Die Augenhöhe der Unantastbaren

Es gehört zu den eher aparten Stilblüten des politischen Feuilletons, eine Klarnamenpflicht im Internet mit dem Hinweis zu adeln, auch international bekannte Politiker träten schließlich mit ihrem Klarnamen auf, ja geradezu heroisch exponiert, im gleißenden Licht der Öffentlichkeit – und das alles, so heißt es dann mit staatsmännischem Tremolo, „auf Augenhöhe“. Augenhöhe! Ein Wort wie aus dem Möbelhaus der Moral, sorgfältig furniert mit Fairness, Dialogbereitschaft und demokratischer Ritterlichkeit. Man sieht förmlich die zivilisierte Teetafel, an der sich der Weltpolitiker und der anonyme Avatar gegenübersitzen, beide mit dampfender Tasse, beide gleich groß, gleich verletzlich, gleich haftbar. Und während draußen die Wirklichkeit an die Fensterscheiben klopft wie ein schlecht gelaunter Gerichtsvollzieher, bleibt drinnen alles auf Augenhöhe – wenigstens rhetorisch.

Dass etwa ein Regierungschef oder Oppositionsführer mit Klarnamen auftritt, ist allerdings kein Akt des Mutes, sondern ein unvermeidliches Nebenprodukt seines Berufs. Wer als Kanzlerkandidat kandidiert, hat in der Regel bereits seinen Namen auf Wahlplakate drucken lassen, ihn in Talkshows buchstabiert und ihn von Pressesprechern in alle Welt hinausposaunen lassen. Es wäre einigermaßen unpraktisch, wenn jemand wie Friedrich Merz plötzlich als „Adler_1987“ twittern würde. Der Unterschied zwischen dem prominenten Politiker und dem durchschnittlichen Bürger besteht nämlich nicht darin, dass der eine einen Namen hat und der andere nicht – sondern darin, dass der eine mit einem Stab aus Pressestellen, Sicherheitsdiensten, juristischen Abteilungen und notfalls auch Personenschützern ausgestattet ist, während der andere bestenfalls einen Router mit wackeligem WLAN besitzt.

Augenhöhe? Der Politiker steht auf einer Bühne mit Flutlicht, Mikrofon und Kamerakran, flankiert von PR-Strategen, während der Bürger im Halbdunkel seines Wohnzimmers sitzt und hofft, dass sein Kommentar nicht missverstanden, aus dem Kontext gerissen oder zur Vorlage für ein staatsanwaltschaftliches Interesse wird. Wer hier von Augenhöhe spricht, verwechselt offenbar die Perspektive eines Hochhauses mit der eines Maulwurfs und nennt das dann topografische Gleichheit.

Der Wunsch zu wissen, wer ich bin

Nun könnte man sagen: Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten – jener Satz, der sich mit der Hartnäckigkeit eines schlechten Schlagers durch jede Überwachungsdebatte schleppt. Doch die Frage, warum ein prominenter Politiker unbedingt wissen sollte, wer ich bin – ich, der völlig Unbedeutende, der Durchschnittsbürger ohne Wikipedia-Eintrag, ohne Chauffeur, ohne Talkshow-Abonnement –, bleibt von entwaffnender Schlichtheit. Herr Merz hat mit Sicherheit noch nie von mir gehört, und das ist für beide Seiten vermutlich ein Segen. Welchen zwingenden demokratischen Mehrwert hätte es also, wenn mein bürgerlicher Name neben jeder zugespitzten Bemerkung, jeder polemischen Zuspitzung, jedem ironischen Einwurf erschiene?

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Die offizielle Antwort lautet: Transparenz, Verantwortung, Zivilität. Die inoffizielle klingt weniger poetisch: Identifizierbarkeit, Nachverfolgbarkeit, notfalls Abschreckung. Denn der Unterschied zwischen einem anonymen Kommentar und einem mit Klarnamen versehenen liegt nicht nur in der Höflichkeitstonlage, sondern in der potenziellen Sanktionsfähigkeit. Wer identifizierbar ist, ist adressierbar; wer adressierbar ist, ist greifbar; wer greifbar ist, kann – wenn es politisch oder juristisch opportun erscheint – in die Mangel genommen werden. Natürlich alles rechtsstaatlich einwandfrei, versteht sich, geschniegelt und gebügelt wie ein Ministeranzug.

Dass Macht ein natürliches Interesse daran hat, ihre Kritiker zu kennen, ist so alt wie die Macht selbst. Der Hofnarr durfte spotten, solange der König lachte. Hörte der König auf zu lachen, wurde es unerquicklich. In der digitalen Gegenwart trägt der Hofnarr keinen Schellenhut mehr, sondern einen Nutzernamen. Ihm nun einzureden, er stünde mit dem König „auf Augenhöhe“, weil beide einen Namen tragen, ist eine Art rhetorischer Taschenspielertrick: Man lenkt von der strukturellen Asymmetrie ab, indem man auf die orthografische Gleichheit verweist.

