Der neue Ernst der Empfindlichkeit

Es ist eine jener Nachrichten, die mit der trockenen Selbstverständlichkeit moderner Verwaltungssprache daherkommt, während sie im Hintergrund doch ein leises Sirren erzeugt – als hätte jemand die Lautstärke der gesellschaftlichen Alarmanlage unmerklich erhöht. Großbritannien also, Mutterland des Common Sense, Hort des ironischen Understatements, Geburtsstätte des trockenen Humors, erwägt eine Gesetzesänderung, nach der Menschen im Zweifelsfall bis zu zwei Jahre hinter Gittern verschwinden könnten, wenn ein Gericht zu dem Schluss gelangt, eine Trans-Person sei wegen ihrer Identität belästigt worden. Zwei Jahre – das ist ungefähr die Zeit, die man braucht, um ein mittelmäßiges Jurastudium abzubrechen, eine sehr schlechte Band zu gründen oder endlich zu begreifen, wie man einen Drucker installiert. Nun also auch genug Zeit, um über einen womöglich misslungenen Satz nachzudenken.

Man muss sich die Szene vorstellen: Die britische Gesellschaft, seit Jahrhunderten stolz auf ihre Fähigkeit, Beleidigungen mit einem gehobenen Augenbrauenwinkel zu beantworten, beginnt plötzlich damit, Kränkungen zu katalogisieren wie seltene Schmetterlinge. Wo früher ein „How terribly rude“ genügte, droht künftig ein Formular in dreifacher Ausfertigung, begleitet von der diskreten Frage, ob das Gesagte womöglich strafrechtlich relevant gewesen sein könnte. Die Ironie besteht darin, dass ausgerechnet ein Land, das einst die Kunst der freien Rede exportierte wie Tee und parlamentarische Verfahren, nun dabei ist, die Grenzen dieser Rede mit dem Lineal nachzuziehen – vermutlich aus bestem moralischem Impuls, versteht sich.

Vom guten Willen zur guten Gesinnung

Natürlich beginnt alles mit einer edlen Absicht. Wer wollte ernsthaft dagegen argumentieren, dass Menschen vor Belästigung geschützt werden sollten? Es gehört zu den angenehmsten Selbstverständlichkeiten moderner Demokratien, dass Gewalt, Einschüchterung und gezielte Erniedrigung nicht als Ausdruck kultureller Vielfalt gelten. Doch zwischen Schutz und Überbehütung liegt ein Terrain, das politisch ungefähr so stabil ist wie ein englischer Gartenstuhl im November.

Denn sobald der Staat anfängt, nicht nur Taten, sondern auch Motivlagen mit juristischer Präzision zu sezieren, betritt er eine Bühne, auf der Gedanken zu Indizien werden und Interpretationen Gewicht bekommen. War es ein Angriff – oder ein Missverständnis? Eine Beleidigung – oder ein unbeholfener Versuch von Humor? Oder gar, der schlimmste aller modernen Verdachte, eine Meinung? Die Justiz wird damit zu einer Art Hochleistungshermeneutik verpflichtet: Sie soll nicht nur feststellen, was geschah, sondern auch, was gemeint war, gefühlt wurde oder hätte verstanden werden können. Richter als literarische Kritiker des Alltagsgesprächs – ein Bild, das zugleich beeindruckt und beunruhigt.

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Der gute Wille verwandelt sich dabei leicht in das, was man früher Gesinnung nannte und heute gern „klare Haltung“. Doch Haltung hat die unangenehme Eigenschaft, gelegentlich in Haltungskontrolle umzuschlagen. Und während man noch betont, es gehe ausschließlich um den Schutz vulnerabler Gruppen, schleicht sich die Frage ein, wie vulnerabel eigentlich eine Gesellschaft wird, die immer neue Strafnormen benötigt, um sich vor Worten zu schützen.

Die Inflation des Hassbegriffs

„Hass“ ist ein starkes Wort. Früher bezeichnete es ein Gefühl von opernhafter Wucht – etwas, das mit dramatischen Gesten einherging und mindestens eine zerbrochene Vase erforderte. Heute scheint es bisweilen zu reichen, wenn jemand einen Satz sagt, der so uncharmant ist wie ein verregneter Urlaubstag in Blackpool. Der Begriff hat Karriere gemacht, und wie jede erfolgreiche Karriere leidet er ein wenig unter Überdehnung.

Je mehr Verhalten unter das Etikett „Hassverbrechen“ fällt, desto größer wird die Gefahr, dass wir irgendwann nicht mehr sauber unterscheiden zwischen brutaler Aggression und sozialer Ungeschicklichkeit. Das Problem dabei ist weniger juristischer als kultureller Natur: Wenn alles Hass ist, verliert der echte Hass seine Konturen – und paradoxerweise auch seine Schwere. Man bekämpft dann nicht mehr das Monster, sondern diskutiert darüber, ob ein Schatten bereits monströs genug sei.

