Beschämend

Zeitsoldaten und UNO-Soldaten stehen in keinem Dienstverhältnis zum Bundesheer und sind daher nicht pensionsversichert. Durch die Pensionssicherungsreform werden diese Zeiten nun mit 30 Monaten (bisher 12 Monate) Ersatzzeit bzw. Beitragszeit berücksichtigt.

OMG-UNDOF-001

Dienstzeiten bei der Waffen-SS bzw. den SS-Verfügungstruppen wurden, so keine Kriegsverbrechen nachzuweisen waren, sehr wohl als Ersatzzeiten (gemäß § 228 Abs. 1 Z 1 lit. a ASVG) voll auf die Pension angerechnet.

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