1984 TRIGGER WARNING

Die Studenten an einer britischen Universität werden vor „explizitem Material“ gewarnt, das sie in einem Roman erwartet, der ironischerweise die Gefahren der Zensur beschreibt. Mit der neuen „Cancel Culture“ und den ganzen „Trigger-Warnungen“ für hypersensible Schüler und Studenten wird eine Generation herangezüchtet, die mit den Härten des Lebens kaum mehr klarkommen wird. In den USA nennt man sie bereits „Generation Schneeflöckchen“.

Die Universität Northampton hat für ihre Studenten eine Warnung wegen des möglicherweise „anstößigen und beunruhigenden“ Inhalts der berühmten Dystopie „1984“ von George Orwell ausgesprochen. Der Roman, in dem die Gefahren totalitärer Herrschaft und Zensur beschrieben werden, ist nun mit einer roten Markierung versehen, da er „herausfordernde Themen im Zusammenhang mit Gewalt, Geschlecht, Sexualität, Klasse, Rasse, Missbrauch, sexuellem Missbrauch, politischen Ideen und anstößiger Sprache“ behandelt. Die Warnung, die sich an Studenten richtet, die ein Modul mit dem Titel „Identity Under Construction“ belegen, wurde nach einer Anfrage der Mail on Sunday zur Informationsfreiheit bekannt. Die Nachricht sorgte bei den Nutzern sozialer Medien für Aufregung. „Das hat etwas sehr Big Brother-mäßiges“, kommentierte der konservative britische Abgeordnete Andre Bridgen

Oversight Board – Referenznummer: FB-38WSN2C4

Du kannst Einspruch gegen die Entscheidung zur Deaktivierung deines Contents einlegen, wenn du der Meinung bist, dass die Entscheidung von Facebook einer Gruppe oder einem Thema schadet, die/das dir am Herzen liegt, kannst du beim Oversight Board Einspruch einlegen. Das Oversight Board gehört nicht zu Facebook. Es handelt sich um eine Gruppe unabhängiger Experten, die darüber urteilen, was auf Facebook erlaubt sein sollte. Du kannst bis zum 28. März 2022 Einspruch einlegen.

Referenznummer: FB-38WSN2C4

Sebastian Bohrn Mena: Erlaubt ist was gefällt!

Ich habe folgenden Beitrag von Herrn Bohrn Mena

wie folgt kommentiert:

Meine letzte Antwort, in der ich darauf hinweisen wollte, dass dies eine wohl wichtige, vielleicht auch richtige Stellungnahme sein mag, aber eben nur die Stellungnahme einer von drei Polizei-Gewerkschaften in Deutschland ist, und es mir unredlich erscheint, den Eindruck zu erwecken, dies sei die Meinung „der Deutschen Polizei„, folgte dies:

Diskussion ist heute halt, bestätige meine Meinung, oder Du fliegst raus, rechter Mob.

Guter Hass – Falsche Satire

Mein Kommentar im Standardforum zu Frau Yaghoobifarah wurde wegen Verletzung der Forenregeln gelöscht.

Jener Autorin von z.B.:

Der deutsche Hass auf Muslim_innen und die Paranoia vor einer – was auch immer das sein soll – Islamisierung der deutschen (wortwörtlich) Dreckskultur hält Kartoffeln davon ab, ein schöneres Leben zu führen.“

Schlussendlich hofft die Autorin (geb. 1991 in Kiel, in Berlin lebend, nach eigenen Angaben Feministin, Aktivistin, geschlechts-fluide, mit Migrationshintergrund) darauf, dass die Deutschen sich abschaffen und sich bitte dabei „beeilen“ sollten.

Die Initiative No Hate Speech DE hat auf eine Twitter-Nachfrage bezüglich des umstrittenen taz-Beitrags verkündet: „Wir sehen da keine Menschenfeindlichkeit, höchstens satirisch zugespitzte Kritik, ergo auch keinen Handlungsbedarf.“

Satirisch zugespitzte Kritik“ gilt bei der TAZ und im Standard wohl nur in Richtung der „richtigen“ Zielgruppe.

„Sicherheits-Screenshot“

Mehr Zensur wagen?

Für liberale Werte einzutreten bedeutet, Meinungen zu verteidigen, mit denen wir grundsätzlich nicht einverstanden sind.

Jeder kann Meinungen verteidigen, mit denen er einverstanden ist. Man muss ein wahrer Liberaler sein, um für diejenigen einzutreten, deren Meinungen wir unglaublich irritierend finden oder mit denen wir grundsätzlich nicht übereinstimmen.

Sonst zählt nur noch das verordnete „höhere Ziel“, dem sich jeder unterzuordnen hat. Dabei macht sich bereits verdächtig, wer Fragen stellt – ein Wesensmerkmal illiberaler Gesellschaften.

Und, wer hat die Deutungshoheit?

PS: eine Auswahl aus dem StGB

§ 105 StGB Nötigung
§ 107 StGB Gefährliche Drohung
§ 107c StGB Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems
§ 111 StGB Üble Nachrede
§ 115 StGB Beleidigung