Es gibt in der politischen Landschaft ja immer wieder diese Phasen, in denen man sich fragt, ob die Demokratie vielleicht einfach ein bisschen zu… demokratisch geworden ist. Zu viele Wähler, zu viele Meinungen, zu viele dieser unerquicklich knarzenden Wahlurnen, in die Menschen Dinge hineinwerfen, die sich anschließend als „Volkswille“ gerieren. Wie unerquicklich unplanbar! Und so reift – leise, beinahe botanisch – eine Strategie heran, die sich nicht mit der mühsamen Grobschlächtigkeit parlamentarischer Mehrheiten aufhält, sondern die feinmechanische Präzision der Gerichtssäle entdeckt hat: Wenn das Volk widerspenstig ist, dann klagt man eben. Nicht gegen das Volk natürlich, das wäre unerquicklich offenherzig, sondern im Namen desselben. Aus der sogenannten Zivilgesellschaft, jenem wunderbaren Wort, das so klingt, als habe man es in einer Mischung aus Räucherstäbchen und Drittmittelantrag destilliert.
Man stelle sich das vor: Während draußen noch Wahlkampfplakate verwittern und Parteiprogramme ungelesen in den Papiercontainern der Geschichte landen, schreitet drinnen bereits die Zukunft zur Tat – im Talar. Richter werden zu den eigentlichen Dramaturgen des Politischen, und die Verfassung mutiert von einem Rahmen zu einer Art Schweizer Taschenmesser für ambitionierte Weltverbesserer mit juristischer Zusatzqualifikation. Es ist ein Triumph der Geduld über die Mehrheit, der Fußnote über die Festhalle, der Klageschrift über das Wahlprogramm.
Die Eleganz der Umgehung
Denn was ist schon eine Wahl? Eine unappetitliche Veranstaltung mit Würstchenständen, regionalem Kleinmut und Menschen, die ernsthaft glauben, ihre Stimme sei gleich viel wert wie die eines habilitierten Normauslegers. Nein, wer wirklich gestalten will, setzt nicht auf das flüchtige Vertrauen von Millionen, sondern auf die belastbare Überzeugungskraft eines gut formulierten Schriftsatzes. Strategische Klagen – das klingt nach Schach, nicht nach Stammtisch. Nach Endspiel, nicht nach Bierdeckel.
Hier zeigt sich die geradezu aristokratische Eleganz dieser Methode: Man muss gar nicht mehr alle überzeugen. Es reicht, die richtigen Fragen so lange vor die richtigen Gerichte zu tragen, bis aus Politik Rechtsauslegung geworden ist. Und Rechtsauslegung hat bekanntlich diesen beruhigenden Tonfall des Unvermeidlichen. Niemand sagt mehr: „Wir wollten das so.“ Stattdessen heißt es: „Das Gericht hat entschieden.“ Welch herrliche Entlastung! Verantwortung wird zur Durchreiche, und die Demokratie bekommt eine Art juristischen Treuhänder.
Natürlich wird man einwenden, Gerichte seien doch unabhängig. Aber genau darin liegt ja der Charme: Wer könnte etwas gegen Entscheidungen haben, die nicht politisch sind, sondern nur – nun ja – politisch wirken? Es ist die hohe Kunst der Transformation: Aus einer gesellschaftlichen Forderung wird ein Rechtsanspruch, aus einem Wunsch eine Verpflichtung, aus einer Debatte eine Vollstreckungsfrage.
Die Zivilgesellschaft als moralische Großbank
Die „Zivilgesellschaft“ spielt dabei die Rolle einer moralischen Großbank, die unbegrenzt Kredit vergibt – allerdings ausschließlich in der Währung der Dringlichkeit. Wer sich auf sie beruft, hat selten Zeit für langwierige parlamentarische Verfahren. Die Welt brennt schließlich immer irgendwo, und wer wollte angesichts dessen noch mit Ausschusssitzungen kokettieren?
So entstehen Bündnisse, Initiativen, Netzwerke, deren Namen so klingen, als habe man sie in einem Workshop mit Sitzsäcken und fair gehandeltem Filterkaffee erdacht. Sie treten auf mit der gravitätischen Selbstverständlichkeit einer Instanz, die sich selbst ermächtigt hat, für das Allgemeine zu sprechen. Und tatsächlich: Der Begriff „strategische Klage“ besitzt einen Hauch von Feldherrnhügel. Man kämpft nicht mehr Wahlkreis gegen Wahlkreis, sondern Präzedenzfall gegen Präzedenzfall.
Der Bürger, einst gedacht als störrischer Souverän, wird dabei zum dankbaren Statisten. Man klagt für ihn, oft ohne dass er es bemerkt – was ihm wiederum die lästige Mühe erspart, sich selbst eine Meinung bilden zu müssen. Eine Dienstleistungsgesellschaft im besten Sinne.
