Die erstaunliche Kunst, einen Brandherd für eine Klimaanlage zu halten
Es gehört zu den bemerkenswertesten Fähigkeiten moderner Politik, gefährliche Entwicklungen zunächst sprachlich zu entwirklichen und anschließend überrascht zu sein, wenn die Wirklichkeit sich weigert, an dieser sprachlichen Entwirklichung mitzuwirken. So wird aus einem Krieg eine „Zeitenwende“, aus Waffenlieferungen werden „Unterstützungsleistungen“, aus Raketen werden „Systeme“, aus militärischen Zielen werden „Infrastruktur“ und aus der durchaus unangenehmen Möglichkeit, selbst irgendwann Ziel einer Gegenreaktion zu werden, eine „hybride Bedrohungslage“. Das klingt beruhigend, beinahe wie eine neue Abteilung im Bundesinnenministerium. Man könnte sich dort vermutlich vorstellen, wie ein Cyberangriff ordnungsgemäß einen Antrag auf hybride Gefährdung stellt, diesen dreifach abstempeln lässt und anschließend höflich um eine angemessene Reaktion bittet. Nur leider funktioniert internationale Machtpolitik nicht nach den Verfahrensrichtlinien einer deutschen Behörde.
Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht, ob Deutschland das Recht hat, die Ukraine zu unterstützen. Natürlich hat es dieses Recht, und die Bundesregierung beruft sich dabei auf das Selbstverteidigungsrecht der Ukraine nach Artikel 51 der UN-Charta. Auch die deutschen Wissenschaftlichen Dienste haben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Waffenlieferungen an eine Konfliktpartei für sich genommen nach herrschender völkerrechtlicher Auffassung nicht automatisch zur eigenen Konfliktteilnahme machen. Die Bundesregierung selbst hat erklärt, Deutschland sei durch die Unterstützung der ukrainischen Selbstverteidigung keine Konfliktpartei. Die Frage ist vielmehr eine andere, wesentlich unangenehmere: Was geschieht mit einer Gesellschaft, wenn ihre politische Führung zwar juristisch zwischen „Konfliktpartei“ und „Nicht-Konfliktpartei“ unterscheiden kann, der geopolitische Gegner aber möglicherweise weniger Wert auf diese semantische Feinarbeit legt?
Denn Russland wird sich im Ernstfall kaum vor einen deutschen Verfassungsrechtler setzen und erklären: „Sehr geehrter Herr Professor, selbstverständlich respektieren wir die herrschende Auffassung, wonach Waffenlieferungen keine Konfliktteilnahme darstellen. Daher sehen wir von jeder Gegenmaßnahme ab.“ Staaten führen ihre Außenpolitik nicht nach dem beruhigenden Prinzip, dass die eigene juristische Etikettierung automatisch auch die Wahrnehmung des Gegners bestimmt. Wer Waffen liefert, darf dies tun. Wer dadurch nicht automatisch Kriegspartei wird, darf sich darüber freuen. Aber daraus folgt nicht, dass der andere Staat verpflichtet wäre, die politische und strategische Wirkung dieser Waffenlieferungen zu ignorieren. Das ist der Unterschied zwischen rechtlicher Einordnung und strategischer Realität. Und gerade diesen Unterschied scheint die europäische Politik inzwischen mit bemerkenswerter Hingabe zu verdrängen.
Deutschland ist nicht im Krieg, sagt Deutschland
Es ist durchaus richtig, den Begriff „Krieg“ nicht leichtfertig zu verwenden. Deutschland hat Russland keine Kriegserklärung übermittelt, deutsche Streitkräfte führen keinen offenen Krieg gegen russische Streitkräfte, und die Bundesregierung hat ausdrücklich erklärt, Deutschland sei keine Konfliktpartei. Wer daraus allerdings die weitergehende Schlussfolgerung zieht, Deutschland könne deshalb keinerlei Risiko einer Eskalation ausgesetzt sein, verwechselt juristische Kategorien mit physischer Realität.
