Der Rechtsstaat als Perpetuum Absurdum

Das Paradox der Paragraphen: Wenn Gewalt und Gesetz Händchen halten

Es war einmal, in der besten aller möglichen Welten – also der Bundesrepublik Deutschland –, ein Staat, der sich auf die Fahnen geschrieben hatte, Gerechtigkeit für alle zu schaffen. Für alle? Ja, für alle! Auch für jene, deren Moralempfinden von der Restbevölkerung allenfalls noch durch den Blick auf Fallbeispiele aus dem Strafregister nachvollziehbar ist. Der Staat ist da demokratisch. Wer hier lebt, bekommt Rechte. Manchmal auch dann, wenn der gesunde Menschenverstand längst sein Arbeitszeugnis abgegeben hat.

In dieser Geschichte begegnen wir einem Mann, der – sagen wir es freundlich – mit dem Konzept von Konsens auf Kriegsfuß steht. Der Rechtsstaat nennt ihn nüchtern „den Vater“, die Geschädigte nennt ihn „den Vergewaltiger“, der Pressesprecher der Behörde nennt ihn „den Schutzsuchenden“. Und weil der Schutzsuchende bedauerlicherweise sein Asylverfahren verliert, benötigt er nun dringend ein Bleiberecht. Wer will schon zurück in ein Herkunftsland, in dem es weder Sozialhilfe noch Familiengerichte gibt?

Also setzt der findige Täter auf das, was in Deutschland immer funktioniert: das Kind. Und siehe da, der Rechtsstaat gehorcht. Vaterschaft anerkannt. Umgangsrecht beantragt. Der juristische Zirkus beginnt.

Der Rechtsstaat als Fließband: Gleichbehandlung auch für den Ungleichen

Die deutsche Rechtsdogmatik ist eine gnadenlose Maschine. Sie mahlt alles, was ihr gereicht wird – roh, blutig, unverdaut. Gleichheit vor dem Gesetz? Unantastbar. Ob jemand seinen Nachwuchs beim Picknick zeugt oder bei einer Straftat, interessiert den § 1626 BGB nicht im Geringsten. Der Gesetzestext kennt keine Emotionen, keine Geschichte, keine Gewaltakte – nur „Kind“, „Vater“, „Mutter“, „Umgang“.

In der Logik der Juristen ist der Täter nicht Täter, sondern Beteiligter am Sorgerecht. Der Tatort wird zum Zeugungsakt umgedeutet, die Straftat zum Verwaltungsakt mit familienrechtlichen Folgen. Der Vergewaltiger wird Vater – und aus dem Strafprozess erwächst der Umgangsantrag. Kafka hätte das nicht besser schreiben können, er hätte nur die Zeitungsartikel der Gegenwart abtippen müssen.

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Man könnte fast lachen, wenn es nicht so bitter wäre. Oder, besser gesagt, man muss lachen, weil das Weinen sonst kein Ende nähme.

Mutterschaft als Pflichtschuld: Wer das Kind bekommt, bekommt auch den Vater dazu

Die Mutter in diesem Fall – nennen wir sie Anna, der Einfachheit halber – wird vom Rechtsstaat freundlich, aber bestimmt darauf hingewiesen, dass sie ja eine Wahl gehabt hätte: den Schwangerschaftsabbruch. Hätte sie sich für den Abbruch entschieden, wäre ihr der weitere Kontakt mit dem Täter erspart geblieben. Aber so, mit diesem „Ja“ zum Leben, hat sie sich eben auch für den Täter entschieden. Das Leben hat Nebenwirkungen – und der Rechtsstaat liefert die Packungsbeilage mit.

Man könnte sagen: Das Bundesjustizministerium betreibt eine Art Reproduktions-Logistik. Wer Leben produziert, muss mit den Lieferbedingungen des § 1684 BGB leben. Ein Leben ohne Vaterkontakt ist in Deutschland nicht vorgesehen, auch dann nicht, wenn der Vaterkontakt eine Form der Retraumatisierung ist, die selbst Sigmund Freud aus dem Grab hätte telefonieren lassen.

