Die hohe Kunst der geschlossenen Kreisläufe

Es gibt Institutionen, die sich gern als Gipfel der Neutralität präsentieren. Orte, an denen ausschließlich das Recht spricht, frei von Ideologien, Interessen und politischen Strömungen. Der Europäische Gerichtshof gehört zweifellos zu jenen Einrichtungen, die sich selbst mit einer Aura beinahe sakraler Unfehlbarkeit umgeben. Wo Richter in langen Roben auftreten, Urteile in feierlicher Sprache verkündet werden und lateinische Rechtsgrundsätze den Eindruck jahrtausendealter Weisheit vermitteln, entsteht leicht das Bild einer von allen weltlichen Einflüssen gereinigten Vernunftmaschine. Doch gerade dort, wo besonders eindringlich auf Objektivität verwiesen wird, lohnt sich ein Blick auf die Menschen hinter den Talaren. Denn Institutionen bestehen niemals aus abstrakten Prinzipien, sondern aus Biografien, Netzwerken, Erfahrungen – und manchmal auch aus bemerkenswert gleichförmigen Lebensläufen.

„Ein Blick auf die Lebensläufe der 27 Richter und elf Generalanwälte des EuGH sowie der 54 Richter am Gericht der EU offenbart ein erstaunlich homogenes Muster.“ Bereits diese nüchterne Feststellung wirkt beinahe wie der Beginn einer kriminalistischen Untersuchung. Nicht, weil damit automatisch irgendein Fehlverhalten bewiesen wäre, sondern weil Homogenität in einem System, das über die unterschiedlichsten Lebensrealitäten von nahezu einer halben Milliarde Menschen urteilt, zumindest Fragen aufwerfen darf. Vielfalt wird in Sonntagsreden regelmäßig eingefordert – allerdings bevorzugt bei Geschlecht, Herkunft oder Sprache. Weitaus seltener richtet sich der Blick auf jene Form der Vielfalt, die für die Rechtsprechung möglicherweise entscheidender wäre: die Vielfalt beruflicher Erfahrungen.

Die Karriereleiter als Rolltreppe

„Promotion an einer Handvoll europäischer Eliteuniversitäten, Lehrstuhl oder Habilitation, dann der Wechsel in ein Justiz- oder Außenministerium, in den Juristischen Dienst der Kommission oder ins Rechtsreferentenbüro eines amtierenden Richters – und irgendwann, nach zwanzig, dreißig Jahren im selben geschlossenen Milieu, die Ernennung.“ Treffender lässt sich der typische Karriereweg kaum beschreiben. Fast wirkt dieser Lebenslauf wie eine standardisierte EU-Verordnung, deren einzelne Abschnitte lediglich mit wechselnden Namen versehen werden.

Während gewöhnliche Bürger im Berufsleben Irrwege, Sackgassen, Insolvenzen, Existenzängste, Kunden, Chefs, Fehlentscheidungen oder wirtschaftliche Risiken kennenlernen, gleitet diese Laufbahn erstaunlich geräuschlos durch akademische Flure, Ministerialgänge und europäische Behördenkorridore. Jeder Schritt scheint logisch auf den nächsten vorbereitet zu sein. Aus Studenten werden Assistenten, aus Assistenten Professoren, aus Professoren Ministerialbeamte, aus Ministerialbeamten Rechtsberater europäischer Institutionen und schließlich Richter über genau jene Institutionen, in deren Umfeld man den größten Teil seines Berufslebens verbracht hat. Das erinnert weniger an einen offenen Wettbewerb als an ein perfekt abgestimmtes Förderband, das zuverlässig immer dieselbe Sorte Personal produziert.

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Satirisch betrachtet entsteht der Eindruck einer juristischen Klonfabrik. Die Unterschiede beschränken sich auf Nationalität, Muttersprache und die Farbe des Reisepasses. Inhaltlich jedoch scheint oftmals derselbe Mensch in 38 Varianten aufzutreten. Andere Frisur, anderer Akzent, identischer Karriereweg.

Die Universität als Vorzimmer des Gerichtshofes

Besonders interessant erscheint die auffällige Häufung akademischer Laufbahnen. Lehrstühle, Forschungsprojekte, wissenschaftliche Veröffentlichungen und universitäre Gremien bilden das Fundament zahlreicher Karrieren. Dagegen ist selbstverständlich nichts einzuwenden. Wissenschaftliche Exzellenz verdient Anerkennung. Problematisch wird eine Entwicklung allerdings dann, wenn Wissenschaft nicht mehr eine mögliche Qualifikation unter vielen darstellt, sondern faktisch zur Eintrittskarte in höchste richterliche Ämter wird.

