Es gehört zu den merkwürdigsten Umdeutungen unserer Zeit, dass ausgerechnet jene Rechte, die den Staat zähmen sollen, heute von eben diesem Staat wie Saisonware behandelt werden: heute im Angebot, morgen vergriffen, übermorgen nur noch in Sondergrößen. Grundrechte – das war einmal der trockene, fast spröde Kern des Verfassungsversprechens – sind keine Leckerlis für staatsbürgerliches Wohlverhalten. Sie sind keine Bonuspunktekarte für linientreue Konsumenten demokratischer Rituale. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass der Staat überhaupt ein Rechtsstaat sein kann, und erst auf diesem Fundament erhebt sich, etwas wackelig, aber immerhin, die Demokratie. Wer das umdreht, wer Grundrechte als konditionale Zugabe versteht, hat entweder nicht zugehört oder zu gut verstanden – und sich entschieden, es bequemer zu finden, wenn der Bürger bittet, statt selbstbewusst zu fordern.
Vor fünfzehn Jahren stand ein Mann im Plenarsaal des Deutscher Bundestag, der in weltanschaulichen Fragen gewiss nicht jedermanns Lieblingsgast war: Papst Benedikt XVI.. Er sprach, in seiner gewohnt professoralen Nüchternheit, über Recht und Gerechtigkeit, über die Grenzen der Mehrheitsmacht, über das Naturrecht, das man heute nur noch im Antiquariat der politischen Philosophie vermutet. Und er sagte – man höre und staune – nichts Revolutionäres, sondern etwas geradezu Selbstverständliches: Dass der Rechtsstaat nicht aus der Willkür der Mehrheit entsteht, sondern aus der Anerkennung vorstaatlicher Rechte des Menschen. Die Reaktionen vieler Abgeordneter jedoch schwankten zwischen betretenem Schweigen, demonstrativem Desinteresse und jenem höflichen Applaus, mit dem man auch eine Schulaufführung bedenkt, deren Text man akustisch verpasst hat. Man sah in Gesichter, die entweder nichts verstanden hatten oder nichts verstehen wollten – beides keine beruhigenden Optionen für ein Parlament.
Die Pandemie als Stresstest und Offenbarungseid
Dann kam die Pandemie, und mit ihr der große Ausnahmezustand, der sich als neue Normalität kostümierte. Plötzlich waren Grundrechte biegsam wie Gummi und dehnbar wie ein Begriff in einer Koalitionsvereinbarung. Versammlungsfreiheit? Temporär ausgesetzt. Berufsfreiheit? Situativ interpretierbar. Bildung? Optional. Bewegungsfreiheit? Nur mit triftigem Grund – wobei „triftig“ eine bemerkenswerte Karriere vom juristischen Terminus zum moralischen Totschlagargument machte. Man nahm uns nicht nur Rechte, man nahm uns auch die Selbstverständlichkeit, sie als unantastbar zu begreifen. Und das geschah nicht im finsteren Hinterzimmer eines autoritären Regimes, sondern unter dem freundlichen Neonlicht parlamentarischer Beschlussfassungen, flankiert von Talkshows, in denen „alternativlos“ das Wort des Jahres hätte werden müssen.
Natürlich war die Lage komplex, natürlich gab es Unsicherheiten, natürlich musste gehandelt werden – das sind die liturgischen Formeln jeder Krisenrhetorik. Doch was auffiel, war die erstaunliche Leichtfertigkeit, mit der man bereit war, die Architektur des Rechtsstaats als variable Kulisse zu behandeln. Wer damals darauf hinwies, dass Grundrechte gerade in der Krise gelten müssen, wurde nicht selten behandelt wie ein Querulant auf einer Gartenparty: störend, unpassend, irgendwie peinlich. Dass man nach einer derart massiven Intervention in Freiheitsrechte nicht einfach zur Tagesordnung übergehen kann, ohne das Verhältnis von Staat und Bürger neu zu vermessen, scheint bis heute eine unbequeme Zumutung zu sein.
Die Volksvertreter und das Gedächtnis der Macht
Es war, als habe ein beträchtlicher Teil der sogenannten Volksvertreter die Rede von einst entweder verdrängt oder als exotische Randnotiz abgeheftet. Denn wer Grundrechte als Voraussetzungen des Staates begreift, wird sie nicht wie eine Verwaltungsverordnung behandeln, die man bei Bedarf anpasst. Und doch geschah genau das. Man gewöhnte sich an die Vorstellung, dass Rechte gewährt und entzogen werden können, je nach Infektionslage, Modellrechnung oder politischem Opportunitätsfenster. Die Pointe ist bitter: Wer Rechte gewährt, setzt sich selbst an die Stelle dessen, der sie eigentlich nur zu achten hat.
