Der lange Arm der guten Absichten

Es gibt in modernen Demokratien eine besonders elegante Form der Machtausübung: Man braucht keine Mehrheit, keine Partei, nicht einmal besonders viele Mitglieder – es genügt, die richtige Klage einzureichen. Während der durchschnittliche Bürger noch damit beschäftigt ist, den Pfandautomaten zu überlisten oder den dritten Streamingdienst zu kündigen, haben findige Aktivisten längst entdeckt, dass der Weg zur gesellschaftlichen Transformation nicht unbedingt durch den Bundestag führt, sondern durch die Flure der Verwaltungsgerichte, wo die Luft trocken ist, die Formulare lang und die Folgen mitunter erstaunlich weitreichend. Dort, zwischen Aktenbergen und juristischen Kommentaren, wird mit einer Mischung aus Idealismus und Paragraphenreiterei Politik gemacht – nur ohne den lästigen Umweg über Wahlen.

Der Clou besteht darin, dass man nicht einmal offiziell „regieren“ muss, um Wirkung zu entfalten. Man klagt einfach so lange, bis irgendwo ein Gericht feststellt, dass der Staat eigentlich noch viel mehr tun müsste. Und siehe da: Was gestern noch politischer Streit war, erscheint plötzlich als quasi naturgesetzliche Verpflichtung. Es ist ein wenig so, als würde man beim Schach die Regeln nachträglich ändern und dann behaupten, der Gegner habe sich schon immer falsch bewegt. Dass diese Strategie juristisch zulässig ist, macht sie nicht weniger faszinierend – eher im Gegenteil. Sie wirkt wie ein politisches Perpetuum mobile: Energie wird eingespeist in Form moralischer Dringlichkeit, und heraus kommt staatliches Handeln.

Wenn Moral auf Paragrafen trifft

Man muss den Aktivisten zugutehalten, dass sie einen Nerv der Zeit erkannt haben. In einer Epoche, die sich selbst gern als „letzte Generation vor irgendetwas“ bezeichnet, entfaltet moralische Argumentation eine Schwerkraft, gegen die selbst solide Haushaltspolitik wie ein loses Blatt Papier wirkt. Wer will schon öffentlich erklären, dass er gegen die Rettung des Planeten sei? Das wäre kommunikativ ungefähr so geschickt wie ein Bekenntnis zur Cholera.

Doch genau hier beginnt das demokratietheoretische Kitzeln. Denn während Parlamente traditionell dafür zuständig sind, zwischen widerstreitenden Interessen abzuwägen – wirtschaftliche Sorgen hier, ökologische Notwendigkeiten dort, dazu noch ein paar Millionen Alltagsrealitäten – operiert die gerichtliche Logik anders. Sie liebt das Prinzipielle. Sie fragt nicht unbedingt: „Ist das politisch klug?“, sondern eher: „Ist der Staat seinen selbst gesetzten Maßstäben gerecht geworden?“ Das ist völlig legitim, ja sogar notwendig in einem Rechtsstaat. Aber wenn politische Programme zunehmend den Charakter einklagbarer Pflichten annehmen, verschiebt sich das Gleichgewicht ein wenig – leise, fast unmerklich, wie ein Bücherregal, das sich über Jahre hinweg zur Seite neigt.

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Die Pointe ist dabei kaum zu übersehen: Ausgerechnet jene Institution, die eigentlich Stabilität sichern soll, wird zum Motor beschleunigten Wandels. Richter werden nicht zu heimlichen Gesetzgebern – das wäre eine grobe Übertreibung –, aber sie wirken gelegentlich wie strenge Hausmeister, die feststellen, dass die Hausordnung längst strengere Mülltrennung vorsieht, als die Bewohner je bemerkt haben.

Die Freiheit, richtig zu leben

Nun ist „Freiheit“ ein wunderbar dehnbarer Begriff. Für die einen bedeutet sie das Recht, mit einem röhrenden Verbrenner durch die Republik zu fahren; für die anderen die Freiheit künftiger Generationen, überhaupt noch eine halbwegs bewohnbare Republik vorzufinden. Zwischen diesen beiden Freiheitsbegriffen passt eine ganze Talkshowlandschaft.

Die satirische Ironie liegt darin, dass moderne Gesellschaften offenbar immer dann besonders frei sein wollen, wenn sie gerade ungern etwas ändern. Jede neue Auflage, jede Vorschrift, jede CO₂-Bilanz wird sofort als Vorstufe zum asketischen Öko-Staat interpretiert, in dem vermutlich bald das Grillen genehmigungspflichtig wird und der Sonntagsbraten durch eine moralisch einwandfreie Kichererbse ersetzt werden muss. Dass Staaten seit jeher Regeln setzen – vom Tempolimit bis zur Trinkwasserverordnung – gerät dabei gern in Vergessenheit. Freiheit war noch nie die Abwesenheit von Regeln; sie war immer ein ausgehandeltes Arrangement darüber, welche Regeln wir akzeptieren.

