Der Staat als Gedankenhüter

Es gehört zu den bemerkenswertesten Eigenarten moderner Demokratien, dass sie ihre Freiheitsversprechen mit einer solchen Hingabe feiern, bis jemand beginnt, sie tatsächlich auszuprobieren. Solange Kritik dekorativ bleibt, als Feuilletonthema, Kabarettnummer oder akademische Fußnote, gilt sie als Ausweis einer lebendigen Gesellschaft. Sobald sie jedoch das Fundament staatlicher Autorität berührt, verwandelt sich derselbe kritische Geist mit erstaunlicher Geschwindigkeit in ein Sicherheitsproblem. Die Grenze zwischen Opposition und Obsession, zwischen Dissens und Delinquenz, scheint dabei nicht mehr anhand konkreter Handlungen gezogen zu werden, sondern zunehmend anhand der Frage, ob eine bestimmte Denkweise den gewünschten Respekt gegenüber den Institutionen erkennen lässt. Die eigentliche Pointe besteht darin, dass ausgerechnet jene Ordnung, die sich selbst als Bollwerk individueller Freiheit versteht, immer häufiger den Eindruck vermittelt, Gedanken seien gefährlicher als Taten. George Orwell hätte vermutlich anerkennend genickt, allerdings mit jener Mischung aus Bitterkeit und Ironie, die entsteht, wenn Satire von der Wirklichkeit überholt wird.

Vom Verbrechen der Möglichkeit

Besonders deutlich wird diese Entwicklung dort, wo nicht mehr entscheidend erscheint, ob ein Vorhaben jemals reale Erfolgsaussichten besessen hätte. Im Zusammenhang mit dem sogenannten Reuß-Komplex entstand der Eindruck, die objektive Möglichkeit einer Tat verliere an Bedeutung gegenüber ihrer bloßen Vorstellung. Die klassische Strafrechtsdogmatik unterschied über Jahrhunderte sorgfältig zwischen Gedanken, Vorbereitung, Versuch und Vollendung. Diese Abstufung war kein akademischer Selbstzweck, sondern Ausdruck eines fundamentalen rechtsstaatlichen Gedankens: Strafrecht sollte Handlungen bewerten und nicht Fantasien. Sobald jedoch bereits die Existenz einer gemeinsamen Vorstellung als ausreichend erscheint, um schwerste Vorwürfe zu begründen, verschiebt sich die Grenze der Strafbarkeit in einen Bereich, den bislang Philosophen, Psychologen und Schriftsteller bevölkerten. Die eigentliche Arena des Konflikts ist dann nicht mehr der öffentliche Raum, sondern das menschliche Bewusstsein.

Die Erfindung des gefährlichen Gedankens

Vor diesem Hintergrund erhält auch jene Formulierung besonderes Gewicht, wonach die „Delegitimierung des Staates durch Verschwörungsmythen“ Gegenstand staatsschützender Strafverfolgung sein könne. Der Satz stammt aus einem 2022 veröffentlichten Buch des Generalbundesanwalts Peter Frank und wirkt auf den ersten Blick plausibel, schließlich erfreuen sich Verschwörungserzählungen selten besonderer intellektueller Eleganz. Doch genau an dieser Stelle beginnt die eigentliche Ironie. Die Delegitimierung eines Staates ist als solche keine Straftat. Sie war vielmehr stets Bestandteil politischer Auseinandersetzung. Monarchien wurden delegitimiert, Diktaturen wurden delegitimiert, autoritäre Systeme wurden delegitimiert, korrupte Regierungen wurden delegitimiert. Demokratie lebt nicht davon, dass ihre Institutionen unantastbar sind, sondern davon, dass sie ununterbrochen hinterfragt werden dürfen. Wer den Staat prinzipiell nicht mehr kritisieren darf, weil Kritik als Angriff auf seine Legitimität erscheint, verwandelt den Staat vom Diener seiner Bürger schleichend in deren moralischen Vormund.

