Die Erfindung der Zuständigkeit

Es gehört zu den liebenswürdigsten Marotten moderner Politik, Zuständigkeiten dort zu erfinden, wo zuvor lediglich ein Grundgesetz und ein halbwegs funktionierender Rechtsstaat existierten. Was jahrzehntelang ohne Beauftragten auskam, wird plötzlich zur moralischen Notstandszone erklärt, die dringend eines eigens bestallten Hüters bedarf – eines Amtes, das weniger durch Notwendigkeit als durch symbolpolitischen Überschwang legitimiert ist. So entstand im Jahr 2022 der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, ein Posten, der den Eindruck vermittelt, als sei die Gleichberechtigung erst mit seiner Existenz denkbar geworden und nicht etwa bereits seit Inkrafttreten des Grundgesetzes verfassungsrechtlich garantiert.

Dass ausgerechnet eine Regierung, die sich gern auf institutionelle Kontinuität beruft, diesen Posten nicht stillschweigend entsorgte, sondern mit Sophie Koch neu besetzte, verleiht der Angelegenheit eine Note von tragikomischer Ironie. Der Übergang von Sven Lehmann zu Koch markiert dabei weniger einen politischen Wechsel als vielmehr die Fortsetzung eines Aktivismus mit staatlichem Briefkopf. Das Amt bleibt, unabhängig von der parteipolitischen Färbung, ein Instrument, das weniger verwaltet als vielmehr deutet, bewertet, einordnet – kurz: ein moralisches Ordnungsamt ohne klar umrissene Ordnung.

Die Ideologie im Dienstwagen

Die eigentümliche Dialektik dieses Amtes liegt darin, dass es sich gleichzeitig als Schutzinstanz und als politische Kampfposition inszeniert. Der Beauftragte – oder in diesem Fall die Beauftragte – wird nicht als neutraler Garant von Rechten wahrgenommen, sondern als Akteur in einem ideologischen Konfliktfeld. Wenn Sophie Koch öffentlich gegen Staatschefs wie Donald Trump, gegen Schriftstellerinnen wie J. K. Rowling oder gegen Feministinnen wie Alice Schwarzer polemisiert, dann verschwimmt die Grenze zwischen staatlicher Funktion und persönlicher Weltanschauung bis zur Unkenntlichkeit.

Es ist eine merkwürdige Vorstellung: Der Staat, verkörpert durch eine Beauftragte, die sich in öffentliche Feindmarkierungen vertieft, als wäre sie Moderatorin einer besonders gereizten Podiumsdiskussion. Die Regierung als moralische Instanz, die darüber befindet, wer „auf der richtigen Seite“ steht und wer nicht. Ein Amt, das sich weniger durch administrative Tätigkeit als durch rhetorische Intervention definiert, wirkt dabei wie ein Relikt aus Zeiten, in denen Gesinnung noch als offizielles Kriterium politischer Zuverlässigkeit galt.

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Das Grundgesetz als unzureichende Zumutung

Besonders aufschlussreich ist der implizite Vorwurf, das bestehende Verfassungsgefüge sei nicht ausreichend. Wenn gefordert wird, das Grundgesetz um spezifische Rechte „queerer Menschen“ zu erweitern, dann steht dahinter die Annahme, die universelle Garantie der Menschenwürde sei gewissermaßen nur eine vorläufige Lösung, eine Art Beta-Version der Gleichberechtigung. Der Gedanke, dass Grundrechte bewusst allgemein formuliert sind, um gerade keine partikularen Hierarchien zu etablieren, scheint in dieser Perspektive als unzureichend oder gar verdächtig.

Dabei liegt die Stärke des Grundgesetzes gerade in seiner Abstraktion: Es schützt den Menschen, nicht die jeweilige Identitätskategorie. Die Idee, diesen universellen Anspruch durch spezifische Ergänzungen zu präzisieren, läuft Gefahr, das Gegenteil zu erreichen – nämlich eine Fragmentierung der Rechtsordnung in immer feinere Gruppenansprüche. Die Gleichheit vor dem Gesetz würde so zur Gleichheit innerhalb der jeweils definierten Gruppe, ein Fortschritt, der sich bei näherer Betrachtung als Rückschritt entpuppt.

Die Kunst der Feindmarkierung

Ein weiteres Charakteristikum des Amtes ist die bemerkenswerte Lust an der Grenzziehung. Medien, die nicht den gewünschten Tonfall anschlagen, werden kurzerhand in ein „antidemokratisches Vorfeld“ einsortiert – eine Formulierung, die zugleich nebulös und maximal diskreditierend ist. Der Begriff funktioniert wie ein politisches Etikett, das weniger erklärt als vielmehr stigmatisiert.

Wenn eine Regierungsbeauftragte beginnt, journalistische Akteure auf diese Weise zu kategorisieren, dann stellt sich weniger die Frage nach der Richtigkeit des Vorwurfs als nach seiner Legitimität. Der Staat, der sich zum Schiedsrichter über die demokratische Gesinnung von Medien aufschwingt, begibt sich auf ein Terrain, das er aus guten Gründen lange gemieden hat. Die Meinungsfreiheit ist kein Schönwetterrecht, das nur für genehme Positionen gilt, sondern gerade für solche, die als störend oder unbequem empfunden werden.

Der Gradmesser, der sich selbst misst

Besonders elegant gerät die Argumentation dort, wo der Umgang mit queeren Menschen zum „Gradmesser für den Zustand der Demokratie“ erklärt wird. Ein solcher Satz besitzt jene suggestive Einfachheit, die komplexe Zusammenhänge auf eine einzige moralische Kennziffer reduziert. Demokratie wird damit zu einem Prüfverfahren, dessen Ergebnis bereits feststeht: Wer nicht zustimmt, fällt durch.

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Doch vielleicht liegt der eigentliche Gradmesser an anderer Stelle – nämlich im Umgang des Staates mit abweichenden Meinungen, mit Kritik, mit Dissens. Eine Demokratie, die sich ihrer selbst sicher ist, benötigt keine Beauftragten, die den Diskurs überwachen oder in erwünschte Bahnen lenken. Sie vertraut darauf, dass ihre Prinzipien stark genug sind, auch ohne permanente moralische Nachjustierung zu bestehen.

Die Überflüssigkeit als System

Am Ende bleibt ein Amt, das weniger Probleme löst als neue schafft, weniger integriert als polarisiert und weniger schützt als bewertet. Seine Existenz ist Ausdruck eines politischen Denkens, das Gleichberechtigung nicht mehr als gegeben voraussetzt, sondern als ständig zu verwaltendes Projekt begreift – ein Projekt, das ohne institutionelle Betreuung offenbar nicht lebensfähig erscheint.

Die eigentliche Pointe liegt darin, dass genau diese Institutionalisierung das untergräbt, was sie zu schützen vorgibt. Indem sie bestimmte Gruppen besonders hervorhebt, bestätigt sie implizit deren Sonderstatus. Indem sie Debatten moralisch auflädt, erschwert sie deren sachliche Führung. Und indem sie sich selbst als unverzichtbar darstellt, liefert sie den besten Beweis für ihre Überflüssigkeit.

So bleibt das Amt des Queer-Beauftragten ein Paradebeispiel moderner Symbolpolitik: gut gemeint, laut vertreten, institutionell verankert – und bei näherer Betrachtung vor allem eines: entbehrlich.

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