Willkommen im Königreich der Verhältnismäßigkeit

Es gibt Momente, in denen ein Rechtsstaat so sorgfältig darauf bedacht ist, alles richtig zu machen, dass am Ende vor allem eines übrig bleibt: die Frage, ob eigentlich noch jemand merkt, wie absurd das Ergebnis aussieht. Großbritannien hat offenbar eine besonders elegante Antwort auf das Problem gefunden, wie sich gesellschaftliche Ordnung im digitalen Zeitalter herstellen lässt. Man nimmt einen ehemaligen Soldaten, 41 Jahre alt, Veteran von Irak und Afghanistan, psychisch angeschlagen, mit einer posttraumatischen Belastungsstörung, setzt ihn wegen seiner Facebook-Beiträge auf die Anklagebank und schickt ihn anschließend ins Gefängnis. Der Mann hatte von „Bürgerkrieg“ gesprochen und antiislamische Bilder verbreitet. Geschmacklos? Ohne Zweifel. Verantwortungslos? Gut möglich. Strafbar? Das entscheidet das Gesetz. Aber zwei Jahre Haft, davon ein erheblicher Teil tatsächlich hinter Gittern? Offenbar verfügt der britische Rechtsstaat inzwischen über eine bemerkenswerte Präzision bei der Bekämpfung schlechter Internetmanieren. Man darf daraus immerhin lernen, dass Facebook offenbar eine erstaunlich gefährliche Waffe ist. Vielleicht sollte das Verteidigungsministerium darüber nachdenken, den nächsten Panzer nicht mehr mit Kanone, sondern mit Kommentarspalte auszustatten.

Der Kriegsveteran und die gefährliche Tastatur

Daffron Williams hat in Kriegsgebieten gedient. Das macht seine späteren Äußerungen nicht automatisch richtig und seine politische Wut nicht automatisch edel. Ein Veteran ist kein Freibrief zur Straflosigkeit. Aber wenn eine Gesellschaft psychische Verwundungen ernst nimmt, sollte sie zumindest die Frage stellen, welchen Zusammenhang eine posttraumatische Belastungsstörung, eine aufgeheizte gesellschaftliche Situation und impulsive politische Äußerungen haben können. Die Richterin hat seinen Militärdienst, seine positiven Leumundszeugnisse und seine psychischen Probleme offenbar berücksichtigt. Wie beruhigend. Alles wurde gesehen, alles wurde gewürdigt, alles wurde sauber in die Begründung aufgenommen – und anschließend wurde er trotzdem eingesperrt.

Das ist die besondere Eleganz moderner Rechtsprechung: Jeder relevante menschliche Umstand darf aufgezählt werden, solange er das Ergebnis nicht stört. Man kann die menschliche Tragödie vollständig anerkennen und den Menschen anschließend trotzdem hinter Gitter bringen. Die Empathie ist dann ordnungsgemäß dokumentiert. Der Rechtsstaat hat sein Formular ausgefüllt. Die Gefängnistür schließt sich trotzdem.

Die große britische Prioritätenlehre

Noch interessanter wird die Sache dort, wo ein anderer Fall ins Bild tritt. Rees Newman war wegen der Vergewaltigung eines Mädchens unter 14 Jahren verurteilt worden und erschien wegen eines Verstoßes gegen Auflagen als Sexualstraftäter erneut vor Gericht. Eine zweimonatige Haftstrafe wurde ausgesetzt, wobei die Überbelegung der Gefängnisse eine Rolle spielte.

Hier zeigt sich die hohe Kunst staatlicher Prioritätensetzung. Der Bürger, der nach einer Katastrophe Worte ins Internet schreibt, kann offenbar Platz im Gefängnis bekommen. Der Sexualstraftäter trifft dagegen auf die harte Realität britischer Raumplanung: Leider derzeit keine Kapazität. Das ist kein Freispruch. Es ist nur ein logistisches Problem. Die Gefängnisse sind voll. Der Rechtsstaat hat gewissermaßen ein Airbnb-Problem.

