“Yes, you can… but only if you’re quiet”

Der Gesetzentwurf über Polizei, Kriminalität, Strafzumessung und Gerichtswesen („Police, Crime, Sentencing and Courts Bill), der am 9. März 2021 veröffentlicht wurde und die am Dienstagabend seine zweite Lesung passierte, signalisiert einen schwerenAngriff auf das Recht zu protestieren. In der Begründung heißt es, dass „Veränderungen in den Taktiken, die von bestimmten Demonstranten angewandt werden, zum Beispiel sich an Gebäude oder Fahrzeuge zu kleben, Brücken zu blockieren oder anderweitig den Zugang zu Gebäuden wie dem Palace of Westminster und Zeitungsdruckereien zu behindern, einige Lücken in der aktuellen Gesetzgebung aufgezeigt haben„.

Zehn Jahre Strafe für Belästigung

Der Gesetzentwurf stellt erhebliche Probleme für das Recht auf Protest dar. Ein neuer gesetzlicher Straftatbestand der öffentlichen Belästigung sieht eine Höchststrafe von 10 Jahren für jeden vor, der eine Handlung vornimmt, die vorsätzlich oder rücksichtslos der Öffentlichkeit ernsthaften Schaden zufügt oder sie in die Gefahr eines solchen Schadens bringt. Die vorgeschlagene Definition von „ernsthaftem Schaden“ (‘serious harm’) beinhaltet, dass eine Person „ernsthafte Belästigung, ernsthafte Unannehmlichkeiten oder ernsthaften Verlust von Annehmlichkeiten“ (‘serious annoyance, serious inconvenience or serious loss of amenity’) erleidet.

Die Aussicht, dass Straftaten aufgrund der Verursachung (oder der bloßen Gefährdung) von „ernsthaften Belästigungen“ begangen werden können, ist sowohl absurd als auch beängstigend.

Neben der Änderung des Public Order Act 1986 zur Verschärfung der polizeilichen Kontrolle von Protesten führt dieser Abschnitt auch einen neuen gesetzlichen Straftatbestand der „absichtlichen oder rücksichtslosen Verursachung öffentlichen Ärgernisses“ (“intentionally or recklessly causing public nuisance”) ein.

Personen, die dieser neuen Straftat für schuldig befunden werden, zu der auch die Verursachung von „ernsthaftem Ärger“ (“serious inconvenience”) oder „ernsthaften Unannehmlichkeiten“ (“serious annoyance”) gehört – oder auch nur die Verursachung des Risikos, dass besagter Ärger und besagte Unannehmlichkeiten eintreten -, können mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden, werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bei einer Verurteilung auf der Grundlage einer Anklage oder 12 Monaten bei einer Verurteilung im Schnellverfahren bestraft.

An anderer Stelle des Gesetzentwurfs sind ähnlich hohe Strafen für die Beschädigung von Statuen und Denkmälern vorgesehen, vermutlich als Reaktion auf das Umstürzen der Statue des Sklavenhändlers Edward Colston durch Black Lives Matter-Demonstranten in Bristol. Nach dem vorgeschlagenen Gesetz könnten diese Demonstranten mit zehn Jahren Gefängnis rechnen. Dies ist – wie viele Abgeordnete der Opposition während der Debatte betonten – eine längere Strafe als die für Gewaltverbrechen gegen lebende Menschen. In der Tat ist es doppelt so lang wie die Höchststrafe für Körperverletzung (fünf Jahre).

Wie der Labour-Abgeordnete Peter Kyle am Montag betonte, würde ein „wütender Mob„, der eine Statue in den Hafen von Bristol wirft „und sich dann umdreht und eine Frau oder ein Kind ins Wasser wirft„, für das erste Vergehen härter bestraft als für das zweite.

Labour-Abgeordnete Peter Kyle

Keine Regierung sollte jemals ein Signal aussenden, dass die Sicherheit einer Statue in unseren Gesetzen einen höheren Stellenwert hat als die Sicherheit von Frauen„, sagte Nick Thomas-Symonds und fügte hinzu, dass „dieser Gesetzentwurf nun auf jede Form von Mahnmalen ausgedehnt wurde, einschließlich Statuen von Sklavenhändlern.“

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