Zeitsoldaten und UNO-Soldaten stehen in keinem Dienstverhältnis zum Bundesheer und sind daher nicht pensionsversichert. Durch die Pensionssicherungsreform werden diese Zeiten nun mit 30 Monaten (bisher 12 Monate) Ersatzzeit bzw. Beitragszeit berücksichtigt.
Dienstzeiten bei der Waffen-SS bzw. den SS-Verfügungstruppen wurden, so keine Kriegsverbrechen nachzuweisen waren, sehr wohl als Ersatzzeiten (gemäß § 228 Abs. 1 Z 1 lit. a ASVG) voll auf die Pension angerechnet.