Der Schutz der Mächtigen und der Bademantel der Ohnmächtigen

Besonders apart wird das Ganze, wenn man sich die juristischen Feinheiten vor Augen führt. Es existiert ein spezieller Schutz für „Personen des politischen Lebens“ gegen Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung – im deutschen Strafgesetzbuch als § 188 verankert, mit durchaus beachtlichen Strafandrohungen. Der Gedanke dahinter mag ehrenwert sein: Wer öffentliche Verantwortung trägt, soll nicht durch gezielte Diffamierung in seiner Amtsführung beeinträchtigt werden. Doch die symbolische Wirkung ist unübersehbar: Die da oben sind nicht nur mächtiger, sie sind auch noch besonders schutzwürdig.

Der normale Bürger hingegen, der im Internet mit Klarnamen auftritt, genießt keinen Sonderparagraphen, der seine Ehre mit erhöhter Strafdrohung umhegt. Er besitzt im Zweifel lediglich seine Privatsphäre – oder eben die Reste davon. Und so entsteht eine kuriose Konstellation: Die politisch Mächtigen verfügen über größere Reichweite, mehr Ressourcen, spezifische strafrechtliche Schutzmechanismen – und fordern zugleich von den Machtlosen, sie mögen doch bitte ebenfalls mit offenem Visier auftreten, damit der Diskurs zivilisiert bleibe. Man möchte ihnen zurufen: Gewiss, aber vielleicht tauschen wir vorher noch kurz die Ausstattung? Sie nehmen den Bademantel, wir den Sicherheitsdienst.

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Der Bademantel ist dabei kein bloßes Kleidungsstück, sondern ein Symbol. Er steht für die verletzliche, private Existenz jenseits der politischen Bühne. Wer im Bademantel an der Tür klingelt, erwartet keinen Kameratrupp und keine juristische Feinabstimmung seiner Worte. Der durchschnittliche Bürger bewegt sich im Netz häufig in genau diesem Zustand: halb privat, halb öffentlich, tastend, manchmal übermütig, manchmal ungeschickt. Ihm nun die volle, dauerhafte, googlbare Identitätspflicht aufzuerlegen, bedeutet, den Bademantel zur Uniform zu erklären und ihn auf den Marktplatz zu zerren.

Die Verwechslung von Kritik und Majestätsbeleidigung

Es gehört zur Ironie der Debatte, dass jene, die am lautesten „Augenhöhe“ rufen, oft am empfindlichsten auf scharfe Kritik reagieren. Natürlich ist nicht jede Polemik klug, nicht jede Zuspitzung gerecht, nicht jeder Kommentar ein Glanzstück deliberativer Demokratie. Doch eine Demokratie, die ihre Bürger nur noch in der Tonlage wohltemperierter Verwaltungsprosa erträgt, hat ein ästhetisches und vielleicht auch ein politisches Problem.

Die Versuchung, Kritik als Angriff auf die Person zu deuten, ist groß – besonders in Zeiten sozialer Medien, in denen der Applaus ebenso laut ist wie der Widerspruch. Aber die Antwort auf Übertreibung kann nicht die flächendeckende Identifizierbarkeit sein, so als ließe sich Anstand durch Ausweiskontrolle erzwingen. Zivilität entsteht nicht durch Namensschilder, sondern durch Kultur, Bildung und die schlichte Einsicht, dass auch der politische Gegner ein Mensch ist – selbst wenn er Friedrich Merz heißt oder eben nicht.

Wer jedoch suggeriert, der anonyme Bürger verstecke sich feige, während der prominente Politiker tapfer mit offenem Namen agiere, betreibt eine moralische Umkehrung der Verhältnisse. Der Politiker hat sich die Öffentlichkeit gewählt – mit all ihren Zumutungen, aber auch mit all ihren Privilegien. Der Bürger hat sich die Öffentlichkeit nicht gewählt; sie ist ihm durch die digitale Infrastruktur aufgedrängt worden, wenn er am gesellschaftlichen Diskurs teilnehmen will. Ihm zu sagen, er müsse dafür seine vollständige Identität preisgeben, ist weniger ein Akt demokratischer Gleichheit als eine Machtdemonstration im Gewand der Fairness.

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Die Pointe der Augenhöhe

Am Ende bleibt die „Augenhöhe“ als hübsches, aber hohles Schlagwort zurück. Sie klingt nach Respekt, nach symmetrischem Dialog, nach dem Ideal der aufgeklärten Republik. Doch solange die strukturellen Unterschiede zwischen Regierenden und Regierten so eklatant sind – in Macht, Schutz, Ressourcen und Reichweite –, bleibt der Verweis auf den gemeinsamen Klarnamen eine semantische Nebelkerze.

Man darf Politiker kritisieren, scharf, zugespitzt, mitunter auch polemisch – solange man die Grenzen des Rechts achtet. Man darf aber ebenso skeptisch sein gegenüber Forderungen, die den öffentlichen Raum nur dann als legitim ansehen, wenn jeder Bürger mit voller Identität eintritt, während die Mächtigen sich hinter Institutionen, Apparaten und Sonderparagrafen verschanzen. Augenhöhe entsteht nicht durch Gleichschreibung im Melderegister, sondern durch echte Machtbalance.

Und so steht der unbedeutende Bürger weiterhin in seinem metaphorischen Bademantel vor der digitalen Agora und fragt sich mit leiser, aber hartnäckiger Ironie: Wenn schon keine Augenhöhe, dann vielleicht wenigstens gleiche Fallhöhe?

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