Der lange Marsch nach Luxemburg

Große politische Umwälzungen kündigen sich selten mit Trompetenstößen an. Meist kommen sie in Gestalt unscheinbarer Dokumente, technischer Formulierungen und juristischer Fußnoten daher. Die Geschichte Europas ist reich an Revolutionen, die zunächst wie Verwaltungsakte aussahen. Während sich die Öffentlichkeit mit Wahlkämpfen, Koalitionen, Haushaltsdebatten und den täglichen Erregungswellen der Medien beschäftigt, verlagert sich die eigentliche Macht oft an Orte, die außerhalb der demokratischen Aufmerksamkeit liegen. Dort, in den Sitzungssälen von Gerichten, Kommissionen und Expertenzirkeln, entstehen jene Interpretationen, die Jahre später als neue politische Realität erscheinen. Die Auseinandersetzung um Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union und die Rolle des Europäischen Gerichtshofes ist deshalb weit mehr als ein Streit unter Verfassungsjuristen. Sie berührt die fundamentale Frage, ob die europäischen Staaten noch Herren ihrer Verfassungen sind oder ob sich schrittweise eine neue Ordnung herausbildet, in der nationale Souveränität zwar feierlich beschworen, praktisch jedoch immer stärker unter einen europäischen Genehmigungsvorbehalt gestellt wird.

Die Macht der unbestimmten Begriffe

Jede politische Epoche besitzt ihre Zauberwörter. Früher waren es Thron, Volk, Nation oder Revolution. Heute heißen sie Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit, Vielfalt, Demokratie und europäische Werte. Kaum jemand wagt es, diese Begriffe offen in Frage zu stellen, denn sie besitzen die Aura moralischer Unantastbarkeit. Genau darin liegt ihre politische Stärke. Was eindeutig formuliert ist, besitzt Grenzen. Was allgemein bleibt, besitzt Reichweite. Artikel 2 EUV enthält eine Sammlung jener Begriffe, die so edel, so umfassend und zugleich so elastisch formuliert sind, dass sie sich für beinahe jede politische Auseinandersetzung nutzbar machen lassen.

Lange Zeit schien dies unproblematisch. Die Vorschrift wirkte wie ein feierlicher Vorspann, eine Art europäische Sonntagsrede in Vertragsform. Doch wie so oft in der Geschichte erwiesen sich die scheinbar harmlosen Formeln als die wirkungsvollsten. Denn wer die Macht besitzt, den Inhalt solcher Begriffe verbindlich festzulegen, verfügt letztlich über die Möglichkeit, politische Wirklichkeit zu definieren. Aus allgemeinen Werten werden konkrete Maßstäbe. Aus Maßstäben werden Verpflichtungen. Aus Verpflichtungen werden Sanktionen. Und aus Sanktionen entsteht Macht.

Die Geburt einer europäischen Oberverfassung

Offiziell besitzt die Europäische Union keine umfassende Kompetenz zur Kontrolle der inneren Verfassungsordnung ihrer Mitgliedstaaten. Offiziell bleiben die Staaten souverän. Offiziell ist die Union ein Verbund begrenzter Zuständigkeiten. Doch politische Systeme werden nicht allein durch ihre Texte bestimmt, sondern durch deren Auslegung. Und genau hier kann man einen historischen Wandel erkennen.

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Schritt für Schritt entstand die Vorstellung, dass die Werte des Artikels 2 nicht nur politische Leitlinien darstellen, sondern eine Art übergeordnete Verfassungsordnung, die über nationalen Entscheidungen steht. Je häufiger der EuGH diese Werte heranzieht, desto stärker verwandeln sie sich in ein Instrument der politischen Steuerung. Die eigentliche Revolution liegt nicht darin, dass Verträge geändert wurden. Die eigentliche Revolution besteht darin, dass ihre Interpretation verändert wurde.

Der Prozess erinnert an jene historischen Stadtgründungen, bei denen zunächst nur ein kleiner Handelsposten entsteht. Niemand misst ihm große Bedeutung bei. Einige Jahrzehnte später steht an derselben Stelle eine Metropole, und niemand kann mehr genau sagen, wann der entscheidende Wendepunkt eigentlich stattgefunden hat. So könnte eines Tages die Frage auftauchen, wann die Europäische Union begann, sich von einer Gemeinschaft souveräner Staaten in eine Ordnung mit verfassungsähnlicher Zentralgewalt zu verwandeln. Die Antwort würde vermutlich lauten: Niemand bemerkte den genauen Moment.

