Worüber reden wir?

Über das Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs ((2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen.)
Statt 8 Mio. Teamchefs haben wir plötzlich 8 Mio. Militärexperten.

Das ist nicht irgendeine StV-Novelle, dies ist ein elementarer Baustein der Verfassung unserer Republik und Teil des Österreichischen Verständnisses (Zustimmungsrate Neutralität). Das kann nicht so als TO Punkt 12a der nächsten NR-Sitzung zur Disposition gestellt werden.

Im Dienste der Neutralität

„Eine gute Außenpolitik ist die beste Verteidigungspolitik“ ist immer noch eine kluge Alternative zu einem Bündnisbeitritt oder Aufgabe der Neutralität (gut, z.Zt. habe wir das komplett falsche Personal, aber man kann ja hoffen). Auch als UN-Sitz sollten wir dies bedenken und uns aktiver einbringen. Ging ja mal.
Außerdem: Über eine vom Nationalrat beschlossene Änderungen der Bundesverfassung, die keine Gesamtänderung darstellen, ist eine Volksabstimmung durchzuführen, wenn dies von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Nationalrats oder des Bundesrats verlangt wird (Art. 44 Abs. 3 B-VG).

Das Drittel wird sich finden.

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