Im satirischen Umkehrschluss könnte man sagen: Deutschland schützt Frauen vor Gewalt – es sei denn, der Täter hat Familienbande. Dann heißt es: Willkommen im Eltern-Konsens-Center, bitte ziehen Sie eine Nummer.

Das DIJuF als Betreuungsagentur der Absurdität

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht – liebevoll DIJuF genannt – hält sich dabei selbstverständlich an das, was man in Fachkreisen den „heiligen Rechtsrahmen“ nennt. Dieser Rahmen ist so festgezurrt, dass man darin auch einen Delinquenten mit Vorgeschichte kunstvoll aufhängen kann, ohne dass ein Paragraf schiefhängt.

Das DIJuF empfiehlt Umgangskontakte, schließlich sei das „Kindeswohl“ das oberste Gebot. Kindeswohl? Ach ja, das war dieses nebulöse Konstrukt, das sich hervorragend als Tarnkappe für systemische Absurditäten eignet. Wer definiert Kindeswohl? Die Paragraphen. Und die sagen, der Umgang mit beiden Elternteilen sei „in der Regel“ förderlich. Die Vergewaltigung? Bedauerlich, aber nicht rechtsrelevant für den Umgang.

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Der Täter als Vater – eine neue Normalität, die nur Juristen ernst nehmen können, während der Rest der Gesellschaft kopfschüttelnd nach der versteckten Kamera sucht.

Die moralische Insolvenzverwaltung des Rechtsstaats

Man stelle sich für einen Moment vor, das deutsche Familienrecht wäre ein Autohaus. Der Kunde kommt, schildert sein Problem – und der Verkäufer sagt: „Tut mir leid, der Airbag ist kaputt, aber der TÜV hat das nicht geprüft, also ist das Fahrzeug betriebsbereit.“ So ähnlich funktioniert das Recht in solchen Fällen. Der Gesetzgeber prüft nicht, ob die Wirklichkeit mit dem Gesetz vereinbar ist. Er prüft nur, ob das Gesetz mit sich selbst im Einklang steht.

Die Juristen sind dabei wie die Kapitäne der Titanic: Sie wissen, dass da ein Eisberg ist, aber das Protokoll verlangt das Weiterfahren.

Ironie als letzter Rettungsring: Das Kind, der Täter, die Mutter und das Amtsgericht

Was bleibt? Der Zynismus als Überlebensstrategie. In einer Welt, in der Täter plötzlich Umgangsrechte geltend machen dürfen, kann man nur noch den schwarzen Humor als Rettungsring nutzen. Vielleicht sollten wir das Ganze auf die Spitze treiben: Warum nicht gleich ein gemeinsames Sorgerecht? Warum nicht ein Vater-Kind-Kochkurs mit anschließender Paarberatung?

Der Rechtsstaat will keinen Racheakt – er will Ordnung. Und Ordnung heißt: Jeder bekommt seine Rolle zugewiesen. Die Mutter als betreuender Elternteil, der Täter als umgangsberechtigter Vater, das Kind als emotionaler Spielball zwischen Paragraphen.

Man kann sich darauf verlassen: Es wird alles seinen geregelten Gang gehen. Das Jugendamt wird Protokolle schreiben. Das Familiengericht wird abwägen. Der Vergewaltiger wird seine Besuchszeiten bekommen.

Und der Rechtsstaat? Der wird stolz auf sich sein. Weil er – wie immer – konsequent und unparteiisch war. Auch wenn der Menschenverstand dabei schreiend aus dem Fenster gesprungen ist.

Schlussbetrachtung: Deutschland, ein Narrenschiff

Was lernen wir aus all dem? Deutschland ist ein Rechtsstaat – einer der besten der Welt. Aber wehe dem, der erwartet, dass das Recht auch gerecht ist.

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Das Gesetz ist neutral. Es ist auch dann neutral, wenn es absurd wird. Es kennt keine Schamgrenzen, weil Paragrafen keine Gesichter haben. Und während die Betroffenen im Albtraum weiterleben, verneigt sich der Staat vor seiner eigenen Prinzipientreue.

Es lebe der Rechtsstaat. Auch wenn er längst im Irrenhaus wohnt.

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