Es war einmal das Rathaus, ein Ort von symbolischer Gravität: hohe Decken, knarrende Stühle, hitzige Wortmeldungen, Zwischenrufe, Empörung und gelegentlich sogar Argumente. Man stritt öffentlich, man irrte öffentlich, man scheiterte öffentlich – kurz: Demokratie fand statt, sichtbar, hörbar, manchmal unerquicklich, aber immerhin in Anwesenheit derer, in deren Namen sie behauptete zu handeln. Heute hingegen sitzt die Macht nicht mehr im holzgetäfelten Sitzungssaal, sondern in klimatisierten Konferenzräumen mit Teppichboden in gedeckten Farben, in denen Flipcharts die letzte Reminiszenz an Transparenz darstellen. Dort tagt der „Konzern Stadt“, ein Gebilde, das klingt wie ein dystopischer Verwaltungsroman, aber leider eine nüchterne Beschreibung ist. Während im Stadtrat noch über Blumenkübel, Fahrradständer und die Frage gestritten wird, ob der Weihnachtsmarkt „Winterzauber“ heißen darf, fallen die wirklich kostspieligen und folgenreichen Entscheidungen längst andernorts – in Tochtergesellschaften, Beteiligungs-GmbHs und Holding-Konstruktionen, deren Organigramme aussehen wie die Stammtafeln eines besonders inzestuösen Adelsgeschlechts. Die demokratische Öffentlichkeit wird freundlich zur Kenntnis genommen, aber nicht mehr zwingend beteiligt. Sie darf applaudieren oder protestieren – nur eben bitte nicht stören.
Die Geburt der GmbH aus dem Geist der Not
Seit den 1990er Jahren, als klamme Kassen und neoliberale Heilsversprechen einander die Hand reichten wie alte Schulfreunde auf einem Klassentreffen der Alternativlosigkeit, begann die große Ausgliederung. Stadtwerke, Wohnungsbaugesellschaften, Verkehrsbetriebe – alles, was einst als Kernbestand der kommunalen Daseinsvorsorge galt, wurde in privatrechtliche Gesellschaften überführt, bevorzugt in die ehrwürdige Rechtsform der GmbH. Die Begründung klang stets vernünftig: mehr Effizienz, größere Flexibilität, unternehmerisches Handeln, schnellere Entscheidungen. Man wollte raus aus der „Beamtenmentalität“ und rein in die Welt der KPI-Tabellen und Benchmarking-Studien. Dass die GmbH dem Handelsrecht unterliegt und nicht dem Kommunalverfassungsrecht, galt als technisches Detail – so wie man bei einem Schiff die Frage nach den Rettungsbooten gern als maritime Petitesse behandelt. Während Stadtratssitzungen öffentlich sind und sich mitunter sogar ein Lokaljournalist auf die Zuschauerbank verirrt, tagen GmbH-Aufsichtsräte im Schutzraum des Geschäftsgeheimnisses. Die entscheidenden Weichenstellungen – Tarifstrukturen im Nahverkehr, Investitionen in Wohnungsbestände, strategische Energiepolitik – verschwinden hinter Paragrafen, die Transparenz als Risiko definieren. Demokratie wird zur Kulisse, vor der das eigentliche Stück längst anderswo gespielt wird.
Der Maulkorb als Ehrennadel
Besonders tragikomisch ist die Rolle der ehrenamtlichen Stadträte, die in die Aufsichtsräte dieser Gesellschaften entsandt werden. Sie betreten die Bühne der Betriebswirtschaft mit dem Mandat der Wähler im Gepäck und finden sich wieder zwischen Geschäftsführern, Wirtschaftsprüfern und juristischen Beratern, die das GmbH-Recht rezitieren wie andere das Vaterunser. Der Wissensvorsprung der hauptamtlichen Leitung ist nicht bloß ein Gefälle, sondern ein Gebirge. Doch selbst wenn ein Stadtrat den Verdacht hegt, dass hier etwas aus dem Ruder läuft – sei es ein aus dem Lot geratenes Bauprojekt, eine zweifelhafte Beratungsleistung oder ein Geschäftsführer-Gehalt, das die kommunale Bodenhaftung verloren hat –, trifft er auf die harte Wand der Verschwiegenheitspflicht. Das GmbH-Recht verlangt Loyalität zum Unternehmen, nicht zur Wählerschaft. Wer plaudert, riskiert Haftung. Wer warnt, gefährdet womöglich „Unternehmensinteressen“. So wird das demokratische Mandat mit einem juristischen Maulkorb versehen, der so elegant formuliert ist, dass er fast wie eine Auszeichnung wirkt. Die Ironie ist vollkommen: Ausgerechnet die gewählten Vertreter müssen schweigen, während die Nichtgewählten entscheiden. Transparenz wird zur Gefährdungslage erklärt, Kritik zur Illoyalität, Öffentlichkeit zum Störfaktor. Man könnte es eine Schattenregierung nennen, wäre der Begriff nicht so melodramatisch – doch manchmal trifft das Pathos schlicht die Wirklichkeit.