Deutschland liefert Waffen. Deutschland genehmigt Rüstungsexporte. Deutschland ist politisch und militärisch eng in die westliche Unterstützung der Ukraine eingebunden. 2025 entfielen von rund 13,1 Milliarden Euro genehmigten deutschen Rüstungsexporten etwa 2,3 Milliarden Euro auf die Ukraine; sie war damit der größte Empfänger genehmigter Rüstungsgüter. Das ist kein moralisches Urteil, sondern eine Tatsache. Ob diese Unterstützung politisch richtig, strategisch klug oder langfristig gefährlich ist, kann und muss diskutiert werden. Nur eines sollte unterbleiben: so zu tun, als handele es sich bei all dem um eine Art humanitäre Paketdienstleistung, bei der am Ende niemand verantwortlich ist, wenn die Ware irgendwo auf einem Schlachtfeld ankommt.
Es wäre nämlich interessant, das deutsche Selbstverständnis einmal spiegelbildlich zu betrachten. Angenommen, nicht ukrainische Soldaten würden mit deutschen Waffen gegen Russland kämpfen, sondern russische Soldaten würden mit russischen Waffen täglich deutsche Soldaten töten. Angenommen, Moskau würde erklären, es befinde sich selbstverständlich nicht im Krieg mit Deutschland, sondern unterstütze lediglich irgendeinen dritten Akteur, der sich gegen deutsche Politik „selbst verteidige“. Angenommen, russische Waffen würden deutsche Stellungen, deutsche Kasernen, deutsche Logistikzentren und deutsche Soldaten treffen. Würde Berlin dann ebenfalls in aller Ruhe erklären, die Sache sei juristisch eindeutig, weshalb keinerlei Anlass zur Aufregung bestehe?
Vermutlich nicht.
Wahrscheinlich würde dann sehr schnell von „bewaffnetem Angriff“, „kollektiver Sicherheit“, „Bündnisfall“, „roten Linien“ und „entschlossener Reaktion“ gesprochen. Die Kanzlerrede wäre vermutlich voller ernster Gesichter, die Fahnen würden besonders ordentlich stehen und irgendwo würde ein Kommunikationsberater den Ausdruck „Wir lassen uns nicht erpressen“ in mindestens drei Varianten vorbereiten.
Genau deshalb ist die eigentliche Debatte nicht die Frage, ob Deutschland die Ukraine unterstützen darf. Sie lautet: Welche Konsequenzen ist Deutschland bereit zu tragen, wenn Russland seine eigene Definition von Eskalation verfolgt?
Das ist eine Frage der politischen Verantwortung.
Hybrid ist das neue Wort für „Wir haben es nicht kommen sehen“
Besonders bemerkenswert ist dabei die inflationäre Verwendung des Begriffs „hybrid“. Sabotage, Cyberangriffe, Desinformation, Einflussoperationen, Spionage, wirtschaftlicher Druck und möglicherweise physische Anschläge werden unter diesem hübschen Sammelbegriff zusammengefasst. „Hybrid“ klingt dabei wunderbar technisch. Ein wenig nach einem Automobil, das sowohl elektrisch als auch mit Verbrennungsmotor fährt. Es beruhigt das Gemüt, weil ein hybrider Krieg irgendwie weniger nach Krieg klingt. Ein Hybridkrieg ist gewissermaßen der Krieg mit Verwaltungszulassung.
Doch wenn ein Stromnetz ausfällt, ein Kommunikationssystem zusammenbricht, eine kritische Infrastruktur beschädigt wird oder ein Cyberangriff erhebliche gesellschaftliche Folgen verursacht, interessiert sich die betroffene Bevölkerung herzlich wenig dafür, ob die Attacke nach militärwissenschaftlicher Definition „hybrid“, „subkonventionell“, „asymmetrisch“ oder „unterhalb der Schwelle bewaffneter Gewalt“ gewesen ist. Der Kühlschrank funktioniert nicht. Das Krankenhaus hat Probleme. Die Bahn steht. Die Verwaltung ist handlungsunfähig. Und der Bundesinnenminister erklärt vermutlich, man beobachte die Lage mit großer Aufmerksamkeit.
