Die stille Revolution der Grenzenlosigkeit

EuGH und die Flüchtlingsfrage

In den heiligen Hallen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) werden Entscheidungen getroffen, die oft nur eine Handvoll Menschen in Roben zu verstehen scheinen. Der neueste Schachzug: Ein Asylrecht, das nun auf eine simple Formel heruntergebrochen wird – Geschlecht und Staatsbürgerschaft. Afghanistan plus Frau ergibt Asyl, lautet die Gleichung. Keine weiteren Fragen, keine großen Prüfungen mehr. Die Frau wird zum Schlupfloch, der Fluchthelfer zum selbsternannten Heilsbringer.

Man kann sich leicht vorstellen, wie in den Hinterzimmern der Schleppernetzwerke bereits die Sektkorken knallen. Die „Ankerfrau“, das Eintrittsticket in die EU, könnte zur neuen Währung der Globalisierung werden. Schließlich bleibt nach der sicheren Landung der Rest der Familie nicht lange fern. Aus einem wird zehn, aus zehn hundert. Und schon sehen wir, wie sich der Familienzuzug exponentiell vervielfacht – powered by European Jurisprudence.

Doch halt! Könnte es noch absurder werden? Oh ja, wie wäre es mit einem Gedankenexperiment: Der EuGH könnte im Zuge seines Kampfes für Gleichheit und Fortschritt auch den Begriff „Frau“ etwas flexibler handhaben. Was spricht denn dagegen, dass Afghanen, die sich als Transfrauen identifizieren, ebenfalls unter den Schutz dieser Urteile fallen? Ist es nicht ohnehin nur eine Frage der Zeit, bis „Frau“ ein so dehnbarer Begriff wird, dass er die gesamte Bevölkerung Afghanistans umfassen könnte? „Herzlich Willkommen, Herr Abdullah – oder sollte ich Frau Abdullah sagen? Es spielt keine Rolle, Hauptsache, Sie fühlen sich als Frau. Hier Ihr Asyl.“

Und dann kommen sie, die anderen Frauen dieser Welt, die ebenfalls nicht dem westlichen Standard entsprechen. Wer könnte ihnen das verwehren? Ist der Druck der gesellschaftlichen und kulturellen Umstände nicht ohnehin in weiten Teilen der Welt untragbar? Der EuGH macht keine halben Sachen – er macht Recht für alle. Mit einem Federstrich hebt er nicht nur geografische, sondern auch biologische und soziale Grenzen auf.

Die Fiktion eines sicheren Planeten

„Sicheres Herkunftsland“ – was für eine faszinierende juristische Konstruktion. Es ist fast, als würde der EuGH, hoch oben über den politischen Wirren des Kontinents schwebend, ein philosophisches Experiment durchführen: Existiert Sicherheit überhaupt? Und wenn nicht, warum behaupten wir, dass ein Staat sicher sein kann?

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Der jüngste Streich: Sicherheit gibt es nur, wenn sie im gesamten Staatsterritorium gegeben ist. Kein Witz! Es reicht nicht, dass der Großteil eines Landes sicher ist, dass in der Hauptstadt vielleicht keine Bomben explodieren und in den ländlichen Regionen eine relative Ruhe herrscht. Nein, es muss flächendeckende Sicherheit herrschen. Ein idyllisches, staatliches Schlaraffenland, von Nord bis Süd, von Ost bis West – ansonsten: Kein Abschiebeland.

Betrachten wir das mal realistisch. Gibt es überhaupt einen Staat, der flächendeckend als „sicher“ eingestuft werden könnte? Wie viele Länder würden diesen strengen Maßstab des EuGH erfüllen? Kaum eines. Frankreich? Nein, zu viele soziale Spannungen, Gelbwesten und Terroranschläge. USA? Na, haben Sie mal Chicago besucht? Deutschland? Die allgegenwärtige Bedrohung durch den Klimawandel, rechtsextreme Umtriebe und die fortschreitende Überwachung machen das Bild nicht besser.

Mit diesem Urteil hat der EuGH das „sichere Herkunftsland“ effektiv auf die Liste der aussterbenden Begriffe gesetzt. Wenn ein Land erst dann sicher ist, wenn absolut nichts, und zwar nirgendwo, jemals passiert, dann befinden wir uns am Rande der juristischen Absurdistan. Jeder Staat könnte nun in Frage gestellt werden – und wenn es keine sicheren Länder mehr gibt, wohin sollen wir dann noch abschieben? Man könnte glatt auf den Gedanken kommen, der EuGH habe eine Agenda: Niemand wird mehr abgeschoben, Punkt.

