#Seerecht

Ob die Verfasser des internationalem Seerechts (SOLAS von 1974 und Internationales Übereinkommen von 1979 zur Seenotrettung) tatsächlich die Phantasie hatten, dass diese Formulierungen 40 Jahre später zigmal pro Monat auf hunderte von Migranten, die in ein nicht hochseetüchtiges und auch nicht für eine Fahrt von 3-400 Kilometern (aus)gerüstetstes Schlauchboot gezwängt wurden, und sich knapp außerhalb der 12 Meilen Zone befinden, Anwendung findet, darf zumindest bezweifelt werden.
Ich bezweifle auch, dass sich auf den Schiffahrtszeugen Personal mit den Patenten für kleine und mittlere Fahrt (Binnenmeer) befindet, ein Verlassen des Küstenmeeres somit jedenfalls durch die Küstenwache innerhalb der 12m Zone zu unterbinden wäre. Die Boote entsprechen außerdem auch nicht den Regeln für Hochseeschifffahrt.

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