Neues aus Marienthal: „AUSGESTEUERT“ – Renaissance eines Begriffes

Für die Jüngeren unter uns. In Österreich wurden in den Jahren der Ersten Republik jene Personen als »Ausgesteuerte« bezeichnet, die arbeitslos waren und deren Unterstützung durch die zeitlich begrenzte Arbeitslosenversicherung ausgelaufen war. Diese Menschen blieben sozial ihrem Schicksal überlassen, konnten höchstens auf öffentliche Fürsorge oder private Wohltätigkeit hoffen. Die Ausgesteuerten fielen nicht mehr in die österreichische Arbeitslosenstatistik, so dass die Zahlen über Arbeitslose durch das stark anwachsende Heer der Ausgesteuerten insbesondere in den 1930er Jahren vollkommen unzuverlässig und in ihrer Aussagekraft stark gemindert wurden.

Der ÖVP-Wirtschaftsbund hat nun Vorschläge ausgearbeitet, um diese Zustände möglichst schnell wieder zu erreichen.

So sollen Langzeitarbeitslose Jobs in ganz Österreich annehmen müssen und ihr Arbeitslosengeld soll auf unter 40 Prozent gesenkt werden. Weiters solle es auch eine zeitliche Begrenzung der Notstandshilfe geben. Damit bleibt für Arbeitslose nur mehr die Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung, für deren Bezug man allerdings praktisch keine Vermögenswerte haben darf. Außerdem sollen die Zuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslose fallen. Strenger sollen auch die Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose werden: Vermittelbare Positionen müssen derzeit normalerweise innerhalb einer Stunde vom Wohnort erreichbar sein. Diese Wegzeit sollte auf 1,5 Stunden ausgedehnt werden und bei Langzeitarbeitslosen gänzlich entfallen.

Bei Langzeitarbeitslosigkeit soll es möglich werden, Personen im ganzen Land zu vermitteln,“ heißt es im Wirtschaftsbund-Papier. Derzeit geschieht dies nur auf freiwilliger Basis. Auch für Beschäftigte sieht der Wirtschaftsbund Verschärfungen vor: Denn Arbeitnehmer im Krankenstand sollen teilweise arbeiten müssen – wenn sie nämlich trotz einer Krankheit bzw. einer Verletzung noch „eingeschränkt arbeitsfähig“ sind. Derzeit ist ein Arbeitnehmer entweder krank oder gesund. „Die Entscheidung lautet dann nicht krank oder gesund, sondern beispielsweise: 50 Prozent arbeitsfähig, nur einfache körperliche Tätigkeit.“

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