Besonders ins Auge fallen dabei die sogenannten Jean-Monnet-Lehrstühle. Diese werden von der Europäischen Union kofinanziert und können über mehrere Jahre hinweg mit erheblichen Mitteln unterstützt werden. Von ihren Inhabern wird unter anderem erwartet, sich der „Verbreitung der Werte der Europäischen Union“ zu widmen. Mehr als 1.500 solcher Lehrstühle wurden seit 1990 in zahlreichen Ländern eingerichtet. Niemand muss daraus zwangsläufig eine Verschwörung konstruieren. Doch zumindest entsteht ein bemerkenswerter Kreislauf: Europäische Institutionen fördern wissenschaftliche Karrieren mit europäischer Schwerpunktsetzung; aus diesem akademischen Umfeld rekrutieren sich wiederum zahlreiche Juristen für europäische Institutionen, Ministerien und schließlich für europäische Gerichte.

Ironischer formuliert könnte man sagen: Das europäische Ökosystem hat den vollkommen nachhaltigen Juristen entdeckt. Nichts geht verloren. Alles bleibt im Kreislauf. Nachwuchs wird im universitären Gewächshaus herangezogen, anschließend in Ministerien umgetopft und schließlich als ausgewachsener Richter geerntet.

Die große Abwesenheit der Wirklichkeit

Vielleicht noch bemerkenswerter als das, was sich regelmäßig findet, ist das, was nahezu vollständig fehlt.

Kaum anzutreffen sind jahrzehntelang tätige Rechtsanwälte, die täglich mit Mietstreitigkeiten, Unternehmenskrisen, Familienkonflikten, Arbeitsgerichtsverfahren, Strafverteidigungen oder Behördenwillkür konfrontiert waren. Kaum sichtbar werden Juristen, deren Berufsleben darin bestand, verzweifelte Mandanten zu beraten, wirtschaftliche Existenzen zu retten oder sich mit der oft unerquicklich banalen Realität gerichtlicher Praxis auseinanderzusetzen.

Stattdessen dominiert jene juristische Laufbahn, deren Alltag sich überwiegend zwischen Bibliothek, Seminarraum, Ministerium und europäischer Verwaltung abspielt. Die Lebenswirklichkeit erscheint dann häufig nur noch in Form sorgfältig aufbereiteter Aktenordner. Menschen werden zu Sachverhalten. Schicksale zu Fallkonstellationen. Existenzängste zu Randnummern.

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Der erfahrene Prozessanwalt lernt zwangsläufig Demut vor der Unberechenbarkeit des Lebens. Keine Vorlesung bereitet auf den Unternehmer vor, dessen gesamtes Lebenswerk an einer Verwaltungsentscheidung hängt. Keine wissenschaftliche Abhandlung vermittelt das Gefühl einer Mutter, die um das Sorgerecht kämpft, oder eines Kleinunternehmers, dessen Existenz an einer Formalität scheitert. Dort beginnt das Recht nicht im Hörsaal, sondern im Wartezimmer eines Anwaltsbüros.

Gerade deshalb wirkt die Beobachtung nachvollziehbar, dass eine langjährige ausschließliche Tätigkeit innerhalb desselben institutionellen Milieus leicht zu einer gewissen Distanz gegenüber jener gesellschaftlichen Wirklichkeit führen kann, über deren Konflikte später entschieden wird.

Das Echo derselben Gedanken

Jede Gemeinschaft entwickelt ihre eigene Sprache. Ministerien besitzen ihren Verwaltungsdialekt. Universitäten sprechen wissenschaftlich. Gerichte formulieren juristisch. Problematisch wird es allerdings, wenn sämtliche Beteiligten über Jahrzehnte hinweg dieselbe Sprache innerhalb desselben sozialen Umfeldes lernen.

Wer dieselben Seminare besucht, dieselben Fachzeitschriften liest, dieselben Konferenzen besucht, dieselben Professoren zitiert und später mit denselben Kollegen zusammenarbeitet, entwickelt zwangsläufig ähnliche Denkmuster. Das geschieht nicht aus bösem Willen, sondern aus menschlicher Normalität.

Gerade deshalb gilt Vielfalt im Denken als kostbares Gut. Doch geistige Vielfalt entsteht nicht allein durch unterschiedliche Nationalflaggen auf dem Konferenztisch. Sie entsteht durch verschiedene Lebenswege. Zwischen einem Ministerialjuristen, einem Strafverteidiger, einer Insolvenzanwältin, einem Familienrichter, einem Unternehmensberater und einem Hochschullehrer liegen Welten praktischer Erfahrung. Wer ausschließlich einen einzigen dieser Wege kennt, blickt notwendigerweise durch dessen Brille auf das Recht.