Vielleicht wäre künftig eine Ampel sinnvoll. Rot für Meinungen, die dem gesellschaftlich erwünschten Konsens widersprechen. Gelb für Straftaten, die man gern verfolgen würde, wenn gerade ein Zimmer frei ist. Grün für alles, was sich wegen Personalmangels ohnehin nicht vollstrecken lässt. Das hätte zumindest den Vorteil, dass Bürger wüssten, woran sie sind.

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Das Gefängnis als knappe Ressource

Man stelle sich die Logik konsequent vor. Der Staat verhängt eine Freiheitsstrafe, stellt anschließend fest, dass die Gefängnisse überfüllt sind, und entscheidet daraufhin, dass die Strafe besser nicht sofort vollstreckt wird. Damit wird Freiheit zu einer Frage der Infrastruktur. Nicht das Urteil allein entscheidet über Freiheitsentzug, sondern auch die Anzahl verfügbarer Betten.

Das ist eine bemerkenswerte Innovation. In früheren Zeiten galt ein Urteil als Entscheidung darüber, was mit einem Verurteilten geschieht. Heute kann offenbar zusätzlich der Immobilienmarkt des Justizvollzugs ein Wörtchen mitreden. Das Strafrecht bekommt damit einen neuen Sachbearbeiter: den Belegungsplan.

Man könnte die Gefängnisse künftig nach dem Prinzip eines Hotels führen. „Leider ist für die nächsten acht Wochen kein Haftplatz verfügbar. Eine spätere Anreise ist möglich. Wir bitten um Verständnis.“ Für besonders schwere Delikte könnte ein Premiumbereich eingerichtet werden. Gegen Aufpreis vielleicht sogar mit Einzelzelle. Der Rechtsstaat wird zur Zimmerverwaltung.

Die gefährlichste Waffe der Gegenwart: ein Smartphone

Der Fall Williams zeigt zugleich, wie sehr sich das Verhältnis zwischen Staat und Bürger verändert hat. Früher musste jemand handeln, um eine unmittelbare Gefahr zu erzeugen. Heute kann eine Tastatur genügen. Ein Satz wird geschrieben, ein Bild geteilt, ein emotionaler Beitrag veröffentlicht – und plötzlich steht nicht mehr die Frage im Raum, ob der Autor ein Idiot war, sondern ob der Staat ihn dafür einsperren darf.

Natürlich gibt es Grenzen der Meinungsfreiheit. Konkrete Drohungen, Aufrufe zu Gewalt und gezielte Aufstachelung können reale Gefahren erzeugen. Das Strafrecht hat hier eine legitime Funktion. Aber genau deshalb muss die Grenze sorgfältig gezogen werden. Denn wenn bereits die politische Geschmacklosigkeit zum Sicherheitsproblem erklärt wird, verwandelt sich der Rechtsstaat vom Schutzmechanismus in eine pädagogische Einrichtung für Erwachsene.

Dann lautet die Botschaft nicht mehr: „Gewalt ist verboten.“

Sie lautet: „Denken Sie besser darüber nach, was Sie schreiben.“

Das ist etwas völlig anderes.

Die Justiz als Erziehungsanstalt

Vielleicht liegt hier der eigentliche Wandel. Der moderne Staat will nicht mehr nur verhindern, dass Menschen anderen etwas antun. Er möchte zunehmend auch verhindern, dass Menschen bestimmte Dinge sagen, denken oder gesellschaftlich verbreiten. Das klingt zunächst nach Zivilisation. Niemand möchte rassistische Hetze, antisemitische Propaganda oder Aufrufe zur Gewalt. Aber der Weg vom berechtigten Schutz vor konkreter Gefährdung zur moralischen Verwaltung des öffentlichen Denkens ist kürzer, als die politischen Sonntagsreden vermuten lassen.

Die Justiz muss deshalb besonders vorsichtig sein. Sie besitzt nicht die Aufgabe, Bürger zu besseren Menschen zu erziehen. Dafür existieren Schulen, Kirchen, Universitäten, Familien, Psychologen und – leider – Talkshows. Gerichte haben eine andere Aufgabe: Recht anzuwenden.