Die Pointe des hybriden Zeitalters besteht darin, dass die politische Führung von Staaten zunehmend versucht, zwischen Krieg und Nichtkrieg eine komfortable Zwischenzone zu errichten, während die technische Infrastruktur längst keine solche Zwischenzone kennt. Ein Cyberangriff kann ohne Panzerkolonne ganze Systeme lahmlegen. Sabotage benötigt keine Frontlinie. Einflussoperationen brauchen keine Uniform. Und wirtschaftliche Erpressung trägt selten eine Kokarde.
Wer einen geopolitischen Konflikt immer weiter verschärft, darf sich daher nicht darüber wundern, wenn die Gegenseite ebenfalls Instrumente unterhalb der klassischen Kriegsschwelle einsetzt. Das bedeutet keineswegs, russische Sabotage oder Cyberangriffe zu rechtfertigen. Im Gegenteil: Wer Völkerrecht ernst nimmt, muss auch solche Aktionen klar verurteilen, wenn sie rechtswidrig sind. Aber eine verantwortungsvolle Außenpolitik muss zwei Dinge gleichzeitig können: Handlungen des Gegners verurteilen und die eigene Politik auf ihre Eskalationswirkung überprüfen.
Das zweite ist offensichtlich schwieriger.
Der Balken im eigenen Auge
Hier beginnt die unangenehme Zone jeder seriösen Friedenspolitik: die Selbstkritik.
Russlands Angriff auf die Ukraine ist völkerrechtswidrig. Daran besteht kein vernünftiger Zweifel. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat Russlands Aggression ausdrücklich verurteilt und die völkerrechtlichen Folgen russischer Handlungen festgestellt. Die Tatsache, dass ein Staat provoziert worden sein könnte, macht einen Angriffskrieg nicht automatisch rechtmäßig. Ein Staat besitzt kein allgemeines Recht, einen Nachbarn militärisch zu überfallen, nur weil er dessen außenpolitische Orientierung missbilligt. Das ist ein fundamentales Prinzip der internationalen Friedensordnung.
Aber gerade weil das so ist, muss die Analyse weitergehen.
Denn zwischen der Feststellung „Russland hat einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg begonnen“ und der Behauptung „damit ist jede westliche Politik der Jahre und Jahrzehnte zuvor irrelevant“ liegt ein gewaltiger argumentativer Abgrund. Wer ihn überspringt, betreibt keine Außenpolitik, sondern moralische Buchhaltung.
Die NATO hatte bereits 2008 in Bukarest beschlossen, dass die Ukraine und Georgien Mitglieder werden sollen. NATO selbst bestätigt diese Entscheidung bis heute. Noch 2021 erklärte die NATO ausdrücklich, die Ukraine habe das Recht, ihren außen- und sicherheitspolitischen Weg selbst zu wählen, und Russland besitze kein Vetorecht hinsichtlich einer möglichen NATO-Mitgliedschaft. Das ist aus Sicht des souveränen Selbstbestimmungsrechts der Ukraine nachvollziehbar. Es ist aber gleichzeitig aus Sicht russischer Sicherheitsinteressen eine Entwicklung, die Moskau seit Jahren als existentielle Bedrohung interpretiert.
Beides kann gleichzeitig wahr sein.
Und genau diese Fähigkeit, zwei unbequeme Wahrheiten gleichzeitig auszuhalten, scheint in der gegenwärtigen europäischen Debatte zunehmend verloren zu gehen.
Biden, NATO und die bequeme Geschichte von Ursache und Wirkung
Die Behauptung, Joe Biden habe den Ukrainekrieg „bewusst provoziert“, ist als Tatsachenbehauptung zu stark. Für eine solche Absicht gibt es keinen belastbaren Nachweis. Ebenso falsch wäre es, die russische Entscheidung zum Angriff ausschließlich als mechanische Reaktion auf westliche Politik darzustellen. Russland hatte eigene imperiale, strategische und innenpolitische Motive; die Verantwortung für die Entscheidung, einen großangelegten Krieg zu beginnen, liegt bei der russischen Führung.
