Das Deutsche Institut für Menschenrechte und die hohe Kunst des normativen Nebels

Man muss sich das einmal in aller Ruhe vor Augen führen: Das Deutsches Institut für Menschenrechte, kurz DIMR, residiert im moralischen Hochparterre der Republik, ausgestattet mit 122 Mitarbeitern und einer Finanzierung, die – wie könnte es in einem fürsorglichen Gemeinwesen anders sein – überwiegend bis ausschließlich aus den Taschen jener Bürger stammt, die man im Amtsdeutsch Steuerzahler nennt. Dass der Bundesrechnungshof gelegentlich anmerkt, man nehme es mit dem Geld nicht immer ganz so preußisch genau, mag man als Petitessen der Haushaltsführung verbuchen, als lästige Fußnote im großen Epos der Menschenrechtsverteidigung. Wichtiger ist die Frage, ob die bemerkenswerte Elastizität im Umgang mit Budgetposten womöglich korrespondiert mit einer ähnlichen Geschmeidigkeit im Umgang mit wissenschaftlichen Erkenntnissen – insbesondere dann, wenn es um ein Thema geht, das politisch brennt wie ein Adventskranz in einer Gardinenabteilung: „Zur aktuellen Debatte um psychisch kranke Gefährder“.

Die selbstgewählte Kernaufgabe des Instituts lautet, Deutschland möge die Menschenrechte im In- und Ausland einhalten und fördern. Eine schöne, große, unanfechtbare Formulierung. Hinzu kommt – mit immerhin zwölf wissenschaftlichen Mitarbeitern, man will ja nicht kleckern – das Monitoring der UN-Behindertenrechtskonvention. Diese Konvention wurde von 192 Staaten ratifiziert, womit wir uns, wie es der Zufall so will, in illustrer Gesellschaft befinden: Demokratien, Autokratien, lupenreine Despotien – alle vereint im feierlichen Versprechen, mit ihren Menschen mit Behinderungen, selbstverständlich auch mit psychisch Schwerstkranken, streng menschenrechtskonform umzugehen. Es ist rührend. Und irgendwie beruhigend. Fast.

Inklusion als Mantra und die Wirklichkeit als Störgeräusch

Was erwartet das DIMR nun von der Bundesregierung? „Eine aktive und engagierte Inklusionspolitik“, die Rechte und Gleichstellung in den Fokus stellt. Das klingt so warm und wohlig wie ein skandinavischer Designkamin. Zum Kreis der so Umfassten zählen selbstverständlich auch Menschen mit schweren psychischen Störungen: Schizophrenien, schwere wahnhafte Störungen, manische Episoden, nicht selten garniert mit Alkohol- oder Drogenproblemen. Also genau jene Konstellationen, die forensische Psychiater seit Jahrzehnten mit einer gewissen – man verzeihe den Ausdruck – Realitätsnähe betrachten.

TIP:  Schellhorn, Klapprad auf Kosten der Glaubwürdigkeit

Nun ist es kein Geheimnis, dass insbesondere Schizophrenien seit jeher mit einer – statistisch wohlgemerkt – erhöhten Gewaltproblematik assoziiert sind. Eine unangenehme Tatsache, die weder durch Empathie noch durch semantische Aromatherapie verschwindet. Die Zahlen sprechen eine nüchterne Sprache: Von 2017 bis 2023 stieg die Zahl der aufgrund schwerer psychischer Störungen schuldunfähigen und in den Maßregelvollzug eingewiesenen Personen von 804 auf 1202 – ein Zuwachs von rund 50 Prozent. Zahlen sind, wie man weiß, schlechte Gesprächspartner für Idealisten; sie antworten nicht auf Appelle.

Und doch wirkt das DIMR in seiner Positionierung zuweilen so, als seien die Opfer dieser Entwicklung bedauerliche Randnotizen im großen Lehrstück über strukturelle Defizite. Man gesteht zwar zu, dass politische Reaktionen auf tragische Vorfälle „nachvollziehbar“ seien – etwa nach Gewalttaten wie in Aschaffenburg –, doch selbstverständlich dürfen solche Emotionen niemals dazu führen, die menschenrechtlichen Standards auch nur um ein My zu relativieren. Besonders alarmierend erscheint dem Institut die Idee eines Datenaustauschs zwischen Sicherheits- und Gesundheitsbehörden zur präventiven Risikobewertung. Datenschutz als letzte Bastion gegen die Zumutungen der Wirklichkeit.

Hessen wagt das Undenkbare

Als in Hessen das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz ergänzt wurde, sodass Kliniken bei konkreten Anhaltspunkten für erhebliche Fremdgefährdung die zuständigen Ordnungs- und Polizeibehörden über eine bevorstehende Entlassung informieren müssen, geschah etwas Unerhörtes: Der Staat versuchte, präventiv zu denken. Ein heikler Balanceakt, gewiss. Sensible Daten, Gefahrenprognosen, das schmale Brett zwischen Schutz der Allgemeinheit und Schutz der Persönlichkeitsrechte. Aber es ist eben diese unbequeme Grauzone, in der sich reale Politik abspielt.

