Die Empörung ist groß, aber …

[:de]Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte Seid al-Hussein ist empört über das von Donald Trump verhängte temporäre Einreiseverbot für Menschen aus sieben mehrheitlich muslimischen Ländern: „Die Menschrechte verbieten eine Diskriminierung allein aufgrund von Nationalität“. Auch der Grazer Völkerrechtsprofessor Wolfgang Benedek fordert in einem Leserbrief in der Presse, dass keine Sportler mehr an internationalen Sportveranstaltungen in den USA teilnehmen sollten, solange das von US-Präsident Trump verhängte „diskriminierende und unmenschliche Einreiseverbot … für die Bürger einzelner Staaten besteht. “ Auch die Teilnahme an „kulturelle(n) und wissenschaftliche(n) Großveranstaltungen“ sollte seiner Ansicht nach überlegt werden.

Beide eint die Selektivität ihrer Empörung. Nicht weniger als sechzehn Länder verbieten Israelis grundsätzlich die Einreise: Algerien, Bangladesch, Brunei, der Iran, der Irak¹, Kuwait, der Libanon, Libyen, Malaysia, der Oman, Pakistan, Saudi-Arabien¹, der Sudan, Syrien, die Vereinigten Arabischen Emirate¹ und der Jemen. Darüber hinaus verbieten acht dieser Länder auch Menschen die Einreise, die zuvor bereits in Israel waren. (¹ Mitglieder im UN-Menschenrechtsrat)

Nicht bekannt sind Äußerungen zur Diskriminierung von Israelis „allein aufgrund von Nationalität“ und, daß dies ein Verstoß gegen die Menschenrechte wäre

Umgekehrt können Reisende, die zuvor in arabischen Staaten waren, grundsätzlich nach Israel einreisen.

Wenn es um Israel geht, gelten wieder einmal andere Maßstäbe.

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