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Das klingt langweilig. Es ist aber eine der großen Errungenschaften der Zivilisation.

Der Staat entdeckt die Gefährlichkeit des falschen Satzes

Das Problem beginnt dort, wo nicht mehr die Tat, sondern die Gesinnung zum eigentlichen Gegenstand wird. Ein Mensch kann rassistische Gedanken haben, ohne eine Straftat zu begehen. Er kann religiöse Vorurteile haben, ohne jemanden zu bedrohen. Er kann politisch völlig danebenliegen, ohne dass der Staat ihn deshalb einsperren darf. Das ist nicht schön. Es ist Freiheit.

Eine Demokratie muss nämlich auch den unangenehmen Menschen aushalten. Den Wütenden. Den Dummen. Den Polemiker. Den Verschwörungstheoretiker. Den schlechten Facebook-Autor. Den Menschen, der um zwei Uhr morgens Dinge schreibt, für die er sich am nächsten Tag besser entschuldigen sollte. Solange daraus keine strafbare Handlung wird, ist die richtige Antwort nicht unbedingt Gefängnis, sondern Widerspruch.

Das ist die Zumutung der Freiheit: Sie schützt nicht nur vernünftige Menschen vor vernünftigen Menschen.

Sie schützt auch dumme Menschen davor, wegen ihrer Dummheit eingesperrt zu werden.

Die Richterbank und die moralische Hochrüstung

Besonders unerquicklich wird es, wenn die Justiz beginnt, politische Sprache mit einer moralischen Hochrüstung zu behandeln, die bei tatsächlichen Gefahren nicht immer dieselbe Konsequenz erreicht. Dann entsteht ein eigenartiges Gefälle. Ein Post kann plötzlich als gesellschaftliche Gefahr erscheinen, während schwere persönliche Schädigungen auf administrative Hindernisse stoßen.

Das ist der Punkt, an dem die Justiz vorgeführt wird – nicht notwendig durch eine einzelne Richterin, sondern durch die eigenen Ergebnisse. Denn Gerichte leben nicht allein von Paragraphen. Sie leben vom Vertrauen, dass ihre Entscheidungen ein nachvollziehbares Verhältnis zwischen Schuld, Gefahr und Sanktion herstellen.

Wenn dieses Verhältnis von außen betrachtet grotesk wirkt, reicht die Antwort „Das ist rechtlich kompliziert“ nicht mehr aus. Recht ist kein Geheimwissen, das nur deshalb gerecht wird, weil es kompliziert formuliert wurde.

Ein Urteil kann juristisch korrekt und gesellschaftlich trotzdem fatal wirken.

Die neue Moral der Verhältnismäßigkeit

Die moderne Gesellschaft hat eine wunderbare Fähigkeit entwickelt, Verhältnismäßigkeit zu predigen. Bei der Polizei, bei Migration, bei Demonstrationen, bei Sprache, bei Minderheitenschutz, bei Datenschutz – überall wird sie beschworen. Nur bei der Frage, wie hart der Staat auf unerwünschte politische Kommunikation reagieren darf, scheint die Verhältnismäßigkeit gelegentlich einen Kurzurlaub einzulegen.

Dann genügt plötzlich ein Beitrag, um eine Kette staatlicher Reaktionen auszulösen. Die Empörung ist groß, die moralische Sicherheit noch größer. Man kennt den Täter, bevor man die Tat vollständig betrachtet hat. Man kennt die Haltung, bevor man die konkrete Gefährdung geprüft hat. Und man kennt das richtige Strafmaß offenbar schon, bevor die Gesellschaft überhaupt darüber nachgedacht hat, ob Gefängnis für Worte wirklich das angemessene Mittel ist.

Der Rechtsstaat sollte gerade in solchen Situationen langsam sein.

Sehr langsam.

Denn nichts ist gefährlicher als ein Staat, der glaubt, seine Bürger bereits moralisch vollständig verstanden zu haben.