Geschäftsgeheimnis schlägt Gemeinwohl
Das Geschäftsgeheimnis, ursprünglich gedacht als Schutzschild gegen Wettbewerber, mutiert im kommunalen Kontext zur Nebelmaschine. Es vernebelt nicht nur Zahlen, sondern Verantwortlichkeiten. Wenn ein städtisches Wohnungsunternehmen Mieten erhöht, wenn ein Verkehrsbetrieb Linien ausdünnt oder wenn die Stadtwerke riskante Beteiligungen eingehen, dann geschieht dies formal im Rahmen unternehmerischer Freiheit. Politisch jedoch sind es Entscheidungen mit unmittelbarer Auswirkung auf das Leben der Bürger. Dennoch heißt es allzu oft: „Dazu können wir aus rechtlichen Gründen nichts sagen.“ Die Formel ist die moderne Variante des höfischen „Es ist beschlossen“. Dass die Kommune Alleingesellschafterin ist und somit theoretisch die Zügel in der Hand hält, wird gern beschworen. Praktisch jedoch hat man sich selbst in ein Korsett geschnürt, dessen Schnallen aus Paragrafen bestehen. Der Konzern Stadt argumentiert mit Renditeerwartungen, Risikomanagement und Marktpositionierung – Vokabeln, die das Gemeinwohl in eine Fußnote verwandeln. Der Bürger wird vom Souverän zum Stakeholder degradiert, ein Wort, das klingt, als dürfe man mitreden, solange man nichts entscheidet.
Der Public Corporate Governance Kodex als Störgeräusch im Maschinenraum
Und doch ist diese Entwicklung kein Naturgesetz, kein meteorologisches Phänomen, das über die Rathäuser hereinbricht wie ein unvermeidliches Tiefdruckgebiet. Es gibt Instrumente, die das Machtgefälle zumindest irritieren können. Der Public Corporate Governance Kodex, kurz PCGK, ist ein solches Werkzeug – kein Zauberstab, gewiss, aber ein Schraubenschlüssel im Maschinenraum des Konzerns Stadt. Er verpflichtet öffentliche Unternehmen zu Transparenzstandards, die über das handelsrechtliche Minimum hinausgehen: Offenlegung von Geschäftsführergehältern, klar definierte Berichtspflichten gegenüber dem Stadtrat, Compliance-Regeln, die nicht nur auf dem Papier existieren. Vor allem aber kann er die Verschwiegenheitspflicht neu justieren, indem er sie nicht als Totalverbot der Information versteht, sondern als differenzierte Abwägung zwischen legitimen Geheimhaltungsinteressen und dem demokratischen Recht auf Kontrolle. Ein solcher Kodex ist unbequem. Er zwingt zur Selbstbeschränkung, wo man sich an die Freiheit des Intransparenten gewöhnt hat. Er erinnert daran, dass öffentliche Unternehmen keine beliebigen Marktakteure sind, sondern Treuhänder eines Gemeinwesens.
Die Rückeroberung der Kommune
Die eigentliche Frage lautet daher nicht, ob die GmbH per se ein Teufelswerk ist – sie ist eine Rechtsform, kein Dämon –, sondern wer in ihr das letzte Wort führt. Wenn Kommunen den Mut finden, ihre Beteiligungen nicht als Blackbox, sondern als verlängerter Arm demokratischer Verantwortung zu begreifen, kann der Konzern Stadt gezähmt werden. Das erfordert politische Kultur statt bloßer Compliance-Rhetorik, echte Berichtspflichten statt ritualisierter PowerPoint-Präsentationen, und Stadträte, die ihre Rolle nicht als dekoratives Aufsichtsratsinventar verstehen. Es erfordert auch Bürger, die sich nicht mit dem Hinweis auf „komplexe Sachverhalte“ abspeisen lassen. Die Daseinsvorsorge – Energie, Wohnen, Mobilität – ist zu wichtig, um sie in Konferenzräumen zu versiegeln, deren Türen nur mit Zugangskarte und Verschwiegenheitserklärung zu öffnen sind. Eine lebendige, transparente Demokratie vor Ort ist keine nostalgische Fantasie, sondern eine Frage institutioneller Architektur. Der PCGK mag dabei ein Anfang sein, kein Ende. Doch schon die Entscheidung, Transparenz nicht als Risiko, sondern als Ressource zu begreifen, wäre ein Akt subversiver Vernunft. Und vielleicht würde dann im Rathaus wieder mehr entschieden als die Farbe der Blumenkübel – was, bei aller Liebe zur Botanik, ein Fortschritt wäre.