Die alte Ausrede im neuen Gewand

Es gibt Sätze, die klingen, als seien sie in einem schlecht belüfteten Seminarraum der späten 1970er Jahre gezüchtet worden, wo man zwischen Makramee und moralischer Selbstvergewisserung beschloss, dass die Realität im Grunde nur ein Missverständnis sei. „Kulturelle Differenzen“ gehört zu diesen Formulierungen – ein Begriff so elastisch, dass man damit offenbar selbst Taten von abgründiger Brutalität noch rhetorisch umwickeln kann, bis sie aussehen wie ein interkulturelles Kommunikationsproblem. Man stellt sich unwillkürlich vor, wie irgendwo ein Stapel Broschüren mit dem Titel Wenn Missverständnisse passieren liegt, gleich neben dem Regal für „Konfliktmanagement bei versehentlichen Völkerwanderungen“.

Doch die Wirklichkeit hat eine unangenehme Eigenschaft: Sie lässt sich nicht dauerhaft in Sprachnebel einhüllen. Wenn zwei Menschen ein Mädchen in einen Park zerren, dann ist das keine ethnologische Feldstudie, kein tragisches Aufeinanderprallen verschiedener Weltdeutungen und schon gar kein anthropologischer Betriebsunfall. Es ist ein Verbrechen. Der Versuch, daraus ein kulturtheoretisches Seminar zu machen, wirkt ungefähr so überzeugend wie der Vorschlag, Bankraub künftig als „alternatives Finanzierungsmodell mit starkem Traditionsbezug“ zu diskutieren.

Der Anwalt argumentierte mit moralischer Orientierungslosigkeit – ein faszinierender Begriff, der klingt, als hätten seine Mandanten sich bloß im Werte-Navi verfahren und seien versehentlich in der Sackgasse namens Strafrecht gelandet. Man sieht sie förmlich vor sich, wie sie ratlos auf eine imaginäre Landkarte starren: „Hier müsste doch irgendwo die Ausfahrt ‚Einwilligung‘ sein…?“ Dass derartige rhetorische Verrenkungen vor Gericht selten gut altern, überrascht kaum. Überraschend ist eher, mit welcher stoischen Ernsthaftigkeit sie immer wieder vorgetragen werden, als handle es sich um bewährte Klassiker juristischer Verteidigungskunst.

Kultur als Universal-Schmiermittel für das Gewissen

„Kultur“ ist ein wunderbares Wort. Es hat etwas Erhabenes, etwas Unantastbares – nach Opernhaus, Bibliothek und vielleicht einem Hauch fermentierter Tradition riechend. Genau deshalb eignet es sich so hervorragend als moralisches Schmiermittel: Wer möchte schon respektlos gegenüber „anderen Kulturen“ erscheinen? Also wird Kultur kurzerhand zu einer Art gigantischem Container, in den man alles wirft, was sonst schwer erklärbar wäre.

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Dabei ist die eigentliche Beleidigung in dieser Argumentation nicht einmal die rhetorische Dreistigkeit, sondern die implizite Annahme, irgendwo auf diesem Planeten existierten Gesellschaften, in denen Menschen grundsätzlich nicht verstehen könnten, dass Gewalt gegen ein Kind falsch ist. Das ist kein kultureller Relativismus mehr – das ist eine anthropologische Bankrotterklärung. Es degradiert ganze Herkunftsräume zu moralischen Niemandsländern und ihre Bewohner zu Wesen ohne ethisches Koordinatensystem. Wer so argumentiert, verteidigt nicht kulturelle Vielfalt; er karikiert sie.

Denn so unerquicklich es manchen Theoretikern erscheinen mag: Bestimmte Grundregeln sind keine westliche Marotte, kein exportiertes Lifestyle-Produkt wie Avocado-Toast oder Achtsamkeits-Apps. Dass Zwang und Gewalt Unrecht sind, gehört zu jenen erstaunlich robusten Einsichten der Menschheit, die kulturübergreifend erstaunlich wenig Debatte benötigen. Wer das Gegenteil behauptet, betreibt weniger Verteidigung als metaphysischen Nebelwurf.

Die Richterin und der seltene Moment der Klarheit

Umso bemerkenswerter wirkt in diesem rhetorischen Dunstkreis ein Moment schlichter Klarheit. Die richterliche Feststellung, man akzeptiere kulturelle Unterschiede – aber nicht die angebliche Unfähigkeit, das Konzept der Einwilligung zu begreifen –, klingt fast altmodisch. Wie ein Echo aus einer Zeit, in der Gerichte noch glaubten, dass Handlungen Konsequenzen haben und Worte eine Grenze dort finden, wo die Wirklichkeit beginnt.