Besonders unerquicklich wird es, wenn jene, die am eifrigsten Einschränkungen forderten, heute wieder mit staatsmännischer Gravitas von Freiheit sprechen. Wie soll man einem politischen Akteur Glauben schenken, der gestern noch die Parole „2G am Arbeitsplatz“ ausgab – eine Forderung, die faktisch Millionen Menschen unter Generalverdacht stellte? Wie soll man einem Kanzlerkandidaten wie Friedrich Merz Vertrauen entgegenbringen, wenn er in der Stunde der Angst eher zur Ausgrenzung als zur Mäßigung neigte? Man kann politische Positionen ändern, gewiss. Aber Vertrauen ist kein Lichtschalter. Es ist ein zartes Pflänzchen, das nicht gedeiht, wenn man es zuvor mit Verordnungen planiert hat.
Kinder, Masken und das moralische Hochamt
Und dann sind da die Kinder. Die vielleicht unerquicklichste Episode dieser Jahre war der pädagogische Feldversuch im Namen der Sicherheit. Masken im Unterricht, Schulschließungen, Isolation, Testregime – alles präsentiert als alternativlose Fürsorge. Wer es wagte, die Verhältnismäßigkeit zu hinterfragen, wurde schnell in die Nähe von Verantwortungslosigkeit gerückt. Doch wie glaubwürdig ist der nachträgliche Appell an den Kinderschutz aus Mündern, die monatelang Bildung zur Nebensache erklärten? Wie überzeugend klingt das Pathos, wenn man weiß, dass junge Menschen in einer Phase existenzieller Entwicklung zu Statisten einer politischen Symbolik wurden?
Man kann Maßnahmen im Nachhinein als Irrtum bewerten, man kann aus Fehlern lernen – das wäre staatsmännische Größe. Was jedoch irritiert, ist die Selbstgewissheit, mit der man bis heute behauptet, alles sei „im Großen und Ganzen richtig“ gewesen. Wer Kinder isoliert, ihnen Angst einimpft, soziale Kontakte beschneidet und zugleich die langfristigen Folgen kleinredet, sollte zumindest Demut zeigen. Stattdessen erleben wir oft eine Mischung aus Rechtfertigungsrhetorik und moralischer Überheblichkeit, die jede ernsthafte Aufarbeitung im Keim erstickt.
Demokratie ohne Gedächtnis
Das eigentliche Problem liegt tiefer. Eine Demokratie, die vergisst, dass sie auf vorstaatlichen Rechten beruht, verwandelt sich schleichend in eine Mehrheitsmaschine. Heute trifft es die eine Gruppe, morgen die andere; stets im Namen des Guten, des Notwendigen, des Verantwortlichen. Doch wenn Grundrechte zu disponiblen Größen werden, verlieren sie ihren Charakter als Bollwerk gegen Macht. Dann sind sie keine Grenze mehr, sondern ein Verhandlungsposten.
Das Bittere ist nicht, dass Politik Fehler macht – das ist menschlich. Das Bittere ist die Selbstverständlichkeit, mit der man die Grenze zwischen Schutz und Bevormundung überschritt und anschließend so tat, als sei nichts geschehen. Wer Grundrechte als Gnadenakt begreift, hat den Kern des Rechtsstaats verfehlt. Und wer glaubt, man könne dieses Missverständnis folgenlos in die nächste Legislaturperiode hinüberretten, unterschätzt das Gedächtnis jener Bürger, die sehr wohl bemerkt haben, wie schnell aus unveräußerlichen Rechten widerrufliche Privilegien wurden.
Vielleicht wäre es an der Zeit, sich erneut – und diesmal wirklich – mit jener unbequemen Einsicht auseinanderzusetzen, dass der Staat nicht der Schöpfer, sondern der Adressat der Grundrechte ist. Dass er nicht großzügig verteilt, sondern demütig zu achten hat. Und dass Demokratie ohne diese Demut zwar laut sein kann, geschäftig, moralisch aufgeladen – aber innerlich hohl. Ein Rechtsstaat, der seine Voraussetzungen vergisst, steht irgendwann ohne Fundament da. Und dann hilft auch kein noch so eindrucksvolles Plenarprotokoll mehr, um die Risse zu kaschieren.