Aber die Gegenfrage muss erlaubt sein: Kann eine Politik zugleich rechtmäßig und strategisch provozierend sein?
Selbstverständlich kann sie das.
Dass die Ukraine souverän über ihre außenpolitische Orientierung entscheiden darf, bedeutet nicht, dass jede Entscheidung westlicher Staaten über die Sicherheitsarchitektur Europas strategisch folgenlos bleibt. Dass Russland kein Vetorecht über NATO-Erweiterungen besitzt, bedeutet nicht, dass russische Sicherheitsinteressen irrelevant wären. Und dass Russland kein Recht auf einen Angriffskrieg besitzt, bedeutet nicht, dass jede westliche Handlung vor dem Krieg automatisch klug, deeskalierend oder friedensfördernd gewesen sein muss.
Eine erwachsene Außenpolitik müsste genau diese Widersprüche aushalten.
Die NATO selbst bezeichnete bereits 2021 ihre Politik gegenüber Russland als eine Kombination aus Abschreckung und Dialog. Das ist eigentlich bemerkenswert vernünftig. Nur müsste daraus folgen, dass der Dialog nicht erst dann beginnt, wenn bereits die nächste Generation von Waffen geliefert worden ist, die nächste Sanktionsrunde beschlossen wurde und beide Seiten ihre jeweils nächste rote Linie öffentlich verkündet haben.
Frieden entsteht nicht dadurch, dass eine Seite sämtliche moralischen Argumente gewinnt.
Frieden entsteht, wenn beide Seiten einen Zustand erreichen, in dem Weiterkämpfen weniger attraktiv wird als Verhandeln.
Das ist viel weniger romantisch. Aber leider wesentlich wirksamer.
Die moralische Bequemlichkeit der Waffenlieferung
Die europäische Politik hat sich inzwischen an eine merkwürdige moralische Konstruktion gewöhnt: Waffenlieferungen sind moralisch notwendig, weil die Ukraine sich verteidigen muss; gleichzeitig sind Waffenlieferungen kein Kriegseintritt; gleichzeitig soll Russland aber verstehen, dass diese Waffenlieferungen keine direkte Konfrontation mit Russland darstellen; gleichzeitig sollen sie die Ukraine befähigen, militärisch erfolgreich zu sein; gleichzeitig soll Russland nicht eskalieren; gleichzeitig soll niemand den Eindruck bekommen, der Westen wolle Russland besiegen; gleichzeitig muss Russland verstehen, dass der Westen bereit ist, die Unterstützung immer weiterzuführen.
Das ist ungefähr so logisch wie der Versuch, einem Bären zu erklären, dass der Stock zwar offiziell nicht als Angriffsmittel gedacht sei, aber trotzdem ziemlich kräftig geschwungen werde.
Natürlich darf die Ukraine sich verteidigen. Natürlich darf Deutschland sie dabei unterstützen. Aber aus dieser Feststellung folgt nicht, dass die politische Frage nach dem Ende des Krieges verschwinden darf.
Denn Waffen können einen Krieg beeinflussen. Sie können ein Land verteidigungsfähiger machen. Sie können einen Angriff verteuern. Sie können Verhandlungsmacht schaffen. Aber Waffen haben eine bemerkenswert unangenehme Eigenschaft: Sie können keinen Friedensvertrag unterschreiben.
Irgendwann endet jeder Krieg entweder durch militärische Entscheidung, durch Erschöpfung oder durch Verhandlung. Selbst die glorreichste militärische Strategie benötigt am Ende Menschen, die miteinander reden. Die Diplomatie kann deshalb nicht der Preis sein, der nach dem Sieg verteilt wird. Sie muss Bestandteil der Strategie sein.
Wer Waffen liefert, ohne gleichzeitig glaubwürdig auf einen politischen Ausweg hinzuarbeiten, betreibt keine vollständige Friedenspolitik. Er betreibt Konfliktmanagement mit sehr teuren Metallgegenständen.
