dieser Entwicklung darin, dass ausgerechnet im Namen der Demokratie mitunter jene politische Vielfalt eingehegt werden soll, die Demokratie überhaupt erst ausmacht. Das Vertrauen in den mündigen Bürger scheint gelegentlich erstaunlich gering zu sein. Offenbar soll nicht mehr ausschließlich überzeugt, sondern vorsorglich aussortiert werden. Doch ein freiheitlicher Staat beweist seine Stärke gerade dadurch, dass er politische Konflikte offen austrägt und die Entscheidung letztlich dem Souverän überlässt. Nicht Gutachten, nicht Kampagnen, nicht moralische Erregungswellen und nicht die Lautstärke öffentlicher Debatten ersetzen diesen Grundsatz. Am Ende bleibt eine ebenso schlichte wie unbequeme Erkenntnis: Wer den politischen Wettbewerb nur dann akzeptiert, wenn das gewünschte Ergebnis garantiert ist, hat weniger ein Problem mit einer einzelnen Partei als mit der Logik demokratischer Freiheit selbst. Denn der Wahlzettel ist kein Gutachten. Er kennt keine Fußnoten, keine moralischen Beglaubigungen und keine Seitenzahlen. Er kennt lediglich eine Entscheidung.