Europas schlafender Riese

Der EuGH ist ein sanfter Riese, der sich langsam erhebt, aber wenn er es tut, bringt er die Fundamente der Nationalstaaten zum Wanken. Kaum ein Europäer realisiert, welch gewaltige Macht dieses Gericht ausübt. Es gibt keine politische Instanz, die dem EuGH wirklich Grenzen setzen könnte. Die Urteile sind für die nationalen Gerichte bindend, und in Österreich haben sie gar Verfassungsrang. Das bedeutet, dass jede nationale Entscheidung, die dem heiligen Text des EuGH widerspricht, von unseren eigenen Höchstrichtern einkassiert wird.

Was ist das für eine bizarre Situation? Da wird in einem kleinen, unscheinbaren Gerichtssaal in Luxemburg über das Schicksal von Millionen Menschen entschieden, während die nationale Politik wie ein bemitleidenswerter Statist am Rand steht und zusieht. Der EuGH erhebt den Zeigefinger, die nationalen Regierungen senken ihre Köpfe und nicken brav. Ob man das noch Demokratie nennen kann? Wer kontrolliert den EuGH? Welche demokratische Legitimation haben diese Richter, um über das Schicksal eines ganzen Kontinents zu entscheiden? Die Antwort: Keine.

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Der schleichende Untergang des Nationalstaats

Der EuGH ist die schärfste Waffe im Arsenal der supranationalen Eliten, die nichts weniger im Sinn haben als die schleichende Abschaffung des Nationalstaats. Jedes Urteil, das die nationalen Kompetenzen weiter beschränkt, ist ein Schlag ins Gesicht der Souveränität. Und wir, die Bürger, stehen da, als wäre es die normalste Sache der Welt, dass über uns hinweg regiert wird – von Menschen, die wir nie gewählt haben und die uns niemals Rechenschaft ablegen werden.

Und die Politiker? Sie tun das, was sie am besten können: Nichts. Sie verweisen auf die „Unabhängigkeit der Justiz“ und legen die Hände in den Schoß. Dabei ist es der EuGH, der den politischen Kurs Europas festlegt, der die Fäden zieht und das Rad der Geschichte in Richtung Zentralisierung und Vereinheitlichung dreht. Der Nationalstaat wird zum Museumsstück degradiert, ein Relikt aus vergangenen Zeiten, während die europäischen Institutionen die Zügel immer fester in die Hand nehmen.

Das große europäische Experiment, das einst als Friedensprojekt begann, hat sich zu einem bürokratischen Monster entwickelt, das unaufhaltsam nach mehr Macht greift. Und am Ende dieses Prozesses? Ein Superstaat, in dem nationale Identitäten keine Rolle mehr spielen und der Wille der Völker im Nebel der juristischen Spitzfindigkeiten verloren geht. Der EuGH mag zwar nur ein Gericht sein, aber seine Urteile sind das Kanonenfeuer, das den Nationalstaat endgültig versenkt.

Rückkehr zur Vernunft oder Kapitulation vor dem EuGH?

Der Weg, auf dem sich Europa befindet, scheint unumkehrbar. Doch was wäre, wenn sich die Bürger eines Tages erheben und diese stillschweigende Machtübernahme durch die Gerichte nicht länger hinnehmen? Wenn die Politiker den Mut aufbrächten, die Urteile des EuGH infrage zu stellen? Es wäre ein Kampf gegen Windmühlen, ein juristischer Guerillakrieg gegen eine Institution, die in ihrer Machtfülle kaum zu bremsen ist.

Doch eines ist sicher: Mit jedem weiteren Urteil des EuGH wird die nationale Demokratie ein Stück weiter ausgehöhlt, und die Frage bleibt: Wie weit wird dieses Spiel noch gehen, bevor wir erkennen, dass wir den entscheidenden Punkt längst überschritten haben? Der EuGH als unangefochtene Instanz – das ist Europas stille Revolution, und wir stehen mittendrin, ohne es wirklich zu merken.

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Quellen und weiterführende Links:

  1. EuGH-Urteil zur Gewährung von Asyl für afghanische Frauen
  2. Der EuGH und der Status „sicheres Herkunftsland“
  3. Die Macht des EuGH: Ein Überblick
  4. Kritische Betrachtungen zum Verhältnis von EuGH und nationaler Souveränität
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