Antisemitismus, gerichtlich genehmigt.

Die Fluggesellschaft Kuwait Airways muss keine israelische Staatsangehörigen befördern.

Das entschied das Landgericht Frankfurt am Donnerstag. Es sei der Fluggesellschaft nicht zumutbar, „einen Vertrag zu erfüllen, wenn sie damit einen Gesetzesverstoß nach den Regeln ihres eigenen Staates begehe und sie deswegen damit rechnen müsse, dort bestraft zu werden“, hieß es in der Entscheidung des Frankfurter Gerichts.

Abgewiesen wurde auch die Klage nach einer nicht näher präzisierten Entschädigung. Das Antidiskriminierungsgesetz gelte nur bei einer Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder der Religion, nicht aber wegen einer bestimmten Staatsangehörigkeit.

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