Und doch bleibt ein Rest Unbehagen nachvollziehbar. Denn wenn tiefgreifende Veränderungen primär über juristischen Druck entstehen, fühlt sich Politik plötzlich weniger wie ein öffentlicher Streit an und mehr wie ein Vollstreckungsbescheid. Der Bürger steht dann da, blickt auf eine neue Vorschrift und denkt: „Wann genau haben wir darüber eigentlich gestritten?“ Demokratische Prozesse leben aber nicht nur vom Ergebnis, sondern vom Gefühl der Beteiligung – selbst dann, wenn man am Ende überstimmt wird.

Die Versuchung der Abkürzung

Organisationen, die strategisch klagen, handeln keineswegs außerhalb der Demokratie; sie nutzen Instrumente, die diese ausdrücklich bereitstellt. Der Rechtsweg ist keine Hintertür, sondern Teil der Architektur. Dennoch zeigt sich hier eine typische Versuchung moderner Politik: Wenn Mehrheiten schwer zu organisieren sind, sucht man nach Hebeln, die weniger Überzeugungsarbeit erfordern.

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Das ist keineswegs ein exklusives Merkmal von Umweltbewegungen. Wirtschaftsverbände, Bürgerinitiativen, Datenschutzgruppen – sie alle haben längst entdeckt, dass ein gut platziertes Verfahren manchmal wirkungsvoller ist als zehn Podiumsdiskussionen. Der Unterschied liegt eher in der Symbolik. Beim Klima geht es nicht um irgendeine Regulierungsfrage, sondern um eine Angelegenheit, die gern als existenziell beschrieben wird. Existenzielle Fragen vertragen bekanntlich wenig Geduld.

Hier entfaltet sich eine fast tragikomische Konstellation: Aktivisten werfen der Politik vor, zu langsam zu sein, während Kritiker den Aktivisten vorwerfen, zu schnell zu sein. Beide könnten recht haben – was für eine herrlich unbefriedigende Erkenntnis.

Das Grundgesetz als Projektionsfläche

Kaum ein Text wird in Deutschland so ehrfürchtig behandelt wie das Grundgesetz. Es ist gewissermaßen die literarische Hochform der politischen Selbstvergewisserung: knapp, würdevoll, zitierfähig. Wenn nun unterschiedliche Seiten versuchen, ihre Anliegen darin wiederzufinden, zeigt das weniger eine „Übernahme“ als vielmehr die erstaunliche Elastizität dieses Dokuments.

Grundrechte waren nie statisch; sie entfalten sich in der Auslegung. Dass Gerichte dabei gelegentlich Neuland betreten, ist kein Betriebsunfall, sondern Teil des Systems. Gleichwohl darf – ja muss – man darüber streiten, wie weit diese Auslegung gehen sollte. Eine Demokratie, die nicht mehr darüber diskutiert, ob Richter zu mutig oder Politiker zu zögerlich sind, wäre vermutlich schon eingeschlafen.

Vielleicht liegt die eigentliche Beunruhigung weniger in konkreten Entscheidungen als in einer diffuseren Frage: Wer bestimmt das Tempo des Wandels? Die Wahlurne, die Klageschrift oder schlicht die physikalischen Grenzen des Planeten? Man könnte fast meinen, die Moderne sei ein permanenter Wettbewerb zwischen Mehrheitsfähigkeit und Dringlichkeitsgefühl.

Schluss mit erhobenem Zeigefinger, aber bitte nachhaltig

Am Ende bleibt ein Bild, das gleichermaßen komisch wie ernst wirkt: eine Gesellschaft, die gleichzeitig Angst vor zu viel Veränderung und vor zu wenig Veränderung hat. Aktivisten erscheinen den einen als moralische Avantgarde, den anderen als pädagogische Dauerbeschallung mit leicht missionarischem Unterton. Die Gerichte wiederum wirken mal wie Bollwerke der Vernunft, mal wie Beschleuniger einer Politik, die sich nicht mehr recht traut, offen um Mehrheiten zu kämpfen.

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Vielleicht wäre die eleganteste Lösung zugleich die banalste: mehr offener Streit, mehr politische Klarheit, weniger Überraschungseffekte aus Gerichtssälen. Denn so unerquicklich demokratische Auseinandersetzungen auch sein mögen – sie haben einen unschlagbaren Vorteil: Am Ende weiß jeder, dass gerungen wurde.

Bis dahin aber dürfen wir das Schauspiel weiter beobachten: engagierte Kläger, alarmierte Freiheitsfreunde, nachdenkliche Richter und eine Öffentlichkeit, die zwischen Empörung und Erschöpfung pendelt. Sollte es tatsächlich eine „Macht“ geben, dann besteht sie womöglich weniger in einzelnen Organisationen als in der wachsenden Erkenntnis, dass Nichtstun ebenfalls eine Entscheidung ist – nur eine mit besonders langfristigen Nebenwirkungen. Und falls uns das alles zu kompliziert erscheint, bleibt immerhin ein Trost: Die Demokratie ist laut genug, um über sich selbst zu streiten. Manchmal sogar so laut, dass man den Planeten fast nicht mehr knacken hört.

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