Es ist eine nüchterne Position, und gerade deshalb entfaltet sie eine gewisse Wucht. Denn sie erinnert daran, dass Rechtsstaatlichkeit keine folkloristische Option ist, die je nach Herkunft aktiviert oder deaktiviert wird. Das Gesetz ist kein Buffet, an dem man sich selektiv bedient: ein bisschen Schutz hier, aber bitte ohne die lästige Beilage persönlicher Verantwortung.

Auch die Entscheidung zur Transparenz verdient Aufmerksamkeit. In einer Epoche, die Gerüchte mit Lichtgeschwindigkeit verbreitet und Fakten gelegentlich nur als störendes Beiwerk betrachtet, ist Verschweigen selten ein Rezept für gesellschaftliche Gelassenheit. Informationsvakuum wird zuverlässig von Spekulation gefüllt – ein Naturgesetz moderner Öffentlichkeiten, ungefähr so zuverlässig wie die Tatsache, dass jedes WLAN genau dann ausfällt, wenn man es dringend braucht.

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Die Gesellschaft zwischen Empörung und Erklärungsdrang

Nach solchen Taten gerät die öffentliche Debatte oft in ein vertrautes Pendeln: hier Empörung, dort überhitzte Generalisierungen; hier der Ruf nach Differenzierung, dort der Verdacht, Differenzierung sei bloß ein Euphemismus für Wegsehen. Es ist ein unerquicklich vorhersehbares Schauspiel, eine Art moralisches Metronom.

Die eigentliche Herausforderung besteht darin, zwei Gedanken gleichzeitig auszuhalten – eine Fähigkeit, die im digitalen Zeitalter ungefähr so populär ist wie Steuererklärungen am Strand. Erstens: Ein Verbrechen bleibt ein Verbrechen, unabhängig von Herkunft oder Biografie. Zweitens: Die Schuld liegt bei den Tätern, nicht bei Millionen Unbeteiligten. Wer das eine zugunsten des anderen opfert, betreibt intellektuelle Vereinfachung im Großformat.

Gerade deshalb ist die Kultur-Ausrede so unerquicklich: Sie hilft niemandem. Sie schützt keine Opfer, sie stärkt keinen gesellschaftlichen Zusammenhalt, und sie entlastet letztlich nicht einmal die Angeklagten – denn sie ersetzt individuelle Verantwortung durch eine nebulöse Kollektivbiografie. Was als mildernde Erklärung gedacht sein mag, wirkt am Ende wie eine rhetorische Kapitulation vor der simpelsten aller Einsichten: Manche Menschen begehen bewusst schwere Taten.

Der paternalistische Blick und seine Ironien

Vielleicht steckt hinter solchen Argumentationslinien ein eigentümlicher Paternalismus, geschniegelt im Gewand der Toleranz. Man traut „den Anderen“ weniger zu – weniger moralische Urteilsfähigkeit, weniger Lernfähigkeit, weniger Autonomie. Es ist eine gönnerhafte Form der Herablassung, die sich selbst für besonders aufgeklärt hält.

Ironischerweise verlangt echte Gleichbehandlung etwas deutlich Unromantischeres: dieselben Maßstäbe für alle. Kein moralischer Rabatt wegen exotischer Biografie, keine Strafmilderung durch kulturelle Mystifizierung. Gleichheit vor dem Gesetz ist unerquicklich unpoetisch – und gerade deshalb eine der zivilisatorischen Errungenschaften, auf die man nicht leichtfertig verzichten sollte.

Schluss mit der semantischen Gymnastik

Am Ende bleibt die Erkenntnis, dass Sprache zwar vieles vermag, aber nicht alles. Sie kann verschleiern, beschönigen, relativieren – doch sie kann eine Tat nicht in ein Missverständnis verwandeln. Vielleicht wäre es daher wohltuend, künftig etwas sparsamer mit den großen Erklärungsvokabeln umzugehen und stattdessen den Mut zur schlichten Benennung aufzubringen.

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Denn bei aller Liebe zur differenzierten Betrachtung: Nicht jedes Ereignis verlangt nach einem kulturphilosophischen Essay. Manchmal genügt ein klarer Satz. Ein Verbrechen ist ein Verbrechen. Verantwortung ist individuell. Und Kultur ist – bei allem Respekt – kein Freifahrtschein ins moralische Offroad-Gelände.

Das mag weniger elegant klingen als so manche Verteidigungsrede, aber es hat den unschlagbaren Vorteil, der Realität näher zu kommen. Und Realität, so unerquicklich sie gelegentlich sein mag, bleibt am Ende doch hartnäckiger als jede noch so kunstvoll formulierte Ausrede.

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