Was das Grundgesetz tatsächlich verlangt
Besonders vorsichtig muss mit der Behauptung umgegangen werden, das Grundgesetz verpflichte die Bundesregierung konkret dazu, „den Ukrainekrieg durch Verhandlungen zu beenden“. Eine solche konkrete Verhandlungspflicht lässt sich aus dem Grundgesetz nicht einfach herauslesen. Das wäre juristisch zu weitgehend.
Aber das Grundgesetz enthält durchaus eine bemerkenswerte friedensrechtliche Architektur. Artikel 25 bestimmt, dass die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts sind und den Gesetzen vorgehen. Artikel 26 erklärt Handlungen, die geeignet und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Vorbereitung eines Angriffskrieges, für verfassungswidrig.
Das ist kein dekorativer Verfassungsschmuck.
Es ist eine politische Mahnung aus einer Gesellschaft, die einmal erfahren hat, wohin ein Staat gelangen kann, wenn Krieg nicht mehr als äußerstes Scheitern, sondern als normales Instrument der Politik behandelt wird.
Daraus folgt nicht, dass Deutschland jede militärische Unterstützung einstellen müsste. Daraus folgt auch nicht, dass deutsche Politik gegenüber Russland neutral sein müsste. Und schon gar nicht folgt daraus eine Verpflichtung, ukrainische Interessen preiszugeben.
Aber daraus folgt sehr wohl ein hoher verfassungsrechtlicher und politischer Stellenwert des Friedens.
Die Bundesregierung darf deshalb nicht nur fragen: „Was können wir militärisch tun?“ Sie muss ebenso fragen: „Was können wir diplomatisch tun? Was können wir zur Deeskalation beitragen? Welche Gesprächskanäle existieren? Welche Sicherheitsgarantien sind denkbar? Welche Kompromisse sind tragfähig? Welche Friedensordnung könnte nach dem Krieg entstehen?“
Eine Regierung, die auf jede Eskalation nur mit der nächsten Eskalationsstufe antwortet, kann irgendwann militärisch sehr entschlossen wirken und politisch trotzdem völlig orientierungslos sein.
Frieden ist kein Sympathiewettbewerb
Die Forderung nach Verhandlungen wird heute gerne so behandelt, als müsse jeder, der Frieden fordert, zunächst eine moralische Erklärung abgeben, dass Russland böse ist, Putin böse ist, die Ukraine unschuldig ist und die westliche Politik im Wesentlichen richtig war. Erst nach dieser liturgischen Vorrede darf über Frieden gesprochen werden.
Das ist Unsinn. Friedenspolitik ist kein Sympathiewettbewerb.
Es ist durchaus möglich, Russland für den Angriffskrieg scharf zu verurteilen und gleichzeitig für Verhandlungen einzutreten. Es ist möglich, die Ukraine in ihrem Selbstverteidigungsrecht zu unterstützen und gleichzeitig zu fragen, ob jede weitere militärische Eskalation tatsächlich im europäischen Interesse liegt. Es ist möglich, NATO-Mitgliedschaft als souveränes Recht der Ukraine anzuerkennen und gleichzeitig festzustellen, dass die Erweiterungspolitik erhebliche sicherheitspolitische Spannungen mit Russland erzeugt hat.
Wer solche Differenzierungen als „pro-russisch“ bezeichnet, macht aus Außenpolitik eine Gesinnungsprüfung.
Und Gesinnungsprüfungen sind für Demokratien ungefähr so nützlich wie ein Kompass, dessen Nadel nur nach der eigenen politischen Meinung zeigt.
Die große deutsche Illusion der kontrollierten Eskalation
Vielleicht liegt das eigentliche Problem ohnehin tiefer. Deutschland hat sich über Jahrzehnte daran gewöhnt, dass internationale Konflikte irgendwo anders stattfinden. Die Bundesrepublik konnte wirtschaften, exportieren, reisen und philosophieren, während andere Staaten Sicherheitsordnungen durchsetzten, Grenzen verteidigten oder Kriege führten. Die deutsche Spezialität bestand darin, anschließend eine Konferenz zu veranstalten.
Diese komfortable Epoche ist vorbei.
