Vierzehn Jahre für dreißig zerstörte Kindheiten

Der folgende Text orientiert sich stilistisch an der sprachlichen Schärfe und aphoristischen Dichte Karl Kraus‘, ohne ihn zu imitieren. Er richtet seine Polemik gegen staatliche Selbstzufriedenheit, Bürokratie und politische Rhetorik und vermeidet eine pauschale Zuschreibung von Schuld an Bevölkerungsgruppen.

Die Entlassung

Es gibt Nachrichten, die keine Nachricht mehr sind, sondern eine Diagnose. Sie verraten den Zustand eines Gemeinwesens präziser als tausend Regierungserklärungen und sämtliche Hochglanzbroschüren über Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und gemeinsame Werte. Eine solche Diagnose trägt die schlichte Überschrift, dass der Rädelsführer der Rochdale-Grooming-Bande das Gefängnis verlassen hat. Shabir Ahmed, ein pakistanischer Migrant, wurde im August 2012 wegen dreißig Fällen der Vergewaltigung von Kindern zu zweiundzwanzig Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nicht wegen einer Tat. Nicht wegen eines Augenblicks enthemmter Gewalt. Nicht wegen eines tragischen Irrtums. Dreißig Fälle. Dreißig Vergewaltigungen. Dreißig Mal stellte ein Gericht fest, dass Kinder ihrer Unversehrtheit beraubt worden waren. Kinder. Keine abstrakten Rechtsgüter. Keine statistischen Größen. Keine Fußnoten im Jahresbericht einer Strafvollzugsbehörde. Kinder, deren Leben in ein Vorher und ein Nachher zerbrochen wurde. Und nach weniger als vierzehn Jahren öffnet sich das Gefängnistor. Man nennt das Strafvollzug. Die Opfer nennen es vermutlich etwas anderes.

Die erstaunliche Bescheidenheit des Schmerzes

Der Schmerz besitzt eine schlechte Lobby. Er schreibt keine Gesetzeskommentare, hält keine Pressekonferenzen und verfügt über keine Pressestelle, die erklärt, weshalb lebenslange Traumata leider nicht mit der aktuellen Rechtslage vereinbar seien. Deshalb gewinnt fast immer die Verwaltung. Sie spricht in einem Dialekt, in dem das Grauen höflich verschwindet. Aus dreißig vergewaltigten Kindern wird ein Strafmaß. Aus einem Strafmaß wird eine Vollzugsdauer. Aus einer Vollzugsdauer wird ein Entlassungstermin. Und irgendwo zwischen Paragraph 1 und Anlage 7 verschwindet der Mensch vollständig aus den Akten. Das ist die größte Leistung moderner Bürokratie: Sie macht selbst das Entsetzlichste administrativ geräuschlos.

Der Rechtsstaat erklärt sich selbst für ausreichend

Selbstverständlich wird erklärt werden, dass alles rechtsstaatlich korrekt verlaufen sei. Das wird vermutlich sogar zutreffen. Nur verwechselt der Rechtsstaat bisweilen seine eigene Fehlerfreiheit mit moralischer Unfehlbarkeit. Zwischen beiden liegt jedoch ein Ozean. Gesetze können ordnungsgemäß angewandt und dennoch politisch fragwürdig sein. Verfahren können makellos ablaufen und trotzdem einen bitteren Nachgeschmack hinterlassen. Paragraphen besitzen keine Seele. Sie besitzen lediglich Geltung. Gerade deshalb müssen sie sich regelmäßig der Frage stellen lassen, ob sie noch jener Gerechtigkeit dienen, deren Namen sie so gern im Munde führen.

