1.2 Mio. nicht wahlberechtigt

Etwas eng betrachtet…
… wenn ausschließlich das aktive Wahlrecht Beachtung findet;.

Denn mit der Staatsbürgerschaft ist auch das passive Wahlrecht verbunden, ebenso wie andere Rechte, bspw. Dienst in Einheiten an die der Staat sein Gewaltmonopol delegiert hat (Polizei, BH, …) und da ist die Identifikation mit Österreich schon von anderer Bedeutung.

Ich will nicht, dass ein/e Abgeordnete/r, PolizistIn oder OffizierIn Hrn. Erdogan als „seinen/ihren Präsidenten“ betrachtet. StaatsbürgerIn zu sein ist mehr, als alle 4/5 Jahre das aktive Wahlrecht auf Bundesebene auszuüben.

(EU Bürger sind ja in im Heimatland wahlberechtigt)

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