@Votivpark (again)

Wenn eine „Abschiebung droht“ hat wohl ein mehrstufiges, rechtsstaatliches Verfahren sein (persönlich durchaus bedauerliches) Ende gefunden. Nun aber, nach Rechtsgültigkeit, den Protest dagegen – die „Besetzung“ im Votivpark so lange zu verlängern, bis jemand von der Regierung in Verhandlung mit den Afghanen und ihren Unterstützern tritt – ist schlicht eine Missachtung des Rechtsstaates. (Gerichts)Entscheidung in einem Rechtsstaat, sind nun mal – gedankt – auch nicht von Regierungsmitgliedern verhandelbar. Man kann/könnte Gesetze die tatsächlich und/oder vermeintlich unbefriedigend sind wohl ändern, nicht aber Entscheide verhandeln. Sorry, das ist kein Protest, dies ist (versuchte) Erpressung.

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