Für das DIMR jedoch ist ein solches Vorgehen ein „absolutes No-Go“, Ausdruck eklatanter Missstände in der psychosozialen Unterstützungslandschaft. Es fehle an ambulanten Strukturen, an niedrigschwelliger Krisenhilfe, an Personal, an Raum, an Zeit. Kurz: an allem außer an guten Absichten. Die Kritik an der Psychiatrie wird dabei mit einer einzigen, freundlich gesagt, überschaubaren Quelle untermauert – einem Forschungsbericht zur Reduktion von Zwangsmaßnahmen, dessen Quintessenz lautet: Mehr Personal, mehr Muße, mehr Achtsamkeit, weniger Zwang. Eine Art therapeutischer Pfadfinderromantik.

TIP:  Demokratie – diese alte Tante

Dass manche psychotische Eskalation sich nicht durch „besinnliches Innehalten“ beeindrucken lässt, gehört zu jenen trivialen Einsichten, die im Seminarraum weniger Beifall finden als in der Notaufnahme um drei Uhr morgens.

Wovon man träumt, wenn man nicht zuständig ist

Das DIMR arbeitet mit einer bemerkenswerten rhetorischen Strategie: der Verharmlosung durch Vokabeln. Aus schweren psychischen Erkrankungen werden „psychosoziale Beeinträchtigungen“. Das klingt nach Stress im Großraumbüro, nicht nach paranoider Wahndynamik mit Imperativhalluzinationen. Ein erhöhtes Gewaltrisiko? Eine „seltene Konstellation“. Und überhaupt: Mit einem adäquaten Versorgungssystem sei die Gefährdung „weitgehend hinfällig“.

Man reibt sich die Augen. Hier wird nicht nur die Reduktion, sondern die faktische Auflösung eines strukturellen Problems in Aussicht gestellt – durch bessere Rahmenbedingungen. Als könne man durch optimierte Beleuchtung und wertschätzende Kommunikation die Schwerkraft abschaffen. Die implizite Botschaft lautet: Gewalt ist im Grunde ein Organisationsproblem. Wenn nur genügend Sozialarbeiter, Therapeuten und Gemeindezentren bereitstehen, legt sich die Psychose artig schlafen.

Das ist nicht böswillig, sondern utopisch. Und Utopien haben bekanntlich die charmante Eigenschaft, ihre Kosten und Nebenwirkungen in die Zukunft zu verschieben.

Selektive Wissenschaft und missionarischer Eifer

Wer solche Maximalforderungen vertritt, steht vor einem Dilemma: Die Forschungslage ist, gelinde gesagt, ambivalent. Also wählt man aus. Statt die umfassendsten und methodisch robustesten Metaanalysen zu zitieren, greift man zu handlicheren, interpretativ freundlicheren Quellen – darunter ein Fact Sheet der Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie, das immerhin einräumt, ein erhöhtes Gewaltrisiko könne „nicht vollständig verneint werden“. Welch kühner Satz!

Demgegenüber stehen internationale Studien, die bei bestimmten Gruppen – etwa Männern mit Schizophrenie – ein deutlich erhöhtes Risiko für Gewalt-, Sexual- und sogar Tötungsdelikte feststellen. Aber das sind Zahlen mit Ecken und Kanten, und Ecken und Kanten passen schlecht in eine normativ weichgezeichnete Welt.

Stattdessen betont man, andere Merkmale wie Alter und Geschlecht hätten größeren Einfluss auf das Gewaltrisiko. Ein Argument, das ungefähr so tröstlich ist wie der Hinweis, dass Brände meist in Gebäuden mit Sauerstoff stattfinden. Wahr, aber wenig hilfreich.

TIP:  Wer NAZI ruft, steht oft selbst im Wald

Und schließlich darf die migrationspolitische Dimension nicht fehlen. Man versichert, der Anteil von Menschen mit Fluchterfahrung an schweren Delikten liege unter einem Prozent. Eine Zahl, präsentiert wie ein Talisman gegen jede weitergehende Diskussion. Dass absolute Zahlen, demografische Strukturen und spezifische Risikokonstellationen differenzierter zu betrachten wären, stört die moralische Dramaturgie.

Die große pädagogische Geste

Am Ende bleibt der Eindruck eines Instituts auf Missionierungskurs. Nicht die widerspenstige Realität soll Ausgangspunkt sein, sondern das normative Ideal. Wer widerspricht, läuft Gefahr, als latent menschenrechtsavers zu gelten. Dabei wäre es gerade im Sinne der Menschenrechte, nüchtern zu analysieren, wo Schutzbedürfnisse kollidieren: das Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung einerseits, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit potenzieller Opfer andererseits.

Ein Institut, das sich Menschenrechten verpflichtet fühlt, müsste diese Kollisionen aushalten – ohne sie durch semantische Wattebäusche zu entschärfen. Es müsste anerkennen, dass es Konstellationen gibt, in denen Prävention nicht Diskriminierung, sondern Verantwortung bedeutet. Und dass Wissenschaft mehr ist als die kunstvolle Auswahl passender Zitate.

Vielleicht ist das die eigentliche Pointe: Nicht die Existenz des DIMR ist das Problem, sondern seine Neigung, sich als moralische Oberaufsicht zu inszenieren, während es zugleich mit bemerkenswerter Selbstgewissheit jene komplexen Realitäten vereinfacht, die andere – Richter, Ärzte, Polizeibeamte – täglich auszuhalten haben. Menschenrechte sind zu wichtig, um sie in wohlklingenden Positionspapieren zu verwalten. Sie verlangen nicht nur Empörung, sondern Ernsthaftigkeit. Und manchmal auch die Zumutung, dass die Welt komplizierter ist als die eigene Überzeugung.

Please follow and like us:
Pin Share