Der Elfenbeinturm mit europäischer Flagge

Der Begriff des Elfenbeinturms gilt längst als Klassiker gesellschaftlicher Satire. Selten jedoch erscheint er so passend wie bei einer Elite, deren Berufsleben sich nahezu vollständig innerhalb eines eng vernetzten akademisch-administrativen Kosmos entfaltet.

Natürlich arbeiten dort hochintelligente Menschen. Niemand wird ernsthaft bestreiten, dass wissenschaftliche Qualifikation oder analytische Fähigkeiten vorhanden sind. Doch Intelligenz ersetzt keine Alltagserfahrung. Akademische Brillanz ist nicht identisch mit praktischer Lebenskenntnis.

Es entsteht der Eindruck einer Klasse professioneller Europäer, die Europa hervorragend kennt – allerdings überwiegend aus Konferenzräumen, Ministerien, Fakultäten und den Gängen europäischer Institutionen. Das Europa der Handwerksbetriebe, der Familienunternehmen, der Selbständigen, der kleinen Kanzleien oder der alltäglichen Gerichtsrealität bleibt dagegen oftmals abstrakt.

Satirisch überspitzt könnte man sagen: Manche Richter kennen vermutlich jede Fußnote eines europarechtlichen Kommentars, würden aber Schwierigkeiten haben, den bürokratischen Albtraum eines durchschnittlichen Kleinunternehmers aus eigener Anschauung zu beschreiben.

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Zwischen Expertise und Selbstreferenz

Die eigentliche Frage lautet daher nicht, ob die Richter qualifiziert sind. Daran bestehen kaum vernünftige Zweifel. Die entscheidende Frage lautet vielmehr, ob ein Rechtssystem dauerhaft davon profitiert, wenn seine höchste richterliche Ebene überwiegend aus Menschen besteht, deren berufliche Sozialisation über Jahrzehnte hinweg innerhalb desselben institutionellen Kreislaufs stattgefunden hat.

Demokratische Gesellschaften leben von unterschiedlichen Perspektiven. Parlamente, Wissenschaft, Wirtschaft, Anwaltschaft und Justiz ergänzen sich gerade deshalb, weil sie unterschiedliche Erfahrungen einbringen. Wo jedoch eine Institution ihre Führungskräfte überwiegend aus ihrem eigenen ideellen Vorfeld rekrutiert, wächst zwangsläufig die Gefahr intellektueller Selbstbestätigung. Der Widerspruch verschwindet nicht durch Zensur, sondern durch Auswahlmechanismen.

Die Republik der gleichen Lebensläufe

Vielleicht liegt gerade hierin die eigentliche Ironie der europäischen Gegenwart. Während nahezu jede Behörde unermüdlich Diversität beschwört, scheint ausgerechnet bei den beruflichen Biografien erstaunliche Einheitlichkeit als vollkommen selbstverständlich zu gelten. Unterschiedliche Hautfarben gelten als Fortschritt. Unterschiedliche Berufserfahrungen dagegen scheinen beinahe störend zu wirken.

So entsteht das Bild einer Elite, die Vielfalt predigt und Homogenität praktiziert. Einer Juristenwelt, deren Mitglieder aus unterschiedlichen Ländern stammen, aber oftmals dieselbe akademische DNA tragen. Einer europäischen Justiz, die in ihren Urteilen das gesamte gesellschaftliche Leben bewertet, ohne dieses Leben in all seinen Facetten selbst durchlaufen zu haben.

Vielleicht wäre gerade dies die eigentliche Reformidee des 21. Jahrhunderts: weniger Gleichförmigkeit hinter den Talaren, weniger geschlossene Karrierezirkel, weniger institutionelle Selbstrekrutierung – und dafür mehr Menschen, die nicht nur wissen, wie Recht theoretisch funktioniert, sondern auch erfahren haben, wie sich Recht anfühlt, wenn es mitten im wirklichen Leben gebraucht wird. Denn Gerechtigkeit entsteht nicht allein aus Paragraphen, Kommentaren und brillanten Vorlesungen. Sie lebt ebenso von Erfahrung, Erdung und jenem gesunden Zweifel, der nur dort entsteht, wo die Wirklichkeit gelegentlich stärker ist als jede Theorie.

Falls gewünscht, kann das Essay noch deutlich schärfer, bissiger und stärker im Stil von Karl Kraus, Henryk M. Broder oder Roger Köppel zugespitzt werden, ohne den Boden einer sachlich argumentierenden Satire zu verlassen.