Europa befindet sich wieder in einer strategischen Welt, in der Macht, Militär, Energie, Cyberraum, Infrastruktur und geopolitische Interessen miteinander verschränkt sind. Wer in dieser Welt eine Seite unterstützt, kann das tun. Aber er muss auch über die Folgen sprechen.
Die Vorstellung, eine Eskalation könne beliebig gesteuert werden, ist eine der gefährlichsten politischen Illusionen überhaupt. Geschichte kennt zahlreiche Situationen, in denen Staaten überzeugt waren, sie könnten den Konflikt begrenzen, den Gegner abschrecken und die nächste Stufe kontrollieren. Dann kam etwas dazwischen: ein Missverständnis, ein Unfall, ein Fehlalarm, ein politischer Führungswechsel, ein übermotivierter Kommandeur, ein technischer Fehler oder schlicht die Tatsache, dass die Gegenseite andere Interessen hatte.
Die gefährlichste Eigenschaft eines Krieges besteht darin, dass er nicht nur nach den Plänen seiner Initiatoren verläuft.
Man kann den Krieg beginnen.
Man kann aber niemals vollständig kontrollieren, wie er sich entwickelt.
Was wäre eigentlich, wenn Russland wirklich „hybrid“ antwortet?
Sollte Russland Deutschland tatsächlich mit Sabotage, Cyberangriffen oder anderen hybriden Mitteln angreifen, wäre die Antwort nicht, dass Deutschland selbst schuld sei. Opfer einer rechtswidrigen Attacke bleibt Opfer einer rechtswidrigen Attacke. Eine solche Attacke wäre zu verurteilen und müsste abgewehrt werden.
Aber eine verantwortungsvolle Bundesregierung müsste sich dann auch eine unangenehme Frage stellen: Hat die eigene Außenpolitik das Risiko einer solchen Eskalation ausreichend berücksichtigt?
Nicht im Sinne einer Schuldzuweisung. Im Sinne politischer Verantwortung.
Denn Außenpolitik ist keine moralische Theaterbühne, auf der die eigene Seite nur aus guten Absichten besteht und die andere Seite ausschließlich aus Bosheit. Staaten reagieren auf Interessen, Bedrohungswahrnehmungen und Machtverschiebungen. Wer das ignoriert, verwechselt Wunschdenken mit Strategie.
Es wäre deshalb geradezu absurd, wenn eine Regierung, die über Jahre die Verschärfung der Konfrontation mit Russland unterstützt, irgendwann völlig überrascht feststellen würde, dass Russland ebenfalls versucht, Deutschland unterhalb der Schwelle eines offenen Krieges unter Druck zu setzen.
Das wäre ungefähr so, als würde jemand einen Nachbarn jeden Abend daran erinnern, dass die eigene Stereoanlage theoretisch völlig legal sei, und sich anschließend darüber wundern, dass der Nachbar irgendwann einen Gehörschutz kauft.
Frieden mit Russland oder Frieden gegen Russland?
Der Satz „Frieden in Europa gibt es nur mit Russland, nicht gegen Russland“ klingt zunächst wie eine politische Provokation. Tatsächlich enthält er eine strategische Banalität, die nur deshalb provokant geworden ist, weil Europa sie vergessen hat.
Russland verschwindet nicht. Russland wird geografisch nicht wegverhandelt.
Russland bleibt eine Atommacht, ein europäischer Nachbar, ein permanenter Bestandteil der europäischen Sicherheitsordnung und ein Staat mit erheblichen militärischen Fähigkeiten. Selbst wenn man sämtliche politischen Beziehungen abbrechen wollte, würde sich der Kontinent nicht plötzlich neben Kanada oder Neuseeland wiederfinden.
Eine europäische Friedensordnung, die dauerhaft gegen Russland organisiert ist, wird deshalb eine dauerhafte Konfrontationsordnung sein.
Das bedeutet nicht, Russland freie Hand zu geben. Es bedeutet nicht, die Ukraine preiszugeben. Es bedeutet nicht, territoriale Eroberungen nachträglich zu legitimieren. Es bedeutet nicht, Sanktionen bedingungslos aufzuheben oder Sicherheitsinteressen anderer Staaten zu ignorieren.