Der Richter als heimlicher Gesetzgeber
Nun ist der Richter traditionell ein eher zurückhaltender Mensch. Er liebt Akten, Systematik und das beruhigende Rascheln von Paragraphen. Doch unter den richtigen historischen Bedingungen kann selbst der zurückhaltendste Jurist in die Rolle eines diskreten Architekten gesellschaftlicher Großprojekte hineinwachsen. Nicht aus Eitelkeit, versteht sich – sondern aus Pflichtgefühl. Immer aus Pflichtgefühl.
Und so verschiebt sich, kaum merklich, die Statik des Politischen. Parlamente debattieren, Regierungen lavieren, aber die eigentlichen Schneisen werden dort geschlagen, wo Urteile mit jener majestätischen Endgültigkeit verkündet werden, die keinen Widerspruch duldet außer dem nächsten Verfahren. Man könnte sagen: Die Demokratie bleibt erhalten, nur wird sie ein wenig… nachjustiert. Wie ein Gemälde, das man nicht übermalt, sondern restauriert – allerdings so gründlich, dass am Ende eine leicht andere Epoche hindurchschimmert.
Der Clou dabei ist die Asymmetrie: Eine Wahl kann man verlieren, ein Urteil steht erst einmal. Es ist Politik mit eingebauter Haltbarkeitsgarantie.
Die Pädagogik des Rechtswegs
Freilich erfüllt die Richterrepublik – nennen wir sie zärtlich so, ohne gleich staatsrechtliche Schnappatmung zu bekommen – auch eine wichtige erzieherische Funktion. Sie bringt der Gesellschaft bei, dass nicht jede Mehrheit automatisch recht hat. Eine durchaus tröstliche Botschaft, vor allem für Minderheiten aller Art, einschließlich jener, die sich selbst zu solchen erklären.
Gleichzeitig entsteht eine neue politische Grammatik: Man spricht weniger darüber, was gewollt ist, sondern darüber, was einklagbar sein könnte. Visionen werden zu Gutachten, Utopien zu Normenkontrollen. Das hat etwas wunderbar Entdramatisierendes. Revolution? Nein danke, wir hätten gern eine einstweilige Verfügung.
Doch Vorsicht: Wo alles zur Rechtsfrage wird, droht das Politische zu verlernen, wie man Kompromisse schließt. Warum noch mühsam verhandeln, wenn ein Urteil den gordischen Knoten mit einem Federstrich durchtrennt? Der Preis dieser Effizienz könnte allerdings eine gewisse Entwöhnung vom Dissens sein – jenem unerquicklich lauten Herzschlag jeder lebendigen Demokratie.
Die Ironie der letzten Instanz
Und hier liegt die feine, fast schon literarische Ironie dieser Entwicklung: Ausgerechnet jene Strategie, die oft im Namen der Offenheit, der Teilhabe und der historischen Notwendigkeit vorgetragen wird, vertraut am Ende auf eine Institution, die gerade durch ihre Unnahbarkeit wirkt. Richter werden nicht gewählt, sie kandidieren nicht auf Marktplätzen, und niemand verteilt Kugelschreiber mit ihrem Konterfei.
Vielleicht ist das die eigentliche Pointe: Die Richterrepublik ist kein Putsch, kein Umsturz, kein nächtlicher Staatsstreich. Sie ist eine Verschiebung der Gewichte, höflich, legalistisch und begleitet vom dezenten Klang fallender Hämmer. Kein Donnerschlag – eher ein Dauerregen aus Entscheidungen.
Man könnte das beklagen. Man könnte es feiern. Wahrscheinlich wird man, wie so oft, beides zugleich tun. Denn während die einen darin die Rettung vor der Tyrannei der Mehrheit erkennen, wittern andere eine sanfte Entmündigung des Souveräns. Zwischen diesen Polen bewegt sich das Schauspiel weiter, geschniegelt in Robe und Paragraph.
Und vielleicht – das sei mit einem letzten augenzwinkernden Verdacht gesagt – ist die Richterrepublik gar kein Ziel, sondern nur ein Symptom. Ein Zeichen dafür, dass moderne Gesellschaften die Unordnung der Politik immer schwerer ertragen und sich nach der Autorität des Ausgelegten sehnen. Nach Entscheidungen, die nicht nur gelten, sondern wirken, als hätten sie nie anders sein können.
Bis dahin bleibt uns das beruhigende Wissen: Sollte die Demokratie einmal wieder allzu unberechenbar werden, steht irgendwo bereits eine Klage bereit. Man weiß ja nie.