Die Herrschaft der Richter ohne Volk

In Demokratien gilt zumindest theoretisch ein einfacher Grundsatz: Wer politische Entscheidungen trifft, sollte gegenüber den Bürgern verantwortlich sein. Regierungen können abgewählt werden. Parlamente verlieren Mehrheiten. Parteien verschwinden von der Bildfläche. Richter hingegen unterliegen diesem Mechanismus nicht. Ihre Legitimation beruht auf ihrer Unabhängigkeit, nicht auf demokratischer Zustimmung.

Genau deshalb verdient die Entwicklung des EuGH wachsendes Misstrauen. Denn je weiter sich die richterliche Auslegung von der Anwendung konkreter Regeln hin zur Definition allgemeiner Werte bewegt, desto stärker verschiebt sich politische Gestaltungsmacht in Institutionen, die bewusst außerhalb demokratischer Einflussnahme stehen.

Der Vorgang besitzt eine eigentümliche Ironie. Während in Europa ständig über die Verteidigung der Demokratie gesprochen wird, wandern immer mehr grundlegende Entscheidungen in Bereiche, die demokratischer Kontrolle weitgehend entzogen sind. Parlamente dürfen noch abstimmen, Regierungen dürfen noch regieren, Wähler dürfen noch wählen – allerdings zunehmend innerhalb eines Rahmens, dessen Grenzen anderswo gezogen werden. Die Demokratie bleibt erhalten, aber sie erinnert immer häufiger an einen Mieter, der sämtliche Räume nutzen darf, solange er die Hausordnung nicht infrage stellt.

Der europäische Wertevorbehalt

Die klassische Vorstellung nationaler Souveränität beruhte auf einem simplen Prinzip: Verfassungen wurden von Völkern beschlossen und konnten nur durch diese geändert werden. Dieses Konzept gerät nun zunehmend unter Druck. Nicht weil europäische Institutionen offen die Abschaffung nationaler Verfassungen verlangen würden, sondern weil sich über die Auslegung von Artikel 2 ein übergeordneter Wertevorbehalt entwickelt.

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Jede nationale Regelung steht damit potentiell unter europäischer Beobachtung. Nicht nur Fragen des Binnenmarktes oder des Wettbewerbsrechts. Nicht nur technische Vorschriften. Sondern zunehmend Kernbereiche staatlicher Selbstorganisation. Justizsysteme, Wahlordnungen, Mediengesetze, Hochschulpolitik, Migrationspolitik und zahlreiche andere Bereiche können unter die Lupe einer Werteprüfung geraten.

Der Mechanismus besitzt eine bemerkenswerte Logik. Je allgemeiner die Werte formuliert sind, desto umfassender werden die möglichen Anwendungsbereiche. Wer die Rechtsstaatlichkeit schützen will, muss Institutionen kontrollieren. Wer Institutionen kontrolliert, beeinflusst Politik. Wer Politik beeinflusst, gestaltet letztlich Gesellschaften.

Die Zukunft des sanften Autoritarismus

Dystopien beginnen selten mit Gewalt. Sie beginnen meist mit guten Absichten. Fast jede Machtkonzentration der Geschichte wurde mit höheren Zielen begründet. Sicherheit, Stabilität, Gerechtigkeit, Fortschritt oder Frieden. Die europäische Integration bildet hier keine Ausnahme. Niemand in Brüssel oder Luxemburg erklärt offen, nationale Demokratien überwinden zu wollen. Im Gegenteil. Jede Kompetenzverschiebung wird mit dem Schutz demokratischer Standards gerechtfertigt.

Doch genau hierin liegt die eigentliche Gefahr. Eine Ordnung, die sich ausschließlich auf ihre moralische Überlegenheit beruft, entwickelt häufig eine bemerkenswerte Immunität gegen Kritik. Wer widerspricht, gilt nicht mehr als politischer Gegner, sondern als Gegner der Werte selbst. Aus dem Streit über Zuständigkeiten wird eine moralische Prüfung. Aus Kritik wird Verdacht.