Es bedeutet schlicht, dass eine langfristig stabile europäische Sicherheitsarchitektur irgendwann auch Russland einschließen muss.
Nicht weil Russland es verdient. Sondern weil Geografie keine moralische Eigenschaft besitzt.
Die Regierung müsste wieder lernen, dass Diplomatie kein Appeasement ist
Es ist eine der sonderbarsten Entwicklungen der Gegenwart, dass Verhandlungen inzwischen fast als Schwäche gelten. Wer mit dem Gegner spricht, wird verdächtigt, ihm entgegenzukommen. Wer Waffen fordert, gilt dagegen als entschlossen. Das ist politisch ausgesprochen bequem, weil Entschlossenheit wesentlich einfacher zu demonstrieren ist als ein tragfähiger Friedensvertrag.
Ein Satz wie „Wir stehen fest an der Seite der Ukraine“ lässt sich auf eine Pressekonferenz schreiben.
Ein Satz wie „Wir haben mit beiden Seiten einen belastbaren Mechanismus für einen Waffenstillstand, Sicherheitsgarantien, Gefangenenaustausch, territoriale Verhandlungen, Wiederaufbau und eine europäische Sicherheitsordnung ausgehandelt“ benötigt dagegen etwas mehr Arbeit.
Diplomatie ist mühsam.
Sie ist unerquicklich.
Sie produziert selten gute Fernsehbilder.
Und sie verlangt manchmal, mit Menschen zu reden, deren Politik man verabscheut.
Genau deshalb ist sie so wichtig.
Denn Frieden wird nicht dadurch geschaffen, dass man den Gegner moralisch besiegt. Frieden entsteht, wenn ein Arrangement gefunden wird, mit dem beide Seiten leben können, ohne beim nächsten Morgen wieder zur Waffe zu greifen.
Der gefährlichste Satz lautet: Es gibt keine Alternative
Besonders gefährlich ist deshalb jeder politische Satz, der behauptet, es gebe „keine Alternative“ zu einer bestimmten Eskalationsstrategie. In der Politik gibt es fast immer Alternativen. Nur sind sie unterschiedlich teuer, unterschiedlich unbequem und unterschiedlich riskant.
Es gibt militärische Alternativen.
Es gibt diplomatische Alternativen.
Es gibt wirtschaftliche Alternativen.
Es gibt sicherheitspolitische Alternativen.
Es gibt Vermittlungsformate.
Es gibt internationale Organisationen.
Es gibt stille Diplomatie.
Es gibt Gefangenenaustausch.
Es gibt lokale Waffenruhen.
Es gibt humanitäre Vereinbarungen.
Es gibt Sicherheitsgarantien.
Es gibt Rüstungskontrolle.
Es gibt vertrauensbildende Maßnahmen.
Und es gibt die Möglichkeit, eine Sicherheitsordnung nicht als Nullsummenspiel zu betrachten, bei dem der eine nur gewinnen kann, wenn der andere verliert.
Vielleicht wäre genau das die eigentliche Zeitenwende: nicht noch mehr Waffen in Europa, sondern die Rückkehr der Vorstellung, dass Sicherheit nicht zwangsläufig auf der dauerhaften Unsicherheit des anderen beruhen muss.
Der Frieden beginnt mit der Fähigkeit zur Selbstkritik
Europa braucht keine Außenpolitik, die Russland entschuldigt. Europa braucht auch keine Außenpolitik, die Russland dämonisiert und damit jede nüchterne Analyse überflüssig macht. Europa braucht eine Außenpolitik, die zwischen Recht und Strategie, Moral und Interessen, Schuld und Ursache, Verteidigung und Eskalation unterscheiden kann.
Russland hat den Krieg begonnen. Das muss klar gesagt werden. Die Ukraine hat das Recht auf Selbstverteidigung. Das muss ebenso klar gesagt werden. Deutschland darf die Ukraine unterstützen. Auch das ist völkerrechtlich nicht automatisch gleichbedeutend mit deutscher Kriegsbeteiligung.
