Die Rückkehr des Blasphemiegesetzes

– nur ohne diesen Namen

Politik liebt Definitionen. Sie hat ein beinahe poetisches Verhältnis zu ihnen: Sobald ein Problem groß genug geworden ist, dass man es nicht mehr ignorieren kann, beginnt der Staat damit, es sprachlich zu sortieren, zu katalogisieren und schließlich – mit der Gravitas eines Archivars im Staatsdienst – zu definieren. Der moderne Staat ist gewissermaßen ein Zoologe der Begriffe. Und so hat nun auch die britische Regierung beschlossen, den „antimuslimischen Hass“ offiziell zu definieren, vermutlich in der Hoffnung, dass sich gesellschaftliche Spannungen ähnlich verhalten wie Insekten: Wenn man sie korrekt etikettiert und in eine Vitrine steckt, hören sie vielleicht auf zu stechen. Das Vorhaben klingt zunächst harmlos, ja fast nobel. Wer wollte ernsthaft bestreiten, dass Gewalt, Belästigung oder pauschale Feindseligkeit gegen Menschen aufgrund ihrer Religion abzulehnen sind? In dieser Selbstverständlichkeit liegt jedoch bereits das rhetorische Fundament der politischen Architektur: Wer die Definition kritisiert, wirkt sofort verdächtig, als verteidige er die Feindseligkeit selbst. Ein geschickter Zug. Man könnte sagen: ein semantischer Doppelgriff – moralisch unanfechtbar, politisch jedoch äußerst praktisch.

Die feine Differenz zwischen Menschen und Ideen

Die Regierung betont selbstverständlich – mit jener beruhigenden Gelassenheit, die Politiker gewöhnlich an den Tag legen, wenn sie ahnen, dass ihre Worte später noch interessant werden könnten –, dass Kritik am Islam weiterhin erlaubt bleiben soll. Man dürfe Religionen verspotten, kritisieren, sogar respektlos darstellen. Das klingt zunächst wie ein kräftiger Schluck aus der Quelle der Aufklärung. Schließlich ist die Kritik von Ideen – auch religiösen – eine der Grundsäulen liberaler Gesellschaften. Doch hier beginnt die semantische Gymnastik: Denn während Menschen selbstverständlich Schutz vor Diskriminierung verdienen, sind Religionen in liberalen Demokratien traditionell nicht sakrosankt. Sie stehen im Wettbewerb der Weltanschauungen. Sie müssen Kritik, Spott und gelegentlich auch brutale intellektuelle Demontage aushalten – so wie jede andere Idee auch. Der entscheidende Punkt liegt jedoch darin, dass die Grenze zwischen Kritik an einer Religion und Feindseligkeit gegenüber ihren Anhängern politisch immer schwieriger zu ziehen ist. Je mehr Definitionen man dafür schafft, desto elastischer wird diese Grenze. Und elastische Grenzen sind im politischen Alltag erstaunlich dehnbar.

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Die seltsame Hierarchie der Empfindlichkeiten

Besonders pikant wird die Angelegenheit, wenn man einen Blick auf die statistische Kulisse wirft, vor der diese Definition eingeführt wird. Denn laut Regierungszahlen sind nicht Muslime, sondern Juden pro Kopf deutlich stärker von Hassverbrechen betroffen. Das ist eine nüchterne, unbequeme Realität – eine jener Tatsachen, die politische Narrative gelegentlich stören, weil sie sich nicht elegant in die Dramaturgie aktueller Debatten einfügen. Doch politische Symbolpolitik folgt selten einer streng mathematischen Logik. Sie folgt eher einer Mischung aus medialer Resonanz, moralischem Prestige und politischem Kalkül. Dass Muslime besonderen Schutz verdienen, steht außer Frage; die Frage ist vielmehr, warum bestimmte Formen von Feindseligkeit in immer feineren Kategorien politisch benannt werden, während andere in der öffentlichen Wahrnehmung zu einer Art statistischem Hintergrundrauschen werden. Der Staat wirkt dabei manchmal wie ein überforderter Dirigent, der versucht, eine kakophone Gesellschaft zu orchestrieren, indem er einzelnen Instrumenten besonders große Mikrofone hinstellt.

Vom Verschwinden der Islamophobie

Interessant ist auch die terminologische Evolution. Ursprünglich sprach man von „Islamophobie“, einem Begriff, der schon immer etwas problematisch war, weil er eine Kritik an einer Religion linguistisch in die Nähe einer irrationalen Angststörung rückte. Wer islamische Lehren kritisierte, konnte schnell als „phobisch“ gelten – eine elegante rhetorische Abkürzung vom Argument zur Diagnose. Nun weicht die Regierung auf „antimuslimische Feindseligkeit“ aus, was tatsächlich präziser klingt. Menschen sind schließlich keine Ideen, sondern Bürger. Doch auch hier bleibt die Frage, ob der Begriff in der Praxis wirklich so präzise verwendet werden wird, wie es seine Erfinder hoffen. Politische Begriffe haben eine bemerkenswerte Eigenschaft: Sie beginnen meist als chirurgische Instrumente und enden als Vorschlaghammer.

Der Staat als Empfindlichkeitsmanager

Die geplante Ernennung eines Sonderbeauftragten für antimuslimische Feindseligkeit passt perfekt in das Verwaltungsökosystem moderner Demokratien. Für jedes Problem gibt es eine Kommission, für jede Kommission eine Arbeitsgruppe, und für jede Arbeitsgruppe irgendwann einen Beauftragten. Der Staat entwickelt dabei eine erstaunliche Fähigkeit, gesellschaftliche Konflikte in Verwaltungsstrukturen zu übersetzen. Man könnte fast meinen, soziale Spannungen seien eine Art Rohstoff für neue Behördenposten. Natürlich erfüllt ein solcher Beauftragter auch reale Funktionen – Dialog mit Gemeinden, Sensibilisierung, Koordination. Doch gleichzeitig offenbart sich darin ein typisches Muster der politischen Moderne: Konflikte werden weniger gelöst als verwaltet. Der Staat wird zum Manager kollektiver Empfindlichkeiten, zum Schiedsrichter in einem permanenten Wettbewerb um moralische Aufmerksamkeit.

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Die Angst vor dem neuen Blasphemiegesetz

Die größte Sorge vieler Kritiker ist freilich subtiler. Sie fürchten nicht, dass morgen plötzlich ein offizielles Blasphemiegesetz eingeführt wird – zumindest nicht offen. Die Sorge ist vielmehr, dass sich eine kulturelle Atmosphäre entwickelt, in der Kritik am Islam zunehmend als gesellschaftlich riskant gilt. Nicht illegal, wohlgemerkt – aber problematisch genug, um Karrieren zu gefährden, Debatten zu dämpfen und öffentliche Diskussionen vorsichtiger zu machen. Liberale Gesellschaften funktionieren schließlich nicht nur durch Gesetze, sondern auch durch informelle Normen. Wenn der soziale Preis für bestimmte Meinungen steigt, wird ihre rechtliche Erlaubnis irgendwann nebensächlich. Die Geschichte der Meinungsfreiheit ist voll von solchen paradoxen Situationen: Man darf alles sagen, solange man bereit ist, den Preis zu zahlen.

Der politische Balanceakt

Premierminister Keir Starmer argumentiert, man dürfe nicht zulassen, dass internationale Konflikte – insbesondere im Nahen Osten – die britische Gesellschaft spalten. Das ist zweifellos ein legitimes Ziel. Doch die Ironie besteht darin, dass genau solche Maßnahmen oft selbst Teil dieser Spannung werden. Denn sobald der Staat beginnt, bestimmte Formen von Feindseligkeit besonders zu definieren und zu institutionalisieren, entsteht unweigerlich der Eindruck einer Hierarchie von Schutzwürdigkeit. Politik bewegt sich hier auf einem schmalen Grat: Einerseits muss sie Minderheiten schützen, andererseits darf sie nicht den Eindruck erwecken, dass bestimmte Weltanschauungen einen besonderen intellektuellen Schonraum genießen.

Die liberale Versuchung

Die eigentliche Herausforderung liberaler Demokratien liegt darin, zwei Prinzipien gleichzeitig zu verteidigen, die sich ständig gegenseitig irritieren: den Schutz von Menschen und die Freiheit, Ideen zu kritisieren. Sobald eines dieser Prinzipien absolut gesetzt wird, gerät das andere unter Druck. Zu viel Schutz – und die Debatte erstarrt. Zu viel Freiheit – und gesellschaftliche Minderheiten fühlen sich im Stich gelassen. Der politische Diskurs gleicht daher oft einem Balanceakt auf einem Seil, während unten ein Publikum steht, das sich bereits darüber streitet, ob das Seil überhaupt existiert.

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Am Ende bleibt die alte Frage

Am Ende stellt sich eine alte, fast schon philosophische Frage: Kann man gesellschaftliche Spannungen wirklich durch Definitionen entschärfen? Oder erzeugt jede neue Kategorie nur eine neue politische Arena, in der darüber gestritten wird, wer sie wie auslegt? Vielleicht ist der moderne Staat ein wenig wie ein Bibliothekar, der glaubt, ein chaotisches Universum durch immer präzisere Katalogkarten ordnen zu können. Die Gesellschaft jedoch liest selten nach den Regeln des Katalogs. Sie schreibt ihre eigenen Randnotizen – manchmal wütend, manchmal absurd, manchmal ironisch. Und gelegentlich, mit einem trockenen Lächeln, genau dort, wo die Definition am saubersten formuliert war.

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