Der Traum vom allsehenden Staat

Es gibt politische Epochen, die sich durch große Bauwerke verewigen. Andere hinterlassen monumentale Literatur oder technische Revolutionen. Die Gegenwart scheint sich hingegen vor allem dadurch auszeichnen zu wollen, dass sie immer neue Möglichkeiten entdeckt, ihre eigene Bevölkerung möglichst effizient zu beobachten. Einst galt Überwachung als notwendiges Übel in außergewöhnlichen Situationen. Heute entwickelt sie sich zunehmend zu einer Art staatlicher Innovationsstrategie, bei der jede technische Neuerung zunächst daraufhin überprüft wird, ob sie sich nicht auch zur Überwachung der eigenen Bürger verwenden ließe. Digitalisierung bedeutet schließlich Fortschritt. Und Fortschritt besteht offenbar darin, dass künftig nicht mehr nur Suchmaschinen alles wissen, sondern auch sämtliche Behörden möglichst wenig Überraschungen erleben sollen.

Das Bundesministerium des Innern verfolgt mit der geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts genau diesen Zeitgeist. Offiziell geht es um Sicherheit, Resilienz und die Anpassung an neue Bedrohungen. Wer könnte schließlich etwas dagegen haben, Terrorismus, Extremismus oder Cyberangriffe wirksamer zu bekämpfen? Die eigentliche Kunst moderner Gesetzgebung besteht allerdings längst darin, Begriffe wie Sicherheit, Schutz und Resilienz derart großzügig auszulegen, dass sie nahezu jede Ausweitung staatlicher Befugnisse rechtfertigen können. Der Bürger wird dabei regelmäßig beruhigt: Wer nichts zu verbergen habe, müsse schließlich auch nichts befürchten. Dieser Satz besitzt mittlerweile ungefähr dieselbe historische Halbwertszeit wie der berühmte Ausspruch Walter Ulbrichts: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.“

Vom Beobachter zum Akteur

Besonders bemerkenswert erscheint der geplante Rollenwechsel des Verfassungsschutzes. Nachrichtendienste waren traditionell dafür zuständig, Informationen zu sammeln, auszuwerten und politische Entscheidungsträger zu informieren. Die eigentliche Gefahrenabwehr oblag Polizei und Justiz. Dieses sogenannte Trennungsgebot entstand keineswegs aus bürokratischer Langeweile, sondern als unmittelbare Konsequenz historischer Erfahrungen mit allzu mächtigen Sicherheitsapparaten. Es sollte verhindern, dass dieselbe Behörde gleichzeitig Informationen sammelt, operativ eingreift und damit faktisch zu Ermittler, Richter und Vollstrecker in Personalunion wird.

Nun soll genau diese Grenze zunehmend verschwimmen. Cyberangriffe sollen künftig nicht mehr nur erkannt, sondern unter Umständen auch aktiv beantwortet werden können. Der Nachrichtendienst entwickelt sich damit schrittweise vom Beobachter zum Akteur. Das klingt modern, dynamisch und entschlossen. Gleichzeitig erinnert es an den alten Verwaltungsgrundsatz, nach dem jede Behörde irgendwann den Wunsch entwickelt, genau jene Kompetenzen zu besitzen, die bislang noch jemand anderem vorbehalten waren. Aus institutioneller Sicht ist das durchaus verständlich. Behörden wachsen ähnlich wie Zimmerpflanzen: Sie streben stets dem Licht entgegen und entwickeln eine bemerkenswerte Fähigkeit, jeden verfügbaren Raum vollständig auszufüllen.

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Der Trojaner als Haustier des Rechtsstaats

Besonders faszinierend wirkt die geplante Möglichkeit von Online-Durchsuchungen mittels staatlicher Schadsoftware. Noch vor wenigen Jahren galt ein Computervirus als Bedrohung für die öffentliche Sicherheit. Heute soll derselbe technische Mechanismus zum Werkzeug eben jener Institutionen werden, die eigentlich für Sicherheit zuständig sind. Der Unterschied besteht lediglich darin, wer den Trojaner programmiert.

Diese Entwicklung besitzt eine beinahe poetische Ironie. Jahrzehntelang wurde Bürgern erklärt, niemals unbekannte Software zu installieren, Sicherheitslücken sofort zu schließen und jede Manipulation des eigenen Computers als Gefahr zu betrachten. Nun entsteht das bemerkenswerte Modell, wonach staatliche Stellen ein legitimes Interesse daran entwickeln könnten, genau solche Sicherheitslücken offen zu halten, damit sie im Bedarfsfall ausgenutzt werden können. Sicherheit erhält damit eine völlig neue Definition: Ein System ist offenbar besonders sicher, wenn ausschließlich der Staat erfolgreich eindringen kann.

George Orwell hätte vermutlich nicht einmal den Titel seines Romans ändern müssen. Lediglich einige technische Fußnoten wären erforderlich gewesen.

Das Wohnzimmer als sicherheitspolitischer Erlebnisraum

Fast rührend mutet auch die geplante Möglichkeit technischer Wohnraumüberwachung an. Das Wohnzimmer galt über Jahrhunderte als jener Ort, an dem Menschen glaubten, zumindest gelegentlich unbeobachtet denken, sprechen oder streiten zu dürfen. Diese romantische Vorstellung scheint zunehmend als nostalgisches Relikt betrachtet zu werden.

Natürlich wird stets betont, dass solche Maßnahmen nur unter engsten Voraussetzungen zulässig seien. Jede neue Überwachungsbefugnis beginnt ihr Leben mit einer beeindruckenden Sammlung rechtlicher Hürden, Genehmigungen und Ausnahmevorschriften. Historisch betrachtet besitzen solche Hürden allerdings häufig eine erstaunliche Elastizität. Was zunächst ausschließlich zur Terrorismusbekämpfung vorgesehen war, findet Jahre später nicht selten Anwendung in deutlich breiteren Zusammenhängen. Die Geschichte staatlicher Eingriffsbefugnisse kennt eine bemerkenswerte Regelmäßigkeit: Ihre Einführung erfolgt ausnahmsweise, ihre Anwendung entwickelt sich schrittweise zur Normalität.

Vertrauen beginnt bekanntlich mit Informanten

Eine besonders originelle Idee besteht darin, künftig bereits Jugendliche ab 16 Jahren als V-Leute anwerben zu können. Offenbar soll staatsbürgerliche Verantwortung künftig früher beginnen als manche Volljährigkeit. Während an anderer Stelle leidenschaftlich darüber diskutiert wird, ob Jugendliche in sozialen Netzwerken ausreichend geschützt werden müssen, erscheint es plötzlich als durchaus vertretbar, sie für nachrichtendienstliche Tätigkeiten zu gewinnen.

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Das eröffnet faszinierende Zukunftsperspektiven. Der klassische Schüleraustausch könnte irgendwann durch den Informationsaustausch ergänzt werden. Klassenfahrten erhielten eine ganz neue sicherheitspolitische Dimension. Der Vertrauenslehrer müsste möglicherweise nur noch feststellen, wer eigentlich wem vertraut. Das berühmte Sprichwort „Kinder sagen immer die Wahrheit“ bekäme dabei eine bemerkenswert institutionelle Erweiterung.

Kontrolle durch Konzentration

Ebenso elegant präsentiert sich die geplante Neuordnung der Kontrolle. Wo bislang mehrere unabhängige Stellen unterschiedliche Aspekte überwachten, soll künftig eine zentrale Institution zahlreiche Kontrollfunktionen bündeln. Bürokratisch klingt das effizient. Satirisch betrachtet erinnert es an den alten Traum jeder Verwaltung, Komplexität dadurch zu lösen, dass möglichst viele Kompetenzen an einer Stelle konzentriert werden.

Kontrolle lebt allerdings von gegenseitiger Unabhängigkeit, unterschiedlichen Blickwinkeln und institutioneller Distanz. Wenn immer mehr Aufsichtsfunktionen zusammengeführt werden, entsteht zwangsläufig die Frage, wer eigentlich noch den Kontrolleur kontrolliert. Die alte lateinische Frage Quis custodiet ipsos custodes? besitzt eine erstaunliche Hartnäckigkeit. Sie begleitet sämtliche Sicherheitsdebatten seit Jahrhunderten und scheint dennoch regelmäßig neu entdeckt werden zu müssen.

Pressefreiheit als Kollateralschaden?