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Die Republik der Formulare

Die eigentliche Herrscherin westlicher Demokratien trägt weder Krone noch Uniform. Sie trägt einen Dienststempel. Sie regiert nicht durch Überzeugung, sondern durch Zuständigkeit. Sie spricht nicht von Schuld, sondern von Verfahren. Sie kennt keine Empörung, sondern lediglich Aktenzeichen. Wo der Bürger fragt, ob Gerechtigkeit geschehen sei, antwortet sie mit einer Verwaltungsvorschrift. Wo das Gewissen aufschreit, wird ein Formular nachgereicht. Die Bürokratie hat eine einzigartige Begabung entwickelt: Sie verwandelt jedes moralische Drama in eine Frage der korrekten Sachbearbeitung. Je monströser das Verbrechen, desto dicker der Ordner. Am Ende verschwindet das Kind zwischen Registerblatt C und Ablagefach 14.

Die ritualisierte Empörung

Nun beginnt wieder das vertraute Schauspiel. Politiker erklären sich tief betroffen. Tief betroffen ist in der politischen Sprache jene elegante Formulierung, die zuverlässig jede Verpflichtung ersetzt. Untersuchungskommissionen werden eingesetzt. Experten erläutern die Komplexität der Materie. Leitartikel warnen vor Vereinfachungen. Talkshows produzieren Betroffenheit in HD-Qualität. Nach einigen Wochen verschwindet alles im Archiv der öffentlichen Aufmerksamkeit, sorgfältig abgelegt zwischen der letzten »historischen Aufarbeitung« und der nächsten »schonungslosen Analyse«. Die politische Klasse hat das Perpetuum mobile entdeckt: Man produziert Betroffenheit aus Verantwortungslosigkeit und gewinnt daraus neue Betroffenheit.

Das Gedächtnis der Opfer kennt keine Haftverkürzung

Für den Täter endet die Haft mit einem Datum. Für die Opfer beginnt sie jeden Morgen neu. Der Staat besitzt Schlüssel für Gefängnistore, aber keinen für Erinnerungen. Kein Richter unterschreibt die Entlassung aus Albträumen. Keine Bewährungskommission entscheidet über das Ende von Panikattacken. Kein Gesetz kennt eine Vorschrift, nach der verlorene Kindheit zurückerstattet werden könnte. Während der Täter seine Strafe verbüßt hat, verbüßen die Opfer weiterhin die Folgen seiner Taten. Das Strafrecht beendet seine Zuständigkeit genau dort, wo das eigentliche Leid erst dauerhaft beginnt.

Die Moral im Wartezimmer

Die vielleicht bitterste Pointe besteht darin, dass nicht einmal mehr das Ungeheuerliche Empörung garantiert. Man hat gelernt, sich an nahezu alles zu gewöhnen. An Untersuchungsausschüsse. An Entschuldigungen. An institutionelles Versagen. An die stets verspätete Erkenntnis, dass Warnungen übersehen wurden. Die öffentliche Moral sitzt inzwischen im Wartezimmer der Bürokratie und zieht geduldig eine Nummer. Vielleicht wird sie irgendwann aufgerufen. Vielleicht auch nicht. Bis dahin erklärt irgendein Sprecher vor laufenden Kameras mit ruhiger Stimme, dass sämtliche Entscheidungen selbstverständlich im Einklang mit der geltenden Rechtslage getroffen worden seien. Ein Satz von vollkommener juristischer Korrektheit und beinahe vollkommener moralischer Leere.

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Die letzte Ironie

Früher musste Satire übertreiben, um die Absurdität der Wirklichkeit sichtbar zu machen. Heute genügt es oft, die Wirklichkeit wörtlich wiederzugeben. Ein Mann, der wegen dreißig Vergewaltigungen an Kindern verurteilt wurde, verlässt nach weniger als vierzehn Jahren das Gefängnis. Die Verwaltung arbeitet fehlerfrei. Die Formulare sind vollständig. Die Paragraphen wurden eingehalten. Die Pressemitteilung ist sauber formuliert. Nur eines bleibt ungeordnet: das Gerechtigkeitsempfinden einer Gesellschaft, die immer häufiger den Eindruck gewinnt, dass das Gesetz zwar seine Pflicht erfüllt, das Gewissen jedoch längst in den Ruhestand geschickt wurde.