Es beginnt, wie alle großen Fortschrittserzählungen beginnen: mit dem festen Willen, die Demokratie zu schützen, notfalls vor sich selbst. Das Deutsche Justizministerium plant den Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung. Ein Satz, so unschuldig geschniegelt, dass er beinahe wie eine Pressemitteilung aus einem Paralleluniversum klingt, in dem Macht stets nur geliehen, niemals missbraucht wird, und staatliche Institutionen grundsätzlich die Weisheit eines platonischen Philosophenkönigs besitzen. Dass als Volksverhetzung gilt, was die dem Ministerium unterstellte Justiz definiert, ist dabei kein Schönheitsfehler, sondern der eigentliche Clou: Der Rechtsstaat beweist hier seine Fähigkeit zur Selbstbefruchtung. Er erzeugt das Vergehen, benennt es, verfolgt es und zieht daraus die Konsequenzen, alles aus einer Hand, effizient, nachhaltig, demokratiefördernd. Schachmatt, demokratiegläubiger Rechtsstaat Normie, möchte man sagen, während irgendwo im Hintergrund Montesquieu leise hustet und seine Gewaltenteilung noch einmal nachzählt.
Die Moral als Verwaltungsakt
Volksverhetzung ist ein faszinierender Begriff, weil er eine moralische Empörung in ein juristisch handhabbares Format presst. Was früher der wütende Dorfrichter mit hochrotem Kopf und erhobenem Zeigefinger erledigte, übernimmt heute die fein austarierte Maschinerie staatlicher Moralverwaltung. Der Clou besteht darin, dass Moral dabei nicht mehr verhandelt, sondern verordnet wird. Die Justiz, weisungsgebunden, neutral, selbstverständlich frei von politischen Strömungen, entscheidet, welche Worte, Gedanken oder Tonlagen das Volk gefährden. Und da das Volk bekanntermaßen ein empfindliches Wesen ist, stets kurz vor der Verhetzung, bedarf es einer schützenden Hand, die nicht nur sanktioniert, sondern vorsorglich aussortiert. Wer nicht kandidieren darf, kann auch nicht gewählt werden, und wer nicht gewählt werden kann, stellt keine Gefahr dar. Demokratie als Brandschutzordnung, mit klaren Fluchtwegen für genehme Meinungen und Feuerlöschern gegen alles, was zu sehr nach Rauch riecht.
Das passive Wahlrecht als Leihgabe auf Widerruf
Das passive Wahlrecht galt einmal als Ausdruck der Idee, dass politische Macht aus dem Volk kommt und sich dem Volk stellt, auch in Gestalt unbequemer, unsympathischer, polemischer Figuren. Heute wirkt diese Vorstellung fast naiv, wie ein Schwarz Weiß Foto aus der Frühzeit der Bundesrepublik, auf dem Männer mit Krawatten ernsthaft darüber diskutieren, ob der Staat dem Bürger misstrauen sollte. In der neuen Lesart ist das passive Wahlrecht keine Grundbedingung demokratischer Teilhabe mehr, sondern eine Art Führerschein. Wer sich nicht an die Verkehrsregeln des Sagbaren hält, wer zu schnell denkt, zu scharf formuliert oder in Kurven driftet, dem wird die Lizenz entzogen. Nicht als Strafe, versteht sich, sondern als pädagogische Maßnahme. Demokratie lernt man schließlich durch Ausschluss, so wie Schwimmen am besten funktioniert, wenn man die Nichtschwimmer vom Beckenrand fernhält.
Die Justiz als Erzähler der Wirklichkeit
Besonders elegant ist die Konstruktion, dass dieselbe Institution, die das Recht durchsetzt, auch bestimmt, was unter Volksverhetzung zu verstehen ist. Das spart Zeit und vermeidet lästige Debatten. Diskurse sind ohnehin überbewertet, sie produzieren Reibung, Missverständnisse und im schlimmsten Fall Meinungen. Viel besser ist es, die Wirklichkeit narrativ zu ordnen. Die Justiz erzählt, was gesagt werden darf, und versieht diese Erzählung mit dem Siegel der Rechtsstaatlichkeit. Kritik daran gilt dann nicht als Kritik an einer politischen Entscheidung, sondern als Angriff auf den Rechtsstaat selbst. Ein genialer rhetorischer Kurzschluss: Wer widerspricht, beweist damit nur, wie notwendig die Maßnahme war. Schachmatt, noch einmal, diesmal mit Nachdruck.
Die Satire des guten Gewissens
Natürlich geschieht all dies im Namen des Guten. Niemand will Meinungen unterdrücken, es geht lediglich darum, die falschen zu verhindern. Niemand will politische Konkurrenz ausschalten, es geht nur darum, demokratiefeindliche Kräfte fernzuhalten. Dass Demokratie dabei zunehmend aussieht wie ein exklusiver Club mit Türsteher, Dresscode und Hausrecht, ist ein bedauerliches, aber unvermeidbares Detail. Satirisch wird es dort, wo das gute Gewissen so laut klatscht, dass es den eigenen Widerspruch übertönt. Der Rechtsstaat, der sich selbst für unfehlbar erklärt, gleicht einem Spiegelkabinett, in dem jede Selbstkritik als Verzerrung erscheint. Und während man noch darüber lacht, wie elegant man die Demokratie gerettet hat, merkt man vielleicht zu spät, dass man sie dabei in Watte gepackt und in den Schrank gestellt hat, zu ihrem eigenen Schutz, versteht sich.
Epilog eines Normies
Am Ende bleibt die beruhigende Gewissheit, dass alles seine Ordnung hat. Das Justizministerium plant, die Justiz definiert, der Bürger nickt und der Normie glaubt fest daran, dass Macht immer nur dort problematisch ist, wo sie die Falschen haben. Dass Definitionen wandern, politische Mehrheiten wechseln und Gesetze ein langes Gedächtnis besitzen, ist eine Randnotiz, die man später lesen kann. Für den Moment gilt: Wer die Demokratie liebt, entzieht ihr vorsorglich die Wahlmöglichkeiten. Das ist keine Zynik, das ist Fürsorge. Und wer dabei ein leises Unbehagen verspürt, sollte sich keine Sorgen machen. Das wird die Justiz schon für ihn einordnen.