WAR DA MAL WAS?
ÖSTERREICH UND SEINE JÜNGSTE VERGANGENHEIT
Vieles wurde schmerzhaft transparent, als es 1986 darum ging einen Präsidenten dieses Landes zu wählen. Der Umgang mit der Vergangenheit und die Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus in Österreich spielten dabei eine große Rolle.
In dieser Auseinandersetzung, ging es aber nicht darum den Antisemitismus zurückzuweisen, sondern den Vorwurf des Antisemitismus. Waldheim sei hier nur erwähnt als Synonym für eine österreichische Geisteshaltung.
Politik, also auch Gesellschaftspolitik, im eigentlichen Sinne als Auseinandersetzung über öffentliche Angelegenheiten, findet spätestens seit diesem Zeitpunkt nur noch statt wenn man bereit ist Werbekonzepte als politische Strategie zu akzeptieren.
Wie dies alles begann und wie es dazu kommen konnte, wird etwas klarer, wenn man auf die Entstehung der 2. Republik, und den damit zu erwartenden Umgang mit der eigenen Vergangenheit zurückblickt.
So ist in der Regierungserklärung vom 27. April 1945 zu lesen: „Jene freilich, die nur aus Willensschwäche, infolge ihrer wirtschaftlichen Lage, aus zwingenden öffentlichen Rücksichten, wider innere Überzeugung und ohne an den Verbrechen der Faschisten teilzuhaben, mitgegangen sind, sollen in die Gemeinschaft des Volkes zurückkehren und haben somit nichts zu befürchten”. – Die Fragen die sich hier auftun, etwa, welche „zwingenden öffentlichen Rücksichten” kann es geben Nationalsozialist zu werden?, oder ob die „Verbrechen der Faschisten” ohne der Masse der „Willensschwachen” überhaupt möglich gewesen wären? sind müßig hier gestellt zu werden. Hier zählt einzig das Resultat das zur Maxime der nächsten Jahrzehnte wurde, und auch heute noch einen breiten gesellschaftlichen Konsens trägt, weit breiter, als er diesem Lande gut tut: kurz, ein Volk pardonierte sich selbst. Zurückkehren in die Gemeinschaft sollten jene, die eben viele aus dieser Gemeinschaft vertrieben hatten. Jene die vertrieben wurden, erhielten keine Einladung.
Somit wäre es einmal interessant, die zwei Eckpunkte der österreichischen „Vergangenheitsbewältigung”, die Entnazifizierung der 40er Jahre mit den Entschädigungen – ich will hier nicht tiefer darauf eingehen ob dies möglich ist – der 90er Jahre zu vergleichen.
Hier stößt man auf zwei typische Verfahren wie sie einerseits unterschiedlicher nicht sein könnten, von ihrer inneren Logik und Verwurzeltheit in der Geschichte der 2. j Republik, andererseits nicht österreichischer sein könnten. Typisch für eine Gesellschaft, die Opfer und Täter nicht klar trennen kann, und selbst in den Tätern, so sie „bloß” Mitläufer waren, und nicht den leider zu Berühmtheit gewordenen Graff’schen Täterbegriff erfüllen, Opfer sieht.
Es gab rund 536.000 registrierte österreichische Mitglieder in der NSDAP. Rechnet man noch Ehe- oder Lebenspartner und Familienangehörige in deren Einflussbereich ein, so kommt man auf eine Zahl von weit über I .000.000 Menschen. Nie vergessen darf man dabei, dass es sich, und hier haben sich die Betrachtungsweisen weit weniger geändert als nötig, um „Wahlberechtigte” handelt, also eine Anzahl von Menschen die ca. 40 Mandate im Nationalrat vergibt.
Im öffentlichen Dienst beispielsweise wurden nur 703 höhere Beamte entlassen. Alle anderen hatten vermutlich „zwingende öffentliche Rücksichten” einzuhalten gehabt. (Nur zur Erinnerung, die österreichischen Beamten hatten innerhalb von 27 Jahren bis zu 5 Treuegelöbnisse zu leisten – was sie in ihrer überwiegenden Mehrzahl auch taten) Bereits am l. April 1948 galten nur noch 42. 000 Österreicher als belastet. 1949 durften die ehemaligen (?) Nationalsozialisten wieder wählen, die VDU durfte kandidieren und erreichte 16 Mandate, also etwa 10% der Wählerstimmen.
Sieht man die Entnazifizierung nicht als einen Prozess der Österreich von den Nazis reinigt, sondern als einen Prozess der die Nazis reinigt, so darf sie als durchaus geglückt bezeichnet werden.
Betrachtet man nun den Umgang mit den Opfern (Hier sein nur die Toten erwähnt: 2.700 Österreicher wurden zum Tode verurteilt und hingerichtet – ihnen ist der milde Umgang mit Österreich auf der Moskauer Konferenz 1943 zu verdanken – über 81.000 Österreicher, davon ca. 65.000 Juden, wurden in Konzentrationslager, 16.000 in Gefängnissen, vorwiegend in Gestapohaft ermordet.)
Wie ging die junge Republik mit den Opfern um. Vorerst gab es einmal 2 Klassen von Opfern. Jene, welche in der Wehrmacht zu Tode kamen, und die oben erwähnten. Die Einteilung war einfach und brutal. Angehörige von Wehrmachtsopfern waren von der Erbschaftssteuer befreit, jene von KZ-Opfern erhielten einen Freibetrag von 30.000 öS. Dienstzeiten in der Wehrmacht wurden als Pensionsanspruch anerkannt, Emigrationszeiten erst 1967. Man hört hier wieder das bekannte Figl-Wort von den Klubsessel mit.
Ein Beispiel: Der SS-Obersturmbannführer Reder erhielt die Österreichische Staatsbürgerschaft (die er vor dem „Anschluss” freiwillig abgelegt hatte) 1955 per Bescheid des oberösterreichischen Landeshauptmannes Gleissner, also noch während seiner Inhaftierung wegen Kriegsverbrechen, wieder. Das Gros der Emigranten musste froh sein, dies überhaupt noch zu erleben, noch seltener, die Möglichkeit eine Pension zu beziehen, eine Pension die der Obersturmbannführer selbstverständlich zuerkannt bekam. Somit konnte man sich als NS-Opfer eigentlich nur wünschen mit SS-Kriegsverbrechern gleichgestellt zu werden.
Eine derartige, schizophrene Betrachtungsweise von Opfern und Tätern konnte nur durch eine klare Trennung von Krieg und Nationalsozialismus entstehen. Kriegsopfer sind wir alle, oft genug wird im größten Kleinformat der Welt danach gefragt, was denn eigentlich mit einer Entschädigung für die Luftangriffe durch die Alliierten sei (freilich in Form von Leserbriefen, da sei Cato vor)
Hier muss auch wieder daran erinnert werden, dass Österreich nur 8,5% der Bevölkerung des III. Reiches stellte aber ca. die Hälfte der 6.000.000 ermordeten Juden auf die Befehlsgewalt von Österreichern zurückgeht. Erwähnt seien hier nur Ernst Kaltenbrunner, Chef der Gestapo, Seys-Inquart, in Holland, Franz Stangl, der Kommandant von Treblinka, Karl Fritsch, Kommandant von Flossenbürg, Burger und Seidl, die Kommandanten von Theresienstadt, Odilo Globocnik, Gauleiter von Wien, später verantwortlich für die Lager von Treblinka, Sobibor und Beizec und auch die Herrscher der Ghettos von Warschau (Sommern-Frankenegg), Wilna (Franz Murer) und Riga (Eduard Roschmann). Nicht zu vergessen ihr oberster Chef Adolf Eichmann. 47 Konzentrationslager standen auf dem Territorium dieser Republik.
Vor diesem Hintergrund befriedigende Antworten zu finden erscheint schwer. Österreich agiert hier über weite Strecken wie der Kandidat des Jahres 1986. Zugegeben wird nur, was unmöglich abzustreiten ist, und wenn es eben gar nicht anders geht, zieht man auch die Konsequenzen daraus.
Posted: Januar 23rd, 2011 | Author: OMG | Filed under: Randnotizen | No Comments » -->