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Die Karriere der Gesinnung

Das eigentlich Bemerkenswerte besteht weniger in einzelnen Verfahren als in einer allgemeinen Verschiebung juristischer Maßstäbe. Die Paragraphen 129 und 129a StGB entstanden in einer Zeit, als die Bundesrepublik mit der RAF einer Organisation gegenüberstand, deren Mitglieder mordeten, entführten und Bomben legten. Der Gesetzgeber reagierte auf reale Gewalt. Heute entsteht bei manchen Verfahren der Eindruck, dieselben Instrumente würden zunehmend auch dort eingesetzt, wo Menschen irrwitzige Theorien austauschten, sich gegenseitig in ihren Fantasiewelten bestätigten und sich vor allem durch eine bemerkenswerte Distanz zur Realität auszeichneten. Spinner hat es in jeder Epoche gegeben. Mittelalterliche Alchemisten suchten den Stein der Weisen, Endzeitsekten erwarteten regelmäßig das unmittelbar bevorstehende Weltende, Ufologen führten ernsthafte Gespräche mit Außerirdischen und selbst die Behauptung, die Erde sei eine Scheibe, erfreut sich erstaunlicher Beharrlichkeit. Keine dieser Absurditäten wurde deshalb automatisch zum Gegenstand des Terrorismusstrafrechts. Das Strafrecht war bislang kein Instrument zur Qualitätskontrolle des Denkens.

Das Ministerium für richtige Gedanken

Satirisch betrachtet eröffnet sich hier eine faszinierende Zukunftsperspektive. Vielleicht entstehen eines Tages staatlich zertifizierte Gedankenprüfstellen. Vor dem Frühstück erfolgt eine amtliche Selbstkontrolle, ob sämtliche politischen Überzeugungen noch den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Wer sich beim Kaffeetrinken über Regierung, Parlament oder Behörden ärgert, erhält vorsorglich einen Hinweis auf die psychologische Beratungsstelle für staatsverträgliches Denken. In regelmäßigen Abständen könnten die Bürger ein Zertifikat erwerben, das bestätigt, dass sämtliche Zweifel innerhalb der zulässigen demokratischen Grenzwerte liegen. Der Mensch des 21. Jahrhunderts hätte damit endlich jene Freiheit erreicht, von der Bürokratien seit Jahrhunderten träumen: die Freiheit, ausschließlich das Richtige zu denken. Franz Kafka hätte vermutlich versucht, diese Idee als groteske Übertreibung zu verwerfen. Heute wirkt sie stellenweise weniger wie Literatur als wie eine administrative Vision.

Opposition oder Staatsproblem

Jede Demokratie benötigt Opposition, und zwar nicht nur jene höfliche Variante, die Regierungsvorhaben lediglich sprachlich optimiert. Wirkliche Opposition stellt Grundannahmen infrage. Sie bezweifelt Narrative, kritisiert Institutionen und unterstellt gelegentlich sogar, dass Regierungen irren oder eigene Interessen verfolgen könnten. Genau daraus entsteht politischer Fortschritt. Fast jede heute selbstverständliche Reform begann einst als radikale Minderheitsposition. Wer jede fundamentale Kritik unter den Verdacht stellt, den Staat zu delegitimieren, verwechselt Loyalität mit Gehorsam. Staaten besitzen keine Würde im philosophischen Sinne. Würde besitzen Menschen. Institutionen dagegen müssen Kritik aushalten, gerade weil sie Macht ausüben. Je mächtiger sie sind, desto schärfer muss ihre Kontrolle sein.