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Die Ironie der leeren Zellen

Und dann steht da das vielleicht schönste Detail dieser ganzen Geschichte: die Überbelegung der Gefängnisse.

Der Staat hat zu wenig Platz für Straftäter.

Das ist bedauerlich.

Also könnte man beinahe auf die Idee kommen, zunächst jene Menschen unterzubringen, deren Straftaten unmittelbare Opfer geschaffen haben und deren Rückfallrisiko für konkrete Personen relevant sein kann. Das wäre eine geradezu revolutionäre Idee: Gefängnisplätze nach Gefährlichkeit zu vergeben.

Doch die Wirklichkeit ist komplizierter. Offensichtlich komplizierter.

Und so entsteht die groteske Außenwirkung, dass ein politisch aufgeladener Facebook-Post konsequenter vollstreckt werden kann als eine Strafe im Umfeld eines schweren Sexualdelikts. Die Justiz kann darauf selbstverständlich eine Reihe juristischer Erklärungen liefern. Die Öffentlichkeit hört allerdings zunächst etwas anderes:

Für Worte war Platz.

Für Haft offenbar nicht.

Die Richterin hat gesprochen – und das System auch

Es wäre zu einfach, den gesamten Vorgang auf die Person Tracey Lloyd-Clarke zu reduzieren. Eine Richterin handelt innerhalb eines gesetzlichen Systems, und ohne vollständige Urteile, Verfahrensakten und Strafzumessungsgründe lässt sich keine seriöse Gesamtbewertung einzelner Entscheidungen vornehmen. Genau deshalb ist der Fall politisch interessant. Denn die eigentliche Frage lautet nicht: Ist diese Richterin böse?

Die Frage lautet:

Was für ein Justizsystem produziert solche Prioritäten – und hält sie anschließend für erklärungsbedürftig, aber selbstverständlich?

Das ist die unangenehmere Frage, weil sie keine einzelne Person zum Sündenbock macht. Sie richtet den Blick auf Gesetzgebung, Strafzumessung, Strafvollzug, politische Prioritäten und den zunehmenden Drang, Kommunikation strafrechtlich zu regulieren.

Die letzte Pointe gehört dem Gefängniswärter

Vielleicht wird die Geschichte eines Tages in einer rechtsstaatlichen Lehrveranstaltung als Beispiel für die schwierige Balance zwischen Meinungsfreiheit und Schutz vor Hassrede behandelt. Dann wird man vermutlich lange über Abwägungsgrundsätze, Verhältnismäßigkeit und Strafzumessung sprechen. Man wird Tabellen zeigen, Paragraphen zitieren und Entscheidungen vergleichen. Irgendjemand wird erklären, dass die Sachlage komplex gewesen sei.

Und das wird vermutlich alles stimmen.

Nur bleibt eine kleine, hartnäckige Frage zurück.

Was sagt ein Rechtsstaat über seine Prioritäten aus, wenn ein ehemaliger Kriegsveteran wegen politisch aufgeladener Facebook-Äußerungen hinter Gittern landet, während bei einem verurteilten Sexualstraftäter die Überbelegung der Gefängnisse zur praktischen Begründung einer ausgesetzten Haftstrafe werden kann?

Vielleicht lautet die offizielle Antwort: Das Rechtssystem ist kompliziert.

Vielleicht lautet die politische Antwort: Es gibt unterschiedliche Tatbestände.

Vielleicht lautet die verwaltungstechnische Antwort: Es fehlen Haftplätze.

Die zynische Antwort ist einfacher:

Für die falschen Worte war noch eine Zelle frei.

Für die richtige Priorität offenbar nicht.

Und irgendwo im britischen Justizapparat wird vermutlich gerade ein Formular vorbereitet, auf dem bestätigt wird, dass selbstverständlich alles verhältnismäßig, ausgewogen und rechtsstaatlich einwandfrei gewesen ist.

Der Formularsatz dürfte ausreichend Platz haben.

Die Gefängnisse offenbar nicht.