
Die drei goldenen Regeln der Strafverteidigung für Islamisten
In unserer liberalen und selbstverständlich fortschrittlichen Welt, in der Recht und Unrecht so schillernd miteinander verschmelzen wie ein schlecht geschnittener Propagandafilm, darf eines nicht fehlen: der ultimativen Verteidigungsstrategie für jene, die im Namen des Glaubens Bomben werfen, unschuldige Menschen erschießen und anschließend vor Gericht erscheinen, um ihre „unschuldigen“ Hände zu heben. Ja, die Strafverteidigung für Islamisten gleicht einer Art erlesener Kunst. Mit Zynismus betrachtet und einem Augenzwinkern bedacht, präsentiere ich Ihnen die drei goldenen Regeln der Strafverteidigung für jene, die sich im Dschihad verirrt haben.
Es gibt drei essentielle Regeln, die jeder Verteidiger eines angeklagten Gotteskriegers auswendig lernen muss – wie die Suren, die einst in einer Madrasa gemurmelt wurden. Sie sind ein universeller Schlüssel zu Freiheit oder zumindest zu mildernden Umständen:
- „Ich kann mich nicht erinnern.“
- „Die Stimmen haben mir befohlen.“
- „Ich bin traumatisiert und psychisch krank.“
Diese Regeln, wenn mit Präzision und einer Träne im Auge dargeboten, haben die Macht, selbst den härtesten Richter ins Grübeln zu bringen. Schauen wir uns also dieses kleine Meisterwerk der juristischen Eskapaden im Detail an.
Das goldene Amnesie-Syndrom
Die erste und wohl eleganteste aller Verteidigungsstrategien: die gepflegte Gedächtnislücke. Nun, Sie könnten meinen, ein Mensch, der Jahre seines Lebens dem minutiösen Studieren von explosiven Handbüchern, strategischen Planungen und der Glorifizierung des „Heiligen Krieges“ gewidmet hat, könne sich gut erinnern, wer seine Ausbildung bezahlt und wann er das erste Mal einem Waffenhändler die Hand geschüttelt hat. Aber nein! Plötzlich, wie von Allahs eigenem Willen, versagt das Gehirn.
„Haben Sie wirklich in Syrien an einem Terrorcamp teilgenommen?“
„Äh… das weiß ich nicht mehr so genau. War es Syrien? Vielleicht war es auch die Türkei? Ach, mein Kopf, verstehen Sie… es ist alles so verschwommen.“
Pro-Tipp: Diese Strategie funktioniert besonders gut, wenn man die rührende Geschichte von Hitze, Sandstürmen und Nahrungsmangel erzählt. „Die Sahara war gnadenlos, Euer Ehren. Kein Mensch erinnert sich, wenn er tagelang nichts gegessen hat.“ Notfalls hilft auch ein gut gespielter epileptischer Anfall während der Vernehmung – nichts bringt Amnesie glaubhafter rüber als spontane Krämpfe und Schaum vor dem Mund.
Und seien wir mal ehrlich: Wer könnte einem Mann böse sein, der schlichtweg nichts mehr weiß? Erinnerungen, das sind nur Details, die die „Unterdrückten“ nicht belasten sollten. Schließlich ist Vergessen doch der erste Schritt zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft, nicht wahr?
Die schizophrene Eingebung des Propheten
Die zweite goldene Regel ist nicht nur eine hervorragende Verteidigung, sondern auch ein Paradebeispiel dafür, wie flexibel der menschliche Geist auf rechtliche Zwickmühlen reagieren kann. Kaum steht unser tapferer Angeklagter im Zeugenstand, legt er plötzlich dar, dass er die ganze Zeit über nur Befehlen gefolgt sei – nicht von irgendeinem Emir oder wahabitischen Hassprediger, nein, die Befehle kamen direkt von oben, oder sagen wir: von innen.
„Es waren die Stimmen, Euer Ehren. Sie sagten mir, ich solle die Bombe legen.“
Die Stimmen, so mysteriös wie unerbittlich, haben nicht nur die Kontrolle über die Handlungen des Angeklagten übernommen, sondern auch die Verantwortung. Hier ist der Trick: Die Stimmen sind nicht zu fassen, nicht zu widerlegen, nicht anzuklagen. Sie lassen sich weder vorladen noch befragen. Und das ist das Schöne daran! Der unsichtbare Freund aus der Parallelwelt – nennen wir ihn mal den imaginären Mufti – wird zum ultimativen Alibi für jegliche Gräueltat.
Bonus: Falls der Richter eine gewisse Skepsis zeigt, fügt man noch hinzu: „Es könnte natürlich auch der CIA gewesen sein… oder der Mossad. Sie haben solche Technologien, wissen Sie?“ Voilà! Ein bisschen Verschwörungstheorie, und schon wird die Verteidigung zur philosophischen Diskussion über Kontrolle und Manipulation durch die Mächtigen.
Das Schlupfloch der Zivilisation
Kommen wir zur Krönung der modernen Verteidigung: der psychischen Erkrankung. Traumatisiert. Depressiv. Von Angststörungen geplagt. Der dritte und wohl am weitesten verbreitete Joker im juristischen Pokerspiel. Wer könnte es einem Mann verdenken, der in den Ruinen eines Bürgerkriegs aufgewachsen ist, traumatisiert von der grausamen Realität, die er Tag für Tag ertragen musste?
Das Mantra lautet: „Er war psychisch labil, Euer Ehren. Der Krieg hat ihn kaputt gemacht.“
Und was kommt nach der Traumatisierung? Natürlich, die psychische Krankheit. Der Dschihadist, der sich in Europa mit einem Sprengstoffgürtel durch eine U-Bahn zwängt, tut dies nicht aus Hass, sondern weil er schlichtweg verrückt ist. Verständlich, oder?
Die Verteidigung wird rührselig: „Dieser junge Mann ist nur ein weiteres Opfer des Krieges. Sein Gewissen war schon lange, bevor er zur Tat schritt, zerbrochen. Ein Opfer der Umstände. Und jetzt leidet er unter PTSD, schweren Depressionen und einer bipolaren Störung.“
Und während der Staatsanwalt verzweifelt nach Argumenten sucht, die Massenmorde zu verurteilen, zücken die Verteidiger das Totschlagargument: „Es war nicht er selbst, der diese Taten begangen hat. Es war seine Krankheit!“
Die Krönung: Sobald der psychiatrische Bericht vorliegt, könnte der Angeklagte bald in eine bequeme Reha-Anstalt statt in ein Hochsicherheitsgefängnis eingeliefert werden. Die moderne Zivilisation liebt es schließlich, psychisch Kranke zu rehabilitieren – und warum sollte man nicht den einen oder anderen verirrten Gotteskrieger ebenfalls auf den Pfad der Besserung führen?
Die raffinierte Kunst des Entrinnens
Zusammengefasst: Die drei goldenen Regeln der Strafverteidigung für Islamisten erheben das Spiel der Justiz in schwindelerregende Höhen. Mit einem geschickten Wechselspiel aus Gedächtnisverlust, mysteriösen Stimmen und einem Cocktail aus Traumata und psychischen Störungen lässt sich jede Anklage aufweichen, bis sie wie ein unappetitlicher Brei zerfließt. Schließlich will niemand in einer modernen, toleranten Gesellschaft als herzloser Verfechter der harten Strafen dastehen.
Und das ist das eigentliche Genie dieser Verteidigungsstrategien: Sie appellieren an die tiefsten Ängste und Schwächen einer liberalen Gesellschaft, die verzweifelt versucht, Gnade über Gerechtigkeit zu stellen. Sofern man also nur die richtigen Worte findet, öffnen sich die Tore des Rechtsstaats weit für jene, die es wagen, im Namen der Barbarei zu handeln – solange sie sich an die goldenen Regeln halten.
Quellen und weiterführende Links
- Deigh, John. The Cambridge Handbook of Human Dignity: Interdisciplinary Perspectives. Cambridge University Press, 2014.
- Butler, Judith. Precarious Life: The Powers of Mourning and Violence. Verso, 2006.
- Fussey, Pete, et al. Counterterrorism and state political violence: The ‚war on terror‘ as terror. Routledge, 2015.
- Amnesty International. „Psychische Erkrankungen und Terrorismus: Ein Zusammenhang?“ [Artikel, 2020].
Diese Verweise könnten Ihnen nicht nur die Feinheiten der juristischen Verteidigung näherbringen, sondern auch einen tiefen Einblick in die moralischen Zwiespalte unserer Zeit geben. Möge das Recht triumphieren – oder zumindest die Amnesie.