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Die Eleganz des abstrakten Gefährdungsdelikts

Besonders reizvoll erscheint in diesem Zusammenhang die Ausdehnung sogenannter abstrakter Gefährdungsvorstellungen. Natürlich kennt das Strafrecht seit Langem Delikte, bei denen nicht erst der eingetretene Schaden strafbar ist. Doch zwischen einer objektiv gefährlichen Handlung und einer bloßen ideellen Konstruktion besteht ein fundamentaler Unterschied. Wird die Strafbarkeit immer weiter in das Vorfeld tatsächlicher Handlungen verlagert, entsteht ein Raum, in dem nicht mehr die objektive Gefährlichkeit entscheidet, sondern die Interpretation innerer Absichten. Aus dem Bürger wird damit weniger ein Handelnder als ein potenzielles Risiko. Sicherheitspolitisch mag das attraktiv erscheinen. Rechtsstaatlich ist es ein bemerkenswerter Perspektivwechsel. Denn irgendwann beginnt jede Handlung mit einem Gedanken, und irgendwann lässt sich jeder Gedanke als mögliches Risiko deuten.

Der Preis der Vorsorge

Es gehört zu den klassischen Paradoxien moderner Sicherheitsstaaten, dass sie Freiheit häufig gerade dadurch schützen wollen, indem sie ihren Anwendungsbereich vorsorglich einschränken. Der Schutz vor hypothetischen Gefahren entwickelt dabei eine Eigendynamik. Was gestern noch als außergewöhnliche Ausnahme galt, erscheint morgen als selbstverständliches Präventionsinstrument. Aus Vorsicht entsteht Gewohnheit, aus Gewohnheit Normalität und aus Normalität schließlich ein neuer Maßstab dessen, was als rechtsstaatlich gilt. Der Sicherheitsgewinn bleibt oft theoretisch, der Freiheitsverlust dagegen ist real. Benjamin Franklin wird der Satz zugeschrieben, wer wesentliche Freiheit aufgebe, um ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdiene am Ende weder Freiheit noch Sicherheit. Unabhängig von der historischen Debatte über die genaue Formulierung beschreibt dieser Gedanke ein Dilemma, das erstaunlich zeitlos geblieben ist.

Spinner oder Terroristen

Es spricht wenig dagegen, absurde politische Fantasien als das zu bezeichnen, was sie häufig sind: absurde politische Fantasien. Demokratie muss keine Ehrfurcht vor Unsinn entwickeln. Sie darf lachen, widersprechen, argumentieren und notfalls ignorieren. Problematisch wird es erst, wenn die staatliche Reaktion auf Irrsinn selbst beginnt, den Maßstab der Verhältnismäßigkeit zu verlieren. Zwischen einem verschrobenen Stammtischgespräch und einer terroristischen Vereinigung liegt nicht nur juristisch, sondern zivilisatorisch ein erheblicher Unterschied. Wird dieser Abstand verwischt, verändert sich nicht nur das Bild der Angeklagten, sondern auch das Selbstverständnis des Rechtsstaates. Strafrecht verliert dann seine Funktion als Reaktion auf konkrete Rechtsverletzungen und entwickelt sich schrittweise zu einem Instrument der Verwaltung unerwünschter Gesinnungen.

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Die gefährlichste Revolution

Die eigentliche Ironie besteht darin, dass nicht die exzentrischen Weltbilder einiger politischer Außenseiter die langfristig größere Herausforderung für eine freiheitliche Ordnung darstellen könnten, sondern die schleichende Gewöhnung daran, Gedanken zunehmend nach ihrer politischen Verträglichkeit zu bewerten. Demokratien zerbrechen selten spektakulär. Häufig verändern sie sich in kleinen, vernünftig klingenden Schritten, die jeweils einzeln plausibel erscheinen und erst im Rückblick ihre eigentliche Richtung erkennen lassen. Am Ende steht möglicherweise kein dramatischer Umsturz, sondern eine stille Revolution des Rechtsverständnisses. Dann wäre nicht mehr entscheidend, was tatsächlich geschah, sondern was jemand gedacht, geglaubt oder theoretisch für möglich gehalten haben könnte. Der Rechtsstaat würde nicht länger in erster Linie Taten beurteilen, sondern innere Haltungen katalogisieren. Und genau darin läge die vielleicht bitterste Pointe dieser Entwicklung: Nicht die Spinner hätten das Denken gefährlich gemacht, sondern der Versuch, es vorsorglich unter staatliche Aufsicht zu stellen.