Aber daraus folgt nicht, dass Deutschland von jeder Eskalationsgefahr unberührt bleibt. Und daraus folgt schon gar nicht, dass die Bundesregierung die Pflicht zur politischen Phantasielosigkeit hätte.
Der Staat, der Waffen liefert, muss gleichzeitig Frieden ermöglichen wollen. Der Staat, der Abschreckung betreibt, muss gleichzeitig Gesprächskanäle offenhalten. Der Staat, der den Gegner sanktioniert, muss gleichzeitig darüber nachdenken, wie die Nachkriegsordnung aussehen soll.
Und der Staat, der die Bevölkerung vor hybriden Angriffen schützen will, sollte vielleicht vorher darüber nachdenken, welche Außenpolitik das Risiko solcher Angriffe erhöht oder vermindert.
Das ist keine Parteinahme für Russland. Das ist Realismus.
Der Balken bleibt trotzdem da
Vielleicht liegt die eigentliche Provokation dieses Gedankens deshalb gar nicht in der Frage, ob Russland provoziert wurde. Die eigentliche Provokation liegt darin, dass westliche Politik nicht automatisch dadurch friedensfördernd wird, dass sie sich selbst für moralisch überlegen hält.
Der „Balken im eigenen Auge“ ist kein russisches Argument. Er ist ein europäisches. Und er ist notwendig.
Denn eine Gesellschaft, die nur noch die Fehler des Gegners analysiert, wird irgendwann blind für die eigenen Risiken. Eine Regierung, die jede Kritik an ihrer Strategie als Illoyalität behandelt, verliert die Fähigkeit zur Kurskorrektur. Und eine politische Klasse, die glaubt, Frieden entstehe dadurch, dass man nur lange genug entschlossen auftritt, könnte am Ende feststellen, dass Entschlossenheit zwar hervorragend für Pressekonferenzen geeignet ist, aber keine Friedensordnung ersetzt.
Europa braucht deshalb keine sentimentale Russlandromantik. Es braucht auch keine naive Putin-Versteherei.
Es braucht etwas viel Schwierigeres: strategische Nüchternheit.
Die Ukraine muss geschützt werden. Das Völkerrecht muss verteidigt werden. Russische Aggression muss benannt werden. Aber gleichzeitig muss alles daran gesetzt werden, den Krieg politisch zu beenden und eine europäische Sicherheitsordnung zu schaffen, in der nicht jede Generation wieder vor der Frage steht, wie weit die nächste Eskalationsstufe noch gehen darf.
Denn die wirklich gefährliche Frage lautet irgendwann nicht mehr, wer angefangen hat.
Sie lautet: Wer schafft es noch, aufzuhören?
Und genau dort beginnt die Verantwortung einer Bundesregierung.
Nicht erst nach dem nächsten Cyberangriff. Nicht erst nach der nächsten Sabotage. Nicht erst dann, wenn irgendwo eine Rakete einschlägt, die eigentlich niemand abschießen wollte.
Sondern jetzt.
Denn Frieden mit Russland ist keine Liebeserklärung an Russland. Frieden mit Russland ist die nüchterne Erkenntnis, dass europäische Sicherheit dauerhaft nur funktionieren kann, wenn auch der große, schwierige, widerspenstige und vielfach verachtete Nachbarstaat in irgendeiner Form Teil einer Sicherheitsordnung wird.
Frieden gegen Russland dagegen bedeutet letztlich, die Konfrontation zum Dauerzustand zu erklären.
Und wer eine solche Politik verfolgt, sollte wenigstens den Mut besitzen, der Bevölkerung ehrlich zu sagen, was sie bedeutet: nicht das Ende des Konflikts, sondern seine Institutionalisierung.
Die Geschichte wird dann vielleicht eines Tages nicht fragen, wer in jeder einzelnen Pressekonferenz die moralisch schönere Formulierung gefunden hat.
Sie wird fragen, wer rechtzeitig erkannt hat, dass ein Krieg beendet werden muss, bevor aus dem Krieg ein größerer Krieg wird.
Das wäre dann tatsächlich eine Zeitenwende.
Und ausnahmsweise eine, bei der nicht zuerst geschossen werden müsste.