Besondere Aufmerksamkeit verdienen schließlich die Einwände von Medienverbänden hinsichtlich des Schutzes journalistischer Arbeit. Demokratie lebt nicht allein von Wahlen, sondern ebenso von kritischer Berichterstattung. Journalisten sind keine Dekoration des politischen Betriebs, sondern seine unangenehmste Notwendigkeit. Sie stellen Fragen, die Regierungen ungern beantworten, recherchieren Zusammenhänge, die lieber verborgen blieben, und veröffentlichen Informationen, deren Geheimhaltung gelegentlich politisch komfortabler wäre.

Gerade deshalb genießen Berufsgeheimnisse traditionell einen besonderen Schutz. Werden diese Schutzmechanismen schrittweise relativiert, entsteht kein unmittelbarer Zusammenbruch der Pressefreiheit. Viel gefährlicher ist der schleichende Effekt. Informanten überlegen zweimal, ob sie Missstände melden. Recherche wird riskanter. Das berühmte „chilling effect“ arbeitet geräuschlos, effizient und ganz ohne spektakuläre Verbote. Freiheit verschwindet selten mit einem lauten Knall. Meist geht sie höflich, ordentlich und vollständig gesetzeskonform durch die Hintertür.

Die paradoxe Logik der Sicherheit

Das eigentlich Bemerkenswerte moderner Sicherheitsgesetzgebung liegt jedoch weniger in einzelnen Maßnahmen als in ihrer inneren Logik. Jede neue Bedrohung rechtfertigt zusätzliche Befugnisse. Jede zusätzliche Befugnis schafft neue technische Möglichkeiten. Neue technische Möglichkeiten erzeugen wiederum neue Einsatzszenarien. Diese wiederum begründen weitere Gesetzesänderungen. Der Kreislauf besitzt beinahe die Eleganz eines Perpetuum mobile.

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Kritiker verweisen auf verfassungsrechtliche Grenzen, auf Datenschutz, auf das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendienst sowie auf die Gefahr schleichender Kompetenzverschiebungen. Befürworter betonen dagegen die Notwendigkeit moderner Instrumente gegen hochkomplexe Gefahrenlagen. Beide Seiten bedienen sich dabei großer Begriffe: Freiheit hier, Sicherheit dort. Die eigentliche Herausforderung besteht darin, dass beide Güter unverzichtbar sind und keines dauerhaft auf Kosten des anderen existieren kann.

Der sanfte Marsch in die gläserne Normalität

Vielleicht liegt die größte Ironie der Gegenwart darin, dass der Weg zum umfassend überwachten Gemeinwesen kaum noch dramatische Bilder benötigt. Es rollen keine Panzer durch die Straßen. Niemand errichtet Stacheldraht an den Grenzen der Gedanken. Stattdessen erscheinen Gesetzesentwürfe, Gutachten, Anhörungen und Pressemitteilungen. Alles geschieht ordentlich, parlamentarisch, rechtsförmig und mit ausführlichen Begründungen. Die Freiheit verschwindet nicht spektakulär, sondern in Form sorgfältig formulierter Paragraphen mit wohlklingenden Überschriften.

Der moderne Überwachungsstaat trägt keinen schweren Lederstiefel mehr. Er erscheint im maßgeschneiderten Anzug, spricht von Digitalisierung, Cybersicherheit, Effizienz und Innovation. Er versichert unablässig, ausschließlich die Demokratie schützen zu wollen. Und tatsächlich dürfte kaum jemand bezweifeln, dass viele Beteiligte genau dieses Ziel verfolgen. Gerade deshalb verdient jede Erweiterung staatlicher Macht besondere Aufmerksamkeit. Denn Geschichte lehrt mit einer Beharrlichkeit, die beinahe unhöflich wirkt: Rechte werden selten an einem einzigen Tag aufgegeben. Meist geschieht es scheibchenweise, vernünftig begründet, parlamentarisch beschlossen und mit dem beruhigenden Hinweis versehen, es handle sich selbstverständlich nur um eine Ausnahme.

Bis irgendwann die Ausnahme so selbstverständlich geworden ist, dass sich kaum noch jemand daran erinnert, wie außergewöhnlich sie ursprünglich einmal gewesen war. Dann ist die gläserne Gesellschaft nicht das Ergebnis eines Putsches, sondern einer langen Reihe gut gemeinter Reformen – und die Satire verliert ihren letzten Trost, weil sie von der Wirklichkeit endgültig eingeholt wurde.