In einer solchen Atmosphäre verändert sich der Charakter politischer Debatten. Die Frage lautet dann nicht mehr: Wer besitzt die Kompetenz zu entscheiden? Sondern: Wer steht auf der richtigen Seite der Geschichte? Damit beginnt jener Prozess, den liberale Denker seit Jahrhunderten fürchten: die Ersetzung politischer Auseinandersetzung durch moralische Legitimation.

Das Europa der genehmigten Demokratie

Das pessimistische Szenario zeichnet das Bild einer Union, in der nationale Wahlen zwar weiterhin stattfinden, ihre Ergebnisse jedoch nur noch begrenzte Auswirkungen haben. Regierungen können wechseln, solange sie innerhalb der vorgegebenen Leitplanken bleiben. Parlamente dürfen Gesetze beschließen, solange diese den jeweils geltenden europäischen Wertinterpretationen entsprechen. Verfassungen dürfen bestehen, solange sie nicht mit den Anforderungen einer immer weiter entwickelten europäischen Rechtsordnung kollidieren.

In einer solchen Zukunft würde die politische Landschaft Europas äußerlich demokratisch wirken. Fahnen würden wehen. Wahlen würden abgehalten. Parlamente würden tagen. Verfassungsgerichte würden Urteile sprechen. Doch die entscheidenden Spielregeln wären längst auf eine Ebene verlagert worden, die sich dem direkten Einfluss der Bürger weitgehend entzieht.

TIP:  Europa ist ein Kontinent und kein Verwaltungszentrum

Es wäre keine Diktatur im historischen Sinne. Keine Geheimpolizei, keine Zensurbehörde, keine Panzer auf den Straßen. Vielmehr entstünde eine technokratische Ordnung, deren Macht gerade deshalb so stabil wäre, weil sie sich nicht als Macht präsentiert. Sie würde nicht befehlen, sondern bewerten. Nicht verbieten, sondern beanstanden. Nicht herrschen, sondern korrigieren. Und gerade dadurch könnte sie weit wirksamer werden als viele offene Herrschaftsformen vergangener Zeiten.

Das Schweigen der Souveränität

Vielleicht besteht die eigentliche Tragik der Entwicklung darin, dass sie von vielen Bürgern kaum wahrgenommen wird. Souveränität verschwindet selten mit einem großen Knall. Sie erodiert langsam, beinahe geräuschlos. Jahr für Jahr. Urteil für Urteil. Verfahren für Verfahren. Immer begleitet von plausiblen Begründungen, vernünftigen Argumenten und wohlklingenden Absichten.

Am Ende könnte Europa in einer paradoxen Situation landen: Noch nie wurde so oft von Demokratie gesprochen, während gleichzeitig immer weniger demokratisch entscheidbar ist. Noch nie wurde die Vielfalt so leidenschaftlich verteidigt, während die politischen Systeme immer ähnlicher werden. Noch nie wurden nationale Verfassungen so feierlich respektiert, während sie zugleich immer stärker unter einem übergeordneten europäischen Wertevorbehalt stehen.

Die eigentliche Frage lautet daher nicht, ob bereits eine „EuGH-Diktatur“ existiert. Die beunruhigendere Frage lautet vielmehr, ob sich Europa auf den Weg in eine Ordnung begeben hat, in der demokratische Selbstbestimmung nicht abgeschafft, sondern schrittweise konditioniert wird. Eine Ordnung, in der Wahlen erlaubt bleiben, solange sie die Architektur der Macht nicht verändern. Eine Ordnung, in der die letzte politische Autorität nicht mehr eindeutig benannt werden kann, weil sie sich hinter den Formeln von Recht, Werten und richterlicher Auslegung verbirgt. Und vielleicht ist genau dies die düsterste aller modernen Perspektiven: nicht die offene Tyrannei, sondern die Entstehung eines Systems, das seine Macht mit so viel juristischer Eleganz ausübt, dass viele erst bemerken werden, was verloren ging, wenn die Entscheidung darüber längst nicht mehr bei ihnen liegt.