Dabei darf man nicht vergessen, dass Strafrecht traditionell das schärfste Schwert des Staates ist. Es sollte idealerweise dort zum Einsatz kommen, wo andere Mittel versagen – nicht dort, wo gesellschaftliche Reibung entsteht, wie sie nun einmal entsteht, sobald Menschen mit unterschiedlichen Weltbildern aufeinandertreffen. Eine vollkommen konfliktfreie Gesellschaft wäre vermutlich nur unter Glasglocken möglich und hätte ungefähr die Lebendigkeit eines Wartezimmers.

Die Pädagogisierung des Strafrechts

Auffällig an vielen modernen Gesetzesinitiativen ist ihr latent erzieherischer Tonfall. Man möchte nicht nur Ordnung schaffen, sondern auch moralische Fortschritte beschleunigen. Das Strafrecht wird zum Volkshochschulkurs mit Gefängnisoption: Wer die Lektion nicht versteht, bekommt mehr Zeit zum Nachdenken.

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Doch Gesetze sind notorisch schlechte Pädagogen. Sie können Verhalten sanktionieren, aber nur selten Überzeugungen verändern. Wer aus Angst vor Strafe schweigt, hat noch lange nichts gelernt – außer vielleicht die Kunst der Selbstzensur. Und Selbstzensur ist ein merkwürdiges Gewächs: Sie gedeiht zunächst unsichtbar, bis irgendwann ganze Gesprächsfelder brachliegen, weil niemand mehr sicher ist, welche Formulierung morgen als problematisch gelten könnte.

Das Resultat ist dann keine harmonische Gesellschaft, sondern eine nervöse. Eine, in der man vor jedem Halbsatz innerlich einen Compliance-Check durchführt. Eine, in der spontane Gespräche den Charme steuerrechtlicher Beratung annehmen. Freiheit aber lebt von einem gewissen Risiko – auch vom Risiko, dass jemand etwas sagt, das man unerquicklich findet.

Der schmale Grat zwischen Schutz und Kontrolle

Man sollte sich hüten, in kulturpessimistisches Geheul zu verfallen; jede Epoche hält sich bekanntlich für die letzte vernünftige. Und doch lohnt ein Blick auf die Mechanik solcher Reformen. Sobald eine Gruppe in den besonderen Schutzbereich strafverschärfender Normen aufgenommen wird, entsteht ein verständlicher politischer Druck, weitere Gruppen einzubeziehen. Gleichheit verlangt Gleichbehandlung – eine moralisch einleuchtende, juristisch jedoch hochkomplexe Forderung.

Am Ende könnte ein immer feiner ausdifferenziertes Raster stehen, in dem jede mögliche Kränkung ihren Paragraphen findet. Das klingt zunächst gerecht, doch es wirft die Frage auf, ob gesellschaftlicher Frieden tatsächlich aus der Addition von Strafandrohungen erwächst oder nicht vielmehr aus einer robusten Kultur der Auseinandersetzung. Eine Demokratie ist schließlich kein Porzellanladen, sondern eher ein Marktplatz: laut, gelegentlich unerquicklich, aber gerade deshalb lebendig.

Humor als letzter Fluchtweg

Vielleicht liegt die größte Ironie darin, dass gerade Großbritannien, das Land von Monty Python und der Selbstverspottung, nun Gefahr läuft, ausgerechnet jene Form der Ironie zu domestizieren, die es berühmt gemacht hat. Denn Humor lebt von Grenzüberschreitung; er ist ein kontrollierter Regelverstoß. Wenn jedoch jede Grenzberührung potenziell kriminalisiert wird, bleibt vom Humor nur noch die ungefährliche Pointe – jene Sorte Witz, über die niemand lacht, weil sie niemanden überrascht.

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Das bedeutet nicht, dass verletzende Rede einen Freifahrtschein verdient. Aber es bedeutet, dass eine Gesellschaft gut daran tut, zwischen Bosheit und Dummheit, zwischen Absicht und Ungeschick zu unterscheiden. Nicht jede grobe Bemerkung ist ein Feldzug, nicht jeder törichte Satz ein ideologisches Manifest.

Schlussbetrachtung: Freiheit braucht Nerven

Vielleicht besteht die eigentliche Herausforderung moderner pluraler Gesellschaften darin, nervenstark zu bleiben. Schutz zu gewähren, ohne in Überregulierung zu kippen. Minderheiten zu sichern, ohne Mehrheiten unter Generalverdacht zu stellen. Empathie zu fördern, ohne Debatten zu ersticken.

Die geplante Reform wirkt wie ein Spiegel unserer Zeit: Sie zeigt den tiefen Wunsch, niemanden zurückzulassen – und zugleich die wachsende Angst vor den Zumutungen offener Rede. Ob daraus mehr Gerechtigkeit entsteht oder lediglich mehr Vorsicht, wird sich erst erweisen. Sicher ist nur: Eine freie Gesellschaft misst sich nicht daran, wie selten jemand Anstoß nimmt, sondern daran, wie gelassen sie mit Anstoß umgehen kann.

Und vielleicht wäre es, ganz im britischen Sinne, manchmal klüger, auf eine Kränkung mit einem trockenen „Oh dear“ zu reagieren – statt sofort den Schlüssel zum Zellentrakt zu suchen. Denn Freiheit ohne Reibung wäre zwar angenehm, aber ungefähr so inspirierend wie lauwarmer Tee.

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