Tertium non Datur – Die Anatomie des Unaussprechlichen

„Es gibt nur zwei Geschlechter“: Eine kriminelle Aussage?

Wer hätte gedacht, dass die bloße Äußerung einer biologischen Beobachtung im Jahre 2025 die nationale Justizmaschinerie der Schweiz in Gang setzen könnte? Emanuel Brünisholz, Blasinstrumentenreparateur – eine Berufsbezeichnung, die man sofort mit Präzision, Feingefühl und der ehrwürdigen Aura eines Handwerkers verbindet – hat sich gewagt, auf Facebook zu postulieren, dass es im Grab nur Männer und Frauen gäbe. Was zunächst wie eine unschuldige Bemerkung unter eingefleischten Skeptikern, Evolutionisten oder vielleicht altmodischen Anatomielehrern klingt, wurde von der Schweizer Justiz als „öffentliche Herabwürdigung einer Gruppe aufgrund ihrer sexuellen Orientierung“ eingestuft. Ein Satz, der bisher in der breiten Öffentlichkeit höchstens Augenrollen auslöste, führte also zu einer Haftstrafe von zehn Tagen.

Hier offenbart sich die groteske Schönheit der modernen Gesetzgebung: Ein Gesetz, ursprünglich gedacht zur Bekämpfung von Rassismus und religiösem Hass, wird in behutsamer, fast künstlerischer Weise auf „sexuelle Identitäten“ ausgedehnt – und schon steht der geneigte Facebook-Kommentator vor der Schwelle des Gefängnisses. Man muss schon anerkennen: Die Schweizer Gesetzesauslegung hat die Eleganz eines Uhrwerks – jedes kleine Rädchen greift perfekt in das nächste, um die moralische Ordnung gegen jene zu verteidigen, die es wagen, biologische Realität als Meinung zu formulieren.

Die Logik der juristischen Gymnastik

Die Argumentation der Justiz ist eine meisterhafte Übung in juristischer Akrobatik. Brünisholz schrieb: „Wenn man LGBTQI-Personen nach 200 Jahren ausgräbt, wird man nur Männer und Frauen finden, basierend auf ihren Skeletten. Alles andere ist eine geistige Erkrankung, die durch den Lehrplan gefördert wird.“ Ein Satz, der sich wie ein dialektischer Minenfeldspaziergang liest: anatomisch, sozialkritisch, polemisch, und doch so harmlos wie ein Bonbon in der Hand eines Kindes.

Doch der Schweizer Staatsapparat entschied, dass hier die Menschenwürde verletzt wird. Offenbar ist die Verkündung biologischer Tatsachen in der modernen Gesellschaft inzwischen ein Akt der Aggression – vergleichbar mit dem Werfen eines handgeschriebenen Briefes in eine feindliche Menschenmenge. Man fragt sich fast, ob in Zukunft bereits die Erwähnung eines Chromosomenpaares strafbar wird. Vielleicht sollte man vorsorglich eine Entschuldigung für jede Zelle bereithalten.

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Zwischen Satire und Zwangsvollstreckung

Es bleibt der Moment, in dem der Blasinstrumentenreparateur, der sich vermutlich häufiger mit Flötenzungen als mit Gesetzestexten beschäftigt, die Wahl hat: 1. Bezahlen Sie 1100 Franken – oder 2. Gehen Sie zehn Tage ins Gefängnis. Er entschied sich für letztere Option, ein subtiles Statement der Selbstironie oder vielleicht ein kleines Abenteuer in der Welt der Justiz. Man könnte sagen: Wer braucht schon Campingplätze, wenn man Schweizer Gefängniszellen erleben kann? Es ist eine Mischung aus absurder Komik und tragischer Realität, bei der der Bürger erkennen muss, dass seine freie Meinungsäußerung plötzlich zur Ware geworden ist, deren Preis nicht in Geld, sondern in Tagen gemessen wird.

Hier liegt die eigentliche Pointe: Ein Satz, der in der Geschichte der Philosophie vielleicht als triviale Bemerkung unter Sokrates-Adepten verlacht worden wäre, wird durch die Maschinerie moderner Rechtsstaatlichkeit zu einem Akt, der Gefängnis nach sich zieht. Man könnte es als Parabel auf die Epoche verstehen: Die Grenze zwischen freier Rede, Satire, Meinung und strafbarem Hass ist so schmal wie ein Haarkanal – und man braucht schon einen Seziermesser-genauen Blick, um nicht hineinzurutschen.

Schlussbemerkung: Humor als Überlebensstrategie

So grotesk es auch erscheinen mag, Emanuel Brünisholz’ Fall ist mehr als ein juristischer Scherz; er ist ein Spiegel der Zeit, in der wir leben. Eine Zeit, in der die biologisch-philosophische Diskussion über Geschlecht und Identität nicht mehr nur im Hörsaal, sondern auf Facebook, Twitter und vielleicht morgen sogar in der Zahnpastatube ausgetragen wird. Wer lachen will, muss weinen – und wer Wahrheit ausspricht, muss möglicherweise Gefängnis erwarten.

Es bleibt die Frage: Ist der Satz „Es gibt nur zwei Geschlechter“ ein krimineller Akt oder lediglich ein Opfer der modernistischen Sensibilität? Die Antwort liegt irgendwo zwischen juristischer Präzision, gesellschaftlicher Empfindlichkeit und dem feinen, bitteren Humor, der nur aus dem Leben selbst geboren werden kann. Und während Brünisholz seine zehn Tage absitzt, können wir uns beruhigt zurücklehnen – und darüber nachdenken, wie gefährlich die Wahrheit im 21. Jahrhundert plötzlich geworden ist.

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