Es gilt die „Unmutsvermutung“

Aus den Oberösterreichischen Nachrichten:

… Dessen Verbalattacken enthielten ein Foto und ein fiktives Zitat Adolf Hitlers: „Ich könnte alle Juden töten. Aber ich habe einige am Leben gelassen, um euch zu zeigen, wieso ich sie getötet habe.“

… Der Sprecher der Linzer Staatsanwaltschaft, Philip Christl, begründet die Einstellung mit dem Fehlen der subjektiven Tatseite: „Das Verbotsgesetz bestraft die Glorifizierung des nationalsozialistischen Gedankengutes. Die Aussagen des Verdächtigen waren aber keine Verherrlichung von Hitler, sondern vielmehr eine Unmutsäußerung gegenüber Israel.“

Unmutsvermutung

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