Es gibt Sätze, die sind so lang, dass man sich beim Lesen fragt, ob man nicht unterwegs die Staatsform gewechselt hat. Einer dieser Sätze steht im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz, und während man noch versucht, das Verb im Nebensatz Nummer sieben zu finden, hat sich die Demokratie bereits leise in eine pädagogisch betreute Veranstaltung verwandelt. „Unumkehrbar angelegte rechtliche Gefährdung künftiger Freiheit“ – das klingt nicht nur wie ein sprachlicher Härtetest für Studierende im ersten Semester, sondern wie der feierliche Akt, mit dem aus politischer Gestaltungsfreiheit eine juristisch beaufsichtigte Restgröße wird. Freiheit, so lernt man, ist kein Zustand mehr, sondern ein Budget, und Budgets verwaltet man bekanntlich nicht demokratisch-chaotisch, sondern ordentlich, vorzugsweise mit Rechenschieber, Gutachten und dem beruhigenden Tonfall von Erwachsenen, die wissen, was gut für uns ist. Dass dabei aus Richtern faktisch Kuratoren der Zukunft werden, wird nicht als Problem, sondern als logische Konsequenz einer Zeit präsentiert, in der alles, was messbar ist, auch justiziabel sein muss – selbst das noch ungeborene Freiheitsgefühl der Enkel.
Das CO2 als juristische Erbsünde
Das Kohlendioxid, früher ein eher unscheinbares Molekül mit bescheidener Karriere in Chemiebüchern und Limonaden, hat es geschafft, zur metaphysischen Größe des Verfassungsrechts aufzusteigen. Es ist nicht mehr bloß Gas, es ist Schuld, Hypothek, Erbsünde. Jede emittierte Tonne wird zur moralisch aufgeladenen Münze, die wir aus dem Tresor der Zukunft stehlen. Das Gericht spricht vom „Restbudget“, und plötzlich klingt das Klima wie ein Sparkonto, das von einer besonders strengen Filialleitung überwacht wird: Jeder Atemzug ein möglicher Dispokredit, jede Autofahrt ein Griff in fremdes Vermögen. Der Clou liegt in der Umkehrung des Freiheitsbegriffs: Nicht mehr der Staat muss begründen, warum er Freiheit einschränkt, sondern der Bürger muss sich rechtfertigen, warum er sie heute noch nutzt. Freiheit wird prophylaktisch rationiert, um morgen nicht allzu schmerzhaft amputiert werden zu müssen. Dass dies alles in einer Sprache geschieht, die selbst hartgesottene Verwaltungsrichter an die Grenzen ihrer Aufmerksamkeit führt, hat fast schon satirische Qualität – als hätte man die Zumutung bewusst in Syntax gegossen.
Zukunft als Rechtsgut und andere Zeitreisen
Die eigentliche Innovation dieses Urteils ist weniger der Klimaschutz als die Zeitmaschine, die es implizit installiert. Richter urteilen nicht mehr nur über vergangene oder gegenwärtige Konflikte, sondern über hypothetische Freiheitslagen in Jahrzehnten, deren technische, soziale und kulturelle Bedingungen wir nur erahnen können. Das Gericht weiß erstaunlich genau, dass die Freiheit der Zukunft gefährdet ist, wenn wir uns heute nicht einschränken, und zugleich erstaunlich wenig darüber, wie diese Freiheit konkret aussehen wird. Aber Ungewissheit ist kein Hinderungsgrund, wenn man sie verfassungsrechtlich adeln kann. Die Zukunft wird zum Rechtsgut, und wer wollte schon gegen die Zukunft sein? So entsteht eine eigentümliche Immunisierung gegen Kritik: Wer widerspricht, steht nicht mehr politisch anders, sondern moralisch rückständig da, als jemand, der den Kindern das Fahrrad wegnimmt, bevor sie es überhaupt geschenkt bekommen haben. Dass Demokratie traditionell davon lebt, dass unterschiedliche Vorstellungen von Zukunft miteinander ringen, wirkt in diesem Setting fast anachronistisch – ein nostalgisches Hobby aus der Zeit, als Parlamente noch Entscheidungen trafen, statt Emissionskurven zu exekutieren.
Freiheit unter Vorbehalt
Besonders kunstvoll ist die Dialektik, mit der Freiheit gleichzeitig beschworen und suspendiert wird. Ja, heißt es sinngemäß, irgendwann müsse der CO2-relevante Freiheitsgebrauch ohnehin „im Wesentlichen unterbunden“ werden. Das klingt schon so sanft, dass man die Unterbindung kaum spürt, fast wie ein Wellnessprogramm für Grundrechte. Nur jetzt bitte nicht zu schnell, denn sonst könnten die Menschen leiden. Freiheit wird hier wie ein Patient behandelt, der zwar operiert werden muss, aber bitte mit ausreichend Vorlauf, damit er sich mental darauf einstellen kann. Dass der Operationsplan selbst nicht demokratisch ausgehandelt, sondern richterlich vorgezeichnet wird, erscheint als notwendiger Akt der Fürsorge. Die Pointe ist bitter und komisch zugleich: Um die Freiheit zu retten, wird sie in eine Phase der präventiven Bewährung entlassen. Sie darf noch existieren, aber nur unter strenger Beobachtung und mit der Aussicht auf baldige Einschränkung – ein Grundrecht auf Zeit, verlängerbar bei guter Führung und technologischem Fortschritt.
Die sanfte Tyrannei der Vernunft
Man könnte all dies als Triumph der Vernunft feiern, als Sieg der Wissenschaft über den Populismus, der Zahlen über Gefühle stellt. Und doch haftet dieser neuen richterlichen Vernunftherrschaft etwas Unheimliches an. Sie ist sanft, wohlmeinend, geschniegelt in Fußnoten und Randnummern, und gerade deshalb schwer angreifbar. Wer möchte schon gegen die Rettung des Klimas polemisieren, ohne als Karikatur eines rücksichtslosen Egoisten zu enden? Die Ironie liegt darin, dass ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht, Hüter der Freiheit gegen staatliche Übergriffe, nun selbst zum Architekten eines Systems wird, in dem Freiheit primär als Risiko betrachtet wird, das gemanagt werden muss. Es ist eine Regierung der Richter, die nicht herrscht, sondern erzieht, nicht befiehlt, sondern erklärt – und gerade dadurch eine Macht entfaltet, die tiefer greift als manches Gesetz. Vielleicht wird man später einmal sagen, es sei notwendig gewesen. Vielleicht auch, dass hier der Moment lag, in dem die Demokratie beschloss, sich selbst unter Artenschutz zu stellen. Bis dahin bleibt uns immerhin der Humor: das befreiende Lachen darüber, dass unsere Grundrechte jetzt klimaneutral sind – zertifiziert